fehlende Unterlagen - Geld einbehalten

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Marc_Schw
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fehlende Unterlagen - Geld einbehalten

Hallo zusammen,
es geht um folgendes:
Darf mein ehemaliger Arbeitgeber Lohn einehalten weil ein Führungszeugnis nicht beim Kunden vorliegt?
Ich hatte dem AG mein Führungszeugnis am Anfang des Beschäftigungsverhältnisses überreicht und habe auch etliche Monate dort gearbeitet. Dann bin ich (Zeitarbeit) zu einem anderen Auftraggeber gekommen bei dem ich die gleiche Tätigkeit ausgeübt habe.
Nun will mein ehemaliger AG meinen Lohn einbehalten bis mein Führungszeugnis vorliegt.
Darf er das?
Ist das mein Problem wenn er den Kunden nicht abrechnen kann? Ich meine, wenn er mich nicht VOR Antritt der Tätigkeit darauf hinweist, und zwar schriftlich, dann ist das doch nicht mein Problem und er kann doch nicht wegen 6!!! geleisteter Stunden dort meinen kompletten Monatslohn einbehalten, oder?

Wäre für eine Antwort dankbar :)

MfG
Marc Schw

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

er kann dir eine abmahnung schicken - gegen die du eigens vorgehen kannst - , wenn der AG der meinung ist, dass du gegen eine pflicht verstossen hast. aber lohn einbehalten ist nicht rechtens.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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