einseitige Änderung des Arbeitsvertrages?

21. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
einseitige Änderung des Arbeitsvertrages?

Guten Tag!
Ein Kurierfahrer hat 5 Jahre einen Transporter zu Hause.Dies war mündlich so vereinbart vor der Einstellung.Jetzt war er 1 x krank.Der Chef sagt nun er braucht das Auto am Tage für eine andere Tour.Das würde jetzt heißen der AN muss am Tag 150 km hin und zurück fahren, obwohl er auf seiner Tour zu Hause vorbei fährt.Da er ca. 980,.€(Netto) Lohn hat, müßte er jetzt ca.450.-€ für Sprit aufbringen.Somit würde er nur noch ca.530.-€ vom Lohn übrig haben.Stellt die Wegnahme des Fahrzeuges eine Einseitige Änderung der Arbeitsvertrages da? Hier ist zu vermuten, dass der AN dadurch zur Kündigung gezwungen werden soll.
Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du stellst ja mindestens zwei fragen:
a) ob die überlassung des wagens vertragsbestandteil ist, und
b) wie du dich verhalten sollst, wenn man dich durch schikanen zur kündigung drängen will.

die erste frage wird dir nur ein anwalt nach genauer prüfung der vertragssituation beantworten können

die zweite frage ist eigentlich aus der ferne überhaupt nicht bzw. nicht wirklich zu beantworten.

ein drittes: deine rechnung setzt anscheinend voraus, dass du mit dem eigenen kfz zum firmensitz fahren musst, um von dort deine touren anzutreten. kostengünstigere alternativen wären öpnv oder fahrgemeinschaft.

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

ohne eigenes Auto geht es nicht!
Öffentliche Verkehrsmittel geht überhaupt nicht!Fahrgemeinschaft auch nicht, da passt nichts zusammen, wegen unterschiedlicher Rückkehrzeiten der Kraftfahrer, zumal wir alle Nachts anfangen ca.0:00-1:00 Uhr.Man stelle nur vor.Ich fahre bei mir zu Hause vorbei mit den Transporter, sagen wir um 9:00 Uhr,fahre dann zum Platz(75 km) stelle das Auto ab, fahre dann 75 km nach Hause und dann in der Nacht wieder 75 km zum Platz.Das Geld für den Sprit muss ich immer
aufheben, sonst kann ich ja nicht mehr am Monatsende zur Arbeit fahren.Wenn man 5 Jahre das fahrzeug zu Hause hatte, kann man doch daraus schließen, dass es eine derartige Vereinbarung geben hatte, das man das Fahrzeug zu Hause hatte.

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#3
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Dann weise Deine Chef genau auf diese Punkte hin und wenn er dies nciht einsehen will, dann soll er Dir kündigen.

Dann seht Ihr Euch vor dem Arbeitsgericht wieder.

Sei mir nicht böse, aber wenn ich von einen Nettolohn von € 980 höre, kräuseln sich bei mir sowieso schon wieder die Fußnägel hoch.

Dann liegt man ja mit ALG2 kaum schlechter.

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#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja vielen Dank für die Antworten.
Einen Brief hat er dem Chef geschrieben, aber keine Antwort erhalten.Mein Kollege ist derzeit so fertig, das er AU geschrieben ist, deswegen.Der AG will wohl das er kündigt.Man kann ja den AG nicht zwingen zur Kündigung.Aber eigentlich ist es ja so, dass er auf Grund der Kosten garnicht mehr die Arbeit machen kann.Da bleibt wohl nur die eigene Kündigung, eine Sperrfrist wird es nicht geben, laut Aussage der Arbeitsagentur.
Nur die 5 Jahre sind verloren, dafür stellt er jetzt wieder einen geförderten vom Arbeitsamt ein.So viel zu Fordern und Fördern!Ich verstehe auch nicht warum schon 4 Klagen beim Arbeitsgericht aufgelaufen sind und keinem fällt auf das scheinbar etwas nicht stimmt in der Firma!

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