fahrkostenbeihilfe bemessungsgrenze

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
susanne2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
fahrkostenbeihilfe bemessungsgrenze

guten tag,

ich habe die möglichkeit, nachdem ich glücklicherweise eine stelle gefunden habe, fahrkostenbeihilfe bei der agentur für arbeit zu beantragen. kann mir jemand sagen, wo dabei die bemessungsgrenze (wie hoch das einkommen, um eine bewilligung zu bekommen)liegt?

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"lg susanne"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
12TNT
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi Susanne!

Du bekommst Fahrkosten!

Wenn du mehr als 15 Kilomter von zu Hause zur Arbeitsstelle hast bekommst du das drei Monate.

Aber wenn du unter die 15 Kilometer bist dann nur 2 monate und das Rückwirken.

Du kannst mit Auto oder mit Bus u.s.w Fahren und mit Auto wird nur eine Tour Berechnet am Tag.


PS.ich habe das auch beantragt und bin zufrieden das die Fahrkostenbeihilfe gibt:)


Viel Erfolg in dein neuen Job!!!


Gruss 12TNT :)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Aber wenn du unter die 15 Kilometer bist dann nur 2 monate und das Rückwirken.


Seit wann gibts denn sowas rückwirkend?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
12TNT
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 7x hilfreich)



Ja das hab ich auch nicht verstanden,wenn mann unter dem Limet liegt bekommt mann nur 2 Monate



OH SORRY NICHT RÜCKWIRKEN ,,NACHTRÄGLICH,,

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Soviel ich weiß, gibts Fahrkosten erst ab bzw. nach Antragstellung.

Das Thema ist Sozialrecht (dafür gibts hier ein extra Forum).

1x Hilfreiche Antwort

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