falsches Datum Kündigung

20. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
falsches Datum Kündigung

Hallo,

ich habe heute eine Probezeitkündigung bekommen. Sprich, ich wurde in der Probezeit gekündigt.
Ich war seit September in dem Unternehmen.
im Februar wurde ich übernommen. Davor war es Zeitarbeit.

Jetzt ist es so, das mir die Kündigung heute persönlich überreicht wurde. Ich musste nat+ürlich dafür unterschreiben.
Bei der Unterschrift war kein gesondertes Datum aufgeführt.

Im Lohnbüro sagte man mir dann, das der 16.05 datiert sei. Dies sei aber dann falsch bzw. ich solle doch bitte in erfahrung bringen warum da der 16. steht, wenn ich die Kündigung doch erst heute bekam.
Ich ging also wieder zur Leitung und gab dies bekannt. Das Lohnbüro könne mir so auch nicht sagen wieviel Resturlaub ich habe.

Wie gehe ich vor? Muss ich nun befürchten das ich dem 16.05 zugestimmt habe?

LG
Angela

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7 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wann das Kündigungsschreiben datiert ist, ist vollkommen belanglos. Interessant ist das Datum der wirksamen Zustellung und die Kündigungsfrist. Sofern für dich die übliche Kündigungsfrist in der Probezeit gilt, beträgt sie zwei Wochen, vertraglich könnte freilich etwas anderes vereinbart sein.

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#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Sie beträgt zwei Wochen, daher ist das Datum auf der Kündigung ausschlaggebend.
Sie schreiben nur das die Kündigung innerhalb der Probezeit zum nächst möglichen Termin ist.

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Ich musste nat+ürlich dafür unterschreiben.

Warum? Was bitteschön wäre passiert, wenn Du nicht unterschrieben hättest? Hätte man Dich dann herausgeworfen? Oh, Moment, das ist ja schon passiert.

Mir erschließt sich vor allem nicht wirklich, warum Du eine Empfangsbestätigung ohne Datum unterschreibst.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#4
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich war in dem Moment wohl ziemlich platt und überrumpelt.
War das erste Mal das ich gekündigt wurde.

Wie gesagt... das mit dem Datum ist erst im Lohnbüro aufgefallen.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Sorry, angle, das Datum auf dem Kündigungsschreiben ist wirklich belanglos. Entscheidend ist der Tag der Übergabe, der Zustellung. Damit laufen die Fristen.

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#6
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

War soeben beim Arbeitsamt. Die Dame hat nun den 16. aufgenommen.
Sie meinte das Datum würde genommen werden, da auf dem Schreiben.
Das ich sie gestern erst bekommen habe, hat nicht interessiert.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Entscheidend ist der Tag der Übergabe, der Zustellung. Damit laufen die Fristen. <hr size=1 noshade>

Ohne ein zweites Datum auf der Kündigung und ohne Beweise wann die Kündigung tatsächlich übergeben wurde, bleibt das wohl nur Theorie.

Denn dann werden sich mangels alternative alle an dem Datum des Schreibens orientieren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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