Mein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft Ende April aus.
Ich habe allerdings einen Antrag auf Verlängerung um 1 Jahr angeboten bekommen, den ich bis zum 20. März unterzeichnet haben muss.
Ich würde gerne wieder - ohne das Risiko einer langen Arbeitslosigkeit einzugehen - in meine Heimat (Norddeutschland) zurückziehen und bewerbe mich dort schon fleißig.
Wenn ich zum Beispiel nun aber ab Mai ne tolle Arbeit in HH angeboten bekommen würde, dann müßte es doch möglich sein, Anfang April noch fristgerecht diesen Folgevertrag zu kündigen, auch wenn man ihn gerade erst abgeschlossen hat, oder??
Herzlichen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge im Vorraus.[color=green][/color][size=12px][/size]
einen kürzlich unterzeichneten Arbeitsvertrag künd
9. März 2009
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Frage vom 9. März 2009 | 12:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
einen kürzlich unterzeichneten Arbeitsvertrag künd
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. März 2009 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Befristete Verträge können nur dann gekündigt werden, wenn das ausdrücklich im Vertrag so vereinbart wurde.
Du solltest also in Deinen Arbeitsvertrag schauen, ob eine Kündigung möglich ist und welche Kündigungsfrist dann gilt.
Und jetzt?
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