falscher Lebenslauf

22. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)
falscher Lebenslauf

Ich schreibe und schreibe und schreibe ansprechend gestaltete gut formulierte Bewerbungen und nix passiert. Ich überlege ob ich meinem Lebenslauf einige fiktive Daten hinzufüge oder etwas hinzu dichte. Welche Konsequenzen kann das haben, oder hat jemand hier Erfahrung damit?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Kennst du das Sprichwort 'Lügen haben kurze Beine'?
Konsequenzen hängen u.a. auch davon ab welche Relevanz deine 'Korrekturen' für ein evtl. sich daraus ergebendes Arbeitsverhältnis hat.
Nicht jeder hat das Talent zu einem Herrn Postel.

MfG

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

123recht

Voraussetzungen der Anfechtung
Angefochten werden können Willenserklärungen, die aufgrund eines Irrtums erklärt wurden. Darunter fällt, wenn der Vertrag durch eine arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist. Weiterhin ist die Anfechtung dann möglich, wenn ein falscher Inhalt zugrunde liegt, die Erklärung falsch ist oder ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft gegeben ist.

arglistige Täuschung
Ein Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber angefochten werden, wenn dieser durch eine arglistige Täuschung des Arbeitnehmers zustande gekommen ist. Arglistig täuscht derjenige, der in einem anderen einen Irrtum erregt, indem er ihm falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen verschweigt.

Falsche Tatsachen können z.B. durch unrichtige Angaben zu einer vorausgegangenen Tätigkeit durch den Arbeitnehmer vorgespiegelt werden. Ebenfalls ist dies möglich, wenn man seinem zukünftigen Arbeitgeber wahrheitswidrig erzählt, man hätte einen Doktortitel. Man wirkt in diesen Fällen bewusst auf die Willensfreiheit des Arbeitgebers ein und ist verantwortlich für den dadurch erregten Irrtum.
Zusammengefasst bedeutet dies: Man darf nicht lügen.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Bewußt falsche Angaben dürfen im Lebenslauf natürlich nicht gemacht werden. Die Gestaltung und Formulierung des Lebenslaufs bietet aber durchaus einen gewissen "Spielraum". Wenn Du Interesse an einer ausführlichen Beratung zum Thema Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Anschreiben, Lebenslauf hast, dann meld Dich mal per mail: axel.krueger@ewetel.net

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
saarow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte um Mitteilung über Konsequenzen, wenn ein Arbeitsverhältnis im Lebenslauf weggelassen wurde.
(Besonders in Hinsicht einer Beamtenlaufbahn?)

ilse.schacht@gmx.de

-- Editiert von saarow am 27.12.2005 12:53:48

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo saarow, das Beamtenrecht unterscheidet sich aber wesentlich vom Arbeitsrecht und deshalb solltest du (in deinem Interesse) mal besser ein Forum für Beamtenrecht dazu befragen.

MfG

P.S. Das ist hier ein Forum, da ist kein e-mail-Beantwortungs-Service inclusive. :)

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#6
 Von 
Britta Buchhaltung
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 15x hilfreich)

Alles richtig!
Wobei aber das Aufbauschen oder Bessermachen ehemaliger tätigkeitsfelder mittlerweile üblich ist.
Das Hinzufügen von fiktiven Daten ist kritisch und gefährlich. Eine Kollegin von mir hat das aber perfektioniert und sich Tätigkeiten erfunden und das bei Firmen, die alle irgendwann Pleite gemacht haben, so dass ihre Angaben kaum oder gar nicht zu prüfen waren.
Die arbeitet mittlerweile bei einem Unternehmen, das als großen magentafarbenen Firmenbuchstaben den Buchstaben hat, der im Alphabet zwischen "s" und "u" kommt. Und das in verantwortlicher Position und gutem Verdienst...
Die war auch länger arbeitslos. Ich gönne ihr das, heiße es aber ausdrücklich nicht gut!

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

-> http://www.gert-postel.de/

... ohne Kommentar ... ;)

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