einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung nach fristloser Kündigung?

18. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Klara33
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung nach fristloser Kündigung?

Hallo!

Ich hätt da mal 'ne Frage
Stellt Euch mal vor, jemandem ist fristlos gekündigt worden, hilfsweise ordentlich zum soundsovielten (5 Monate später). Der Betriebsrat hat nach Anhörung seine Bedenken gegen die fristlose geäußert und der ordentlichen Kündigung widersprochen.

Gehen wir mal davon aus, dass die fristlose Kündigung wertlos ist, weil zum einen der angebliche Kündigungsgrund offensichtlich gar nicht vorliegt, zum anderen die 2wöchige Frist, während der die fristlose ausgesprochen werden muss nicht eingehalten wurde. Kündigungsschutzklage wurde sofort ein Tag nach der fristlosen eingereicht, demnächst ist Gütetermin.

Der Gekündigte will auf jeden Fall seine Arbeit behalten. Aufhebungsvertrag oder so ist nicht drin, weil er sich nichts vorzuwerfen hat.

Soweit ich weiß, gibt es bei einer ordentlichen Kündigung,der der Betriebsrat ordnungsgemäß widersprochen hat, die Möglichkeit, einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchzusetzen, bis der Rechtsstreit rechtskräftig erledigt ist.

Gibt es diese Möglichkeit auch bei einer Kündigung die fristlos und hilfsweise ordentlich ausgesprochen wird? Notfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung? Der Gekündigte ist ja nun ziemlich angemeiert, da die Agentur für Arbeit sagt: Sperre von drei Monaten, ob von einer Sperre abgesehen wird, können wir jetzt nicht entscheiden, wir müssen das Ergebnis der Klage abwarten. Na toll! Die wird mit Chance kaum nach 3 Monaten durch sein.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber mit der Kündigung nicht durchkommen wird, stehen ziemlich gut, denn der Arbeitgeber wartet nur mit haltlosen Unterstellungen auf, die durch nichts belegt oder bewiesen worden sind (weil es eben nichts zu beweisen gibt). Hier ist reine Schikane am Werk.

Kann in so einem Fall eine e.V. auf Weiterbeschäftigung weiterhelfen? Oder muss der Gekündigte nun sehen, wo er bleibt, bis das Gericht die Sache klärt?

Hat jemand einen Tip?


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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
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#2
 Von 
Sunbee 1
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@klara

sofort widerspruch gegen die sperre und, wie @karl may schreibt, eilanordnung zur zahlung b. örtlichen soz.gericht beantragen. am besten gleich mit, falls vorhanden, dem anwalt der das arb.gerichtsverfahren in der hand hat. was die agentur da macht ist nicht zulässig

sunbee

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#3
 Von 
guest123-975
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Praktikant
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#4
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guest123-1156
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#5
 Von 
guest123-975
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Praktikant
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