externe Trainingsmaßnahme der Agentur f.Arbeit

3. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Roberta1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
externe Trainingsmaßnahme der Agentur f.Arbeit

Eine gelernte Ergotherapeutin muß wegen Arbeitslosigkeit an so einer "Trainingsmaßnahme" in einer Praxis teilnehmen. Dabei wird sie allerdings immer öfter zu berufsbildfremden Tätigkeiten herangezogen (Gartenarbeit, Gebäudereinigung).
Für den Arbeitgeber ist ja alles kostenfrei!
Jetzt soll die Maßnahme noch verlängert werden (inzwischen wurde noch eine "Trainingskandidatin" eingestellt).
Wegen des Trainings mußte sogar ein erfolgversprechendes
Vorstellungsgespräch abgesagt werden! Eine Festanstellung ist aufgrund der Umstände und des zerstörten
Vertrauensverhältnisses dort keinesfalls denkbar.

Wie kann man die Arbeitssuchende aus dieser Maßnahme schadlos rauskommen? AG droht mit Schadenersatzklage
bei Abbruch. Verlängern krankheitsbedingte Fehlzeiten das Training? (Der AG zweifelt bereits jetzt eventuelle Krankschreibungen an.)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Sie sollte auf jeden Fall offen ihren Berater bei der Agentur für Arbeit darauf ansprechen und ihren Betreuer der Trainingsmaßnahme.
Was für Schadensersatz hat der AG, wenn die Maßnahme vorzeitig abgebrochen wird? Das sollte er mal genauestens erklären, kann ich nämlich nicht nachvollziehen.

Die Trainingsmaßnahme dient dazu, den Beruf auszuüben, etc. Das ist kein Freischein zur Ausbeutung!

Gruß
Marion

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ergänzend zur vorherigen Antwort:
Die berufsfremden Arbeiten, wie Gartenarbeit usw. muß die "Trainingsfirma" gesondert vergüten (notfalls Klage), Schadenersatz kann nicht gefordert werden, da kein Schaden entstehen kann: Trainingsfirma hat keine Kosten, sondern sie erhält sogar Geld vom Arbeitsamt, betrügt also, wenn sie den zu Trainierenden für fremde Arbeiten benutzt.
Für ein anderweitiges Bewerbungsgespräch muss (!!) immer freigegeben werden.
Grüße!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ergänzend zur vorherigen Antwort:
Die berufsfremden Arbeiten, wie Gartenarbeit usw. muß die "Trainingsfirma" gesondert vergüten (notfalls Klage), Schadenersatz kann nicht gefordert werden, da kein Schaden entstehen kann: Trainingsfirma hat keine Kosten, sondern sie erhält sogar Geld vom Arbeitsamt, betrügt also, wenn sie den zu Trainierenden für fremde Arbeiten benutzt.
Für ein anderweitiges Bewerbungsgespräch muss (!!) immer freigegeben werden.
Grüße!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
moritz der sundsovielte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hat sich ein EX-AG auch strafbar gemacht, weil er mich im Rahmen einer durch die Bundesagentur für Arbeit subventionierten Einstellung absolut berufsfremde Tätigkeiten hat ausüben lassen ?
Ihr kennt ja wahrscheinlich den Verlauf, ich hatte auch nach Abschluss des Verfahrens hier gepostet.

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn es sich um eine BERUFSBEZOGENE Trainingsmaßnahme des Arbeitsamtes handelte und der Arbeitgeber berufsbildfremde Arbeiten verlangt, dann handelt er rechtswidrig und muß evtl. erhaltene Fördergelder zurückzahlen.
Auf jeden Fall das Arbeitsamt schriftlich informieren
Grüße

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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