Hallo,
ich hab mich jetzt durch einige Foren gekämpft, bin mir aber immer noch nicht ganz sicher ob ich das so richtig mache.
Hoffe Ihr könnt mir helfen!
Ich hab einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2016.
Diesen möchte ich nun vorzeitig aus privaten Gründen kündigen.
In meinem Vertrag steht:
"9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer einer Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen und maßgeblich tariflichen Frist gekündigt werden.
Eine Kündigung von Antritt der Beschäftigungsverhältnisses ist nicht zulässig.
Soweit der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers. Eine verspätete zugegangene Kündigung gilt als Kündigung zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als fristgemäße Kündigung für den nächst zulässigen Zeitpunkt.
Der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden, während der Kündigungsfrist auf Verlangen des Arbeitgebers unter Fortzahlung der Bezüge und unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen und eventuellen Ansprüchen auf Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit beurlaubt zu werden.
Das Arbeitsverhältnis endet in jenem Fall mit dem in §1 vereinbarten Befristungsende.
2. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen."
Nun zu meiner Frage:
Hab ich auch bei diesem befristet Arbeitsvertrag 4 Wochen Kündigungsfrist?
2. Frage:
Mir ist aufgefallen, dass ich bei einer 40 Stunden Woche (5 Tage, 9-19 Uhr minus Pause) 1400€ Brutto verdiene.
Man rechnet aber doch: 40 Stunden * 4,33 = 173 Stunden im Monat
1400€ / 173 Stunden = 8,09€ pro Stunde
Der Mindestarbeitslohn liegt doch aber bei 8,50 €.
Hab ich da nicht zu wenig bekommen?
Wenn ja kann ich das noch nachfordern?
Vielen Dank für eure schnelle Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
ersguterjunge66
einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen
29. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 29. Mai 2016 | 17:44
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 9x hilfreich)
einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen
#1
Antwort vom 30. Mai 2016 | 08:43
Von
Status: Heiliger (20050 Beiträge, 7271x hilfreich)
Deine Frage
/// Hab ich auch bei diesem befristet Arbeitsvertrag 4 Wochen Kündigungsfrist?
... beantwortet du doch selber aus deinem AV
/// Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen und maßgeblich tariflichen Frist gekündigt werden.
Ob du noch in der Probezeit bist, wirst du dir selbst beantworten können.
#2
Antwort vom 30. Mai 2016 | 09:27
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 528x hilfreich)
zu 2. Wird ein Arbeitszeitkonto geführt? Oft werden die Jahresstunden auf die Monate verteilt, um eine gleichbleibende Auszahlung zu gewährleisten.
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