eigener PKW ?

7. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
eigener PKW ?

Ich frag heut mal was für meinen Papa.
Also folgendes , er ist seit 1995 in Dresden als Schweißer angestellt , der Hauptsitz der Frma ist allerdings in Frankfurt M. . Es war immer so das er ein Baustellenfahrzeug mit Werkzeug und Schweißersachen gestellt wurde , nun soll das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestellt werden und er soll nur noch mit seinem eigenen PKW fahren , was ja ken Problem wäre wenn die Baustellen hier in Dresden wären , aber das sind sie schon lange nicht mehr , er ist die ganze Woche über auf Montage z.B. in Frankfurt oder Jena . Dazu kommt noch in der woche die Baustelle von Frankfurt nach Hannover und dann wieder nach Köln gewechselt wird. Ist es rechtens , das die Firma fordert das alles mit dem Privat PKW zu fahren?? Es ist ja auch so sie haben nur ein Auto und meine Mutsch brauch es auch zum arbeiten , die beiden können sich doch jetzt keinen Zweitwagen dafür zulegen , was soll einer tun der gar kein Auto hat ??

So und jetzt hoffen wir auf zahlreiche Antworten ,

liebe Grüße
Heike

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Heike, was ist denn vertraglich dazu vereinbart?

MfG

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#2
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

erst mal lieben Dank für die schnelle Reaktion ,

also vertraglich ist da gar nichts festgehalten , er ist als Kolonnenführer eingetragen und hat deswegen auch das Baustellenfahrzeug bekommen.Hat dafür unterschrieben , aber zum Privatfahrzeug ist we gesagt gar nichts festgehalten.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
und hat deswegen auch das Baustellenfahrzeug bekommen.Hat dafür unterschrieben


Was hat er da unterschrieben? Nur irgendwas wegen der Haftung oder was anderes?

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#4
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

ja wegen der Haftung und das er es nicht privat nutzen darf , sondern ausschließlich als Baustellenfahrzeug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ach Heike nun machs doch den Leuten, die antworten nicht so schwer.

Es könnte wichtig sein, was das für ne Vereinbarung war und ob die ihm das Fahrzeug irgendwie zusichert, aber dazu müsste man den Wortlaut von dem Ding wissen. Irgendwelche Allgemeinaussagen kann man nicht machen dazu. Prinzipiell ist es Sache des Arbeitnehmers wie er an seinen Arbeitsort kommt, aber wenn es vielleicht schon ne Vereinbarung dazu gibt, dann wäre diese evtl. der Schlüssel zum Anspruch (oder vielleicht auch nicht).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

ja wegen der Haftung und das er es nicht privat nutzen darf , sondern ausschließlich als Baustellenfahrzeug.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wortlaut heißt Wort für Wort ... ganz genau so, wie es dort in der Vereinbarung steht. Also der Text der Vereinbarung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

ich habe leider den genauen Wortlaut nicht vorliegen , sitze hier am Telefon mit meinem Pap´s und er hat das alles auch im Moment nicht vorliegen da er ja wie gesagt auf Montage ist er sagt er hat nur die Übernahme des Autos unterschrieben , also das er dafür verantwortlich ist , d.h. es stand nix drin das ihm das Auto für die Zeit die er Arbeitnehmer ist zugesichert ist.
Aber sehe ich das richtig , er ist ja in Dresden angestellt , also müßte er auf alle Fälle diesen Weg bis zum Bauhof in Dresden zurücklegen , aber für den Rest des Weges z.B. nach Frankfurt zur Baustelle müßte die Firma sorgen ??
Habt Nachsicht mit mir , ich kenne mich in der ganzen Materie gar nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nein Heike, der Arbeitgeber ist - insofern das nicht vertraglich oder tarifvertraglich so geregelt ist (und deshalb auch mein Gefrage nach dem genauen Text)- nicht dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass dein Paps an seine Baustelle kommt.

Das einzige, was ich dir da bieten kann ist der BRTV Bau -> http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=280

Der ist allgemeinverbindlich für die Baubranche (welche Gewerke das betrifft, steht auch da drin). Aber dort ist nur die Rede von Fahrkosten. Keine zwangsläufige Stellung von Fahrzeugen.

-> http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=280
(dort auf 'Tarifvertrag mit Gültigkeit ab 1.1.2006' klicken)

<font color=red>'Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer kostenlos zur Arbeitsstelle zu befördern oder ihm die Fahrtkosten nach Maßgabe der Nr. 3.1 ohne Begrenzung zu erstatten.'</font>

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#10
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Der AG kann zwar verlangen dass die AN mit
ihrem Privatwagen zur Baustelle fahren aber
nicht noch zum Transport der Materialien.
Entweder ihr bekommt ein Dienstfahrzeug und
ihr nehmt das Werkzeug mit,oder der AG muss
mit einem anderen Fahrzeug die Materialien
zur Baustelle bringen.Für das Privatfahrzeug
steht euch Fahrtkostenzuschuss zu vom
Firmensitz zur Baustelle.Da Ihr konstant
unterwegs seid stehen euch immer Fahrkosten
zu.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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