fehlendes Gehalt eingefordert-keine Reaktion

27. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)
fehlendes Gehalt eingefordert-keine Reaktion

Hallo,

hatte ja schonmal hier geschreiben, bzgl. ab wann es Krankengeld gibt. Nun habe ich meinen AG angemaht mit das Gehalt was fehtl zu zahlen, weil Krankengeld ja nicht greift und er reagiert nicht.

wie mache ich am besten weiter?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

***hatte ja schonmal hier geschreiben ... **

:???:

... denkst du im ernst, dass wir uns erinnern oder suchen müssten, was du (wann) mal geschrieben hast ?

wieso greift krankengeld nicht und
wieso sollte dein ag dafür einspringen??

... dein ag ist bestenfalls zur lohnfortzahlung für 6 wochen verpflichtet, es sei denn, du bist in den ersten vier wochen deiner beschäftigung krank geworden.

und wenn du berechtigte forderungen an deinen ag hast, bleibt noch das arbeitsgericht oder ein mahnverfahren.

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Weil ich nicht 6 Wochen durchgängig krank gewesen bin und es unterschiedliche Sachen nacheinander waren. Von daher greift Krankengeld nicht, da dass nur greift wenn ich 6 Wochen lang durchgehend krank geschrieben bin mit der selben Sache...

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

mit anderen Worten, du warst zwar länger krank, aber nie 6 Wochen am Stück, also zwischendurch mal arbeiten?

Das bedeutet, dass der AG dich bezahlen muss und dir bleibt, wie blaubär schon sagte, das Arb-Gericht oder ein Mahnverfahren!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
StuWa
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei solchen sogenannten Kettenerkrankungen muss man genau hinsehen. Liegen z.B. mehrere Erkrankungen vor, die jeweils die Sechswochenschwelle unterschritten haben und sind diese auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen bzw. handelt es sich um verschiedene Erkrankungen (etwa einmal 4 Wochen wegen Grippe und dann wieder 5 Wochen wegen Hexenschuss o.ä.), so bleibt der Arbeitgeber zur Entgeltzahlung verpflichtet.

Sind die erkrankungen aber jeweils die Gleichen (2 Wochen Grippe, dann nochmal 3 Wochen Grippe und dann noch mal 4 Wochen Grippe), so sind diese gewissermaßen zusamenzuzählen, wodurch dann nach dem Gesamtüberschreiten der Sechswochenschwelle Krankengeld durch die Kasse gezahlt wird.

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""

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#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 201x hilfreich)

Also erst eine Bauchspiegelung und dann Grippe, sehe ich als sehr unterschiedlich an, die Krankenkasse verweigert auch das Krankengeld weil die 6-Wochen-Schwelle nicht überschritten ist. Wenn die Krankenkasse das Krankengeld deswegen verweigert, dann muss doch automatisch der AG zahlen oder?

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#6
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Ja!

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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