Hallo, ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich habe diesen Monat erst bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Nun hat es sich gestern ergeben, dass ich eine Zusage für einen sehr guten Job bekommen habe, und dort (am besten per sofort) anfangen könnte. Nun meine Frage: ich möchte die Tage kündigen, und habe laut Vertrag wortwörtlich die ersten zwei Wochen eine eintägige Kündigungsfrist. Ist es rechtlich zulässig wenn ich Freitag (Firma ist nur mo-fr erreichbar) zum Montag den 16.05. kündige, und Dienstag bei meinem neuen Arbeitgeber anfange? Oder zählt das nicht wegen dem Pfingstmontag?Oder kann ich auch Donnerstag zum Freitag kündigen und Samstag schon anfangen?
Bin dankbar für jeden Rat.
Gruß Feli
eintägige Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Beides ist machbar. Steht im TV ein Tag, Kalendertag, Arbeitstag, Werktag oder was genau?
Nein, es steht lediglich "eintägig". Keine Angabe ob Werktag o. ähnliches.
Mein Problem ist eben dass ich den neuen Vertrag erst am Donnerstag bekomme. Würde gern danach gleich zum Freitag kündigen,aber da ist niemand mehr in der jetzigen Firma um die Kündigung entgegenzunehmen. Deswegen hatte ich nun abgesprochen ich fange nächsten Dienstag an. Nun ergibt sich die Frage wie ich auf die Schnelle kündigen kann wenn nach meinem Arbeitszeitende um 16:30 Uhr immer keiner mehr da ist?
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Im TV steht 1 Tag, also kannst du doch die Kündigung Freitag faxen, falls du ein Fax hast.
Bei mir hat die ZAF zum Samstag gekündigt, obwohl es kein Arbeitstag ist. Der Brief war auch erst Samstag drin.
Achtung! Fax ersetzt nicht die Schriftform. Es geht nicht darum, ob die Zentrale der Zeitarbeitsfirma wie besetzt ist. Sorg mit Zeugen dafür, dass die Kündigung in den Briefkasten der Firma kommt, und gut ist.
wirdwerden
Danke für die Antworten. Ja Fax habe ich auch schon ausgeschlossen, ich bin ungeachtet der Tatsache, ob es zulässig ist oder nicht, eher der Mensch der sowas persönlich übergibt und bespricht. Ich werde morgen mal anrufen ob und wie lange jemand da ist.
Für den Fall dass morgen Abend nur der Briefkasten bleibt, gilt ja die Kündigung ab Freitag und somit ist die Frist um zum Montag zu kündigen eingehalten, richtig?
ZitatFür den Fall dass morgen Abend nur der Briefkasten bleibt, gilt ja die Kündigung ab Freitag und somit ist die Frist um zum Montag zu kündigen eingehalten, richtig? :
Warum zum Montag und nicht zum Samstag?
Weil ich nun mit dem neuen AG Dienstag als Beginn abgesprochen habe, und ich nun zum Montag kündigen wollte um einen glatten Übergang zu haben. Deswegen war ja meine Frage ob ich auch zu einem Tag kündigen kann der auf einen Feiertag fällt wenn lediglich "eintägige" Kündigungsfrist im Vertrag steht.
"Zum Samstag würde ja bedeuten ich wäre dann Sonntag und Montag 'arbeitslos' "?!
Die Kündigung zum Feiertag ist schon möglich. Denkbar wäre allerdings, dass der AG seinerseits mit einer Gegenkündigung zum Samstag oder Sonntag reagiert, um den Feiertag nicht bezahlen zu müssen.
Denkbar zwar schon, aber eher unwahrscheinlich, wenn die Kündigung sozusagen kurz vor Feierabend kommt.
Ja, darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Die Möglichkeit besteht natürlich, aber ich hoffe einfach es klappt. Zur Not muss ich damit leben, ich weiß ja wofür ich das mache Sind ja im schlimmsten Fall nur 2 Tage
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