hallo!
wenn ich meinem AG kündige, zb.
kündige ich am 20.06 zum 01.08 kann er mir dann ausser frsitlos (arbeitsverweigerung o.ä.) auch zu einem früheren termin kündigen zb am 01.07 zum 20.07? oder gilt meine kündigung und er kann mir zu keinem früheren termin kündigen?
kündigungsfrist beträgt eine woche.
grüße chris
erste kündigung wirksam?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wenn beide Seiten tatsächlich nur eine Kündigungsfrist von einer Woche haben, dann könnte der AG natürlich zu einem früheren Termin kündigen, z.B. zum 30.06.
Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass
die Frist nur 1 Woche beträgt, und dann noch nicht einmal zum Monatsende.
Also prüfen!
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Der feine Unterschied ist:
Der Arbeitgeber brauch eine *GUTE* begründung. Und wenn er die nicht hat würde ich gleich schriftlich widersprechen.
Ohne Widerspruch in bestimmter Frist (die weiß ich nicht) wird die Kündigung des Arbeitgeber nämlich wirksam!
Und wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, und evtl. sogar ein Sozialplan existiert, dann stünde ich sofort beim Betriebsrat auf der Matte. Die goldene Frage ist dann, mit welcher Kündigung Du besser fährst, und ob evtl. noch 'ne Abfindung drin ist.
Gruß,
Micha
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Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats.
Die Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen in Arbeitsverträgen ist rechtlich nicht zulässig, außer für den Zeitraum der Probefrist.
Gilt für Ihren Arbeitsplatz ein Tarifvertrag? Dann würde die dort angegebene Frist gelten.
Die Klagefrist vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung beträgt 3 Wochen.
Wenn Sie nicht klagen, wird die Kündigung rechtswirksam.
-- Editiert von hamburgerin01 am 21.06.2005 00:26:22
bin doch leiharbeitnehmer, mein vertrag geht vom 18.04-30.09
die ersten 6 monate sind probezeit
in den ersten 2 monaten is die frist 1 woche, ab ende des zweiten monats beträgt die frist 2 wochen.
also kann er mir doch kündigen, falls og fall eintreten sollte?
Ja, das kann er.
Wenn Du die Befürchtung hast, dass so etwas eintritt, dann solltest Du Deine Kündigung möglichst spät abgeben. Es würde reichen, wenn Du sie am 15.07. abgibst.
vielen dank!
dann warte ich ab, am 7.09 fängt die schule an, gebe dann so zwei-drei wochen vorher meine kündigung ab.
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