einmalige Arbeitszeit über 10 Stunden

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)
einmalige Arbeitszeit über 10 Stunden

Moin, Moin,

ich muss jetzt mal fragen. Wir haben die Tage einen Umzug unseres Rechenzentrums vor. Wir haben dafür mehrere Dienstleister eingekauft, die uns beim Umzug unterstützen. Beim BR wurde ein Überstundenantrag von 13 Stunden eingereicht, welcher nicht genehmigt wurde.

Frage: Wenn so eine Arbeitszeit eine absolut einmalige Sache ist, ist das dann dennoch nicht möglich? Für ausreichende Pausenzeiten wäre gesorgt.

Danke und Gruß aus Hamburg




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39814 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Thomas75RT):
Beim BR wurde ein Überstundenantrag von 13 Stunden eingereicht, welcher nicht genehmigt wurde.
Warum beim BR?
Überstunden ordnet der AG an. Das hat er offensichtlich nicht gemacht.
Mehrarbeit ist etwas anderes und wird doch gut geschrieben.

Wieso 13 Std.?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39814 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Thomas75RT):
Beim BR wurde ein Überstundenantrag von 13 Stunden eingereicht, welcher nicht genehmigt wurde.
Warum beim BR?
Überstunden ordnet der AG an. Das hat er offensichtlich nicht gemacht.
Mehrarbeit ist etwas anderes und wird doch gut geschrieben.

Wieso 13 Std.?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129016 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von Thomas75RT):
Wenn so eine Arbeitszeit eine absolut einmalige Sache ist, ist das dann dennoch nicht möglich?

Nein, denn das ist ja grundsätzlich im voraus planbar, dann muss man eben mehr externe "einkaufen" oder die Personalplanung passend machen.


PS: Bei vielen Firmen wird so was nicht beantragt, es wird losgelegt und wenn dann was "ungeplantes" passiert einfach weitergemacht ... das wäre dann halt ein Notfall ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Thomas75RT
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum beim BR?
Überstunden ordnet der AG an. Das hat er offensichtlich nicht gemacht.
Mehrarbeit ist etwas anderes und wird doch gut geschrieben.

Wieso 13 Std.?


Bei uns müssen geplante Überstunden beim BR vorher beantragt werden.

Wieso 13 Stunden... nun, das ist die Zeit die wir uns ausgerechnet haben inkl. Backup, Aus,- und Einbau etc.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39814 Beiträge, 6505x hilfreich)

Dann hat der BR hoffentlich eine Begründung genannt. Wie lautet die?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17538x hilfreich)

Zitat:
Dann hat der BR hoffentlich eine Begründung genannt. Wie lautet die?


Da braucht man doch keine Phantasie um zu erahnen, dass die Ablehnung wegen des Verstoßes gegen das ArbZG erfolgt ist. Dass der zuständige Vorgesetzte sich überhaupt getraut hat, so einen Antrag zu stellen, müsste schon Konsequenzen haben.

Eine Arbeitszeit von 13 Stunden geplant zu genehmigen ist ein absolutes NOGO.

Entweder plant man da mehr Personal ein oder man verteilt die Aufgaben auf zwei Tage. Die Genehmigung von Sonntagsarbeit in so einem Fall würde ich für zulässig halten.

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