ehemaliger Arbeitgeber insolvent

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Carolinchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ehemaliger Arbeitgeber insolvent

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten.
Ich habe bis Mitte letzen Jahres bei meinem Arbeitgeber gearbeitet über einen Zeitraum von ca. 1 Jahr habe ich meine Gehalszahlungen unregelmäßig und nicht immer vollständig erhalten. Als die Situation für mich nicht mehr tragbar war habe ich mir einen neuen Arbeitgeber gesucht und mein Arbeitsverhältnis beendet. Es stehen bis heute noch Gehaltszahlungen aus, die nicht unerheblich sind. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir zwischenzeitlich einmalig einen Teil des austehendes Gehaltes gezahlt aber es steht noch eine Menge aus. Nun hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Das Verfahren wurde nun vor 2 Tagen eröffnet. Auf Nachfrage bei zuständigen Verwalter teilte dieser mir mit, dass ich meine Ansprüche anmelden müssen, obwohl die ausstehenden Gehaltszahlungen dort bekannt sind. des weiteren teilte er mir mit, dass ich keine große Hoffnung haben dürfe überhaupt noch Geld zu bekommen.
Gehaltsabrechnungen und auch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung habe ich erhalten. Die Steuern und SV Abgaben wurden wohl auch vom Arbeitgeber abgeführt.
Ich selbst war immer der Annahme das in der Insolvenzmasse ausstehende Gehälter vorrangig vor allem anderen sind. Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung hatte das Unternehmen bereits seit mehreren Monaten keine Mitarbeiter mehr und das Unternehmen hat keine Geschäftsform es handelt sich um eine natürliche Person.
Meine Frage ist nun ob ich wirklich damit rechnen muss kein Geld mehr zu bekommen? Und was ist mit der versteuerung des nicht erhaltenen Gehaltes, das ja bei der Steuererklärung durch die Bescheinigung mit angegeben worden ist?
Vielen Dank für die Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich sags mal ganz banal: wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Außerdem geht es hier nicht um laufende Lohn/Gehaltszahlungen.

Melde Deinen Anspruch an, geh auf die Gläubigerversammlung, da hörst Du dann, was Sache ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das Verfahren wurde nun vor 2 Tagen eröffnet.


Die grösste Chance ist, für bis zu drei Monate vor Ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb rückständige Gehälter über das Insolvenzgeld der Insolvenzgeldstelle der AfA zu beommen. Waren Sie schon dort und haben sich einen Antrag geholt?

Das Anmelden zur sogenannten Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter ist die 2. Option. In der Regel sind die Forderungen aber wertlos. Die durchschnittliche Gläubigerbefriedigung liegt bei 3 bis 5% der Forderungen.


quote:
Ich selbst war immer der Annahme das in der Insolvenzmasse ausstehende Gehälter vorrangig vor allem anderen sind.


Das war wohl teilweise bei dem vor 10 Jahren abgelösten Konkursgesetz (Vergleichsordnung) so, nicht aber bei der Insolvenordnung. Hie stehen grob gesagt alle Gläubiger in einer Reihe und die Forderungen werden quotal befriedigt.
Der einzige Bonus für AN ist eben das Insolvenzgeld.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf

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#3
 Von 
Carolinchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Die Hilfe. Ich wusste bisher nicht, dass das Insolvenzgeld auch dann greift wenn ich nicht mehr in den Betrieb bin. Ich hatte mich vor einiger Zeit telefonisch beim Arbeitsamt informiert und dort wurde mir eben die Auskunft gegeben, dass sofern Insolvenz angemeldet wird mich das nicht betrifft weil ich schon lange aus dem Betrieb raus bin.
Aber das Merkblatt gibt ja wirklich was anderes her.
Ich werd direkt mal Insolvenzgeld beantragen und mir die notwendigen Bescheinigungen vom Insolvenzverwalter holen.

Jetzt frage ich mich noch immer, wenn ich Insolvenzgeld bekomme wird diese bei der Steuererklärung 2011 ja durch die Steuerprogression indirekt versteuert. Ich habe jedoch für 2010 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, die mein gesamtes Gehalts ausweist, auch das noch fehlende und die entsprechenden Steuer wurden abgeführt. Kann ich vom Insolvenzverwalter eine korrigiert Bescheinigung verlangen, da Steuern für nicht erhaltenes und dann ggf. durch Insolvenzgeld ersetztes Gehalts gezahlt wird?
Meine Steuererklärung 2010 mit der eigentlich falschen Bescheinigung habe ich schon gemacht. Wenn ich den Bescheid erhalte sollte ich wohl vorsorglich Einspurch gegen diesen Einlegen und dann ggf. die geränderte Jahresbescheinigung vorlegen. Oder liege ich wieder vollkommen falsch?

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Versuchen Sie erst mal Ihr Glück mit dem Insolvenzgeldantrag. Das wird schwer genug, wenn der AG immer wieder Teilzahlungen geleistet hat. Der Insolvenzgeldzeitraum ist nämnlich ein fester und umfasst bei Ihnen die 3 Monate vor dem Ausscheiden aus dem Betrieb und wenn der AG gerade da gezahlt hat, sieht es schonmal ziemlich trübe aus. Da müsste man noch mal rechtlich nachforschen, welche Schuld bei Teilzahlungen und Nachzahlungen getilgt wird - die aktuelle oder die zurückliegende, ältere Forderung. Das weiss sicherlich Eidechse. :???:

Um die Steuererklärung würde ich mir daher noch gar keine Gedanken machen.

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#5
 Von 
Carolinchen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotz der erfolgten Teilzahlungen sind es tatsächlich die letzten vollen 4 Monate die fehlen. Und die letzten 3 Monatekönnten durch das Insolvenzgeld abgedeckt sein.

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