seit 1woche bin ich krank geschrieben. die woche habe ich es verlängert, aber da ich die firma nicht heute MORGEN angerufen habe, wollen sie mir ein fehltag schreiben.
uns wirde gesagt, bevor der 1.krankenschein melden, das habe ich gemacht.
wir sollen uns wieder melden, bevor wir dem ersten arbeitstag erscheinen.
da ich noch krank geschrieben bin, habe ich nicht gemeldet.
ist da was machbar? wer hat recht?
gab es da kein gesetz, daß man bis 10 uhr zeit hat?
fehlzeit in folgebescheinigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich denke es sollte selbstverständlich sein, sich spätestens zum Arbeitsbeginn zu melden. Wann wäre das gewesen? Vor 10 Uhr?
Der Arbeitgeber. Wenn in der ersten AU-Bescheinigung nur eine Woche AU aufgeführt ist, hast Du nach dieser Woche wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen. Verlängert der Arzt die AU, hast Du diese Folgebescheinigung sofort Deinem Arbeitgeber vorzulegen bzw. zuzusenden.Zitatwer hat recht? :
Nein.Zitatgab es da kein gesetz, daß man bis 10 uhr zeit hat? :
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Was ist denn mit "wollen sie mir ein fehltag schreiben" gemeint?
Wenn die Krankschreibung verlängert wurde, hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung - das ändert sich auch nicht durch die verspätete Meldung.
Allerdings hätte man sich spätestens zum planmäßigen Arbeitsbeginn zumindest telefonisch melden müssen.
Der Arbeitgeber ist ja davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer heute wieder zur Arbeit erscheint.
Die verspätete Meldung rechtfertigt eine Abmahnung.
Zitatgab es da kein gesetz, daß man bis 10 uhr zeit hat? :
Nein, nicht so jedenfalls. Du meinst vmtl. das EntgFG
Das Zauberwort dort heißt 'unverzüglich', also ohne Verzögerung:
Zitat§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten :
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
also bis letzte woche freitag war ich krank gemeldet. heute habe ich eine neue bekommen und zugesendet.
die rede vom arbeitgeber war, falls ich wieder anwesend bin, DANN sollte ich mich melden.
keine meldung, also hieß es eigentlich noch krank gemeldet und die folgebescheinigung ist unterwegs.
Zitat:die rede vom arbeitgeber war, falls ich wieder anwesend bin, DANN sollte ich mich melden.
Das wäre hochgradig ungewöhnlich.
Sind Sie sicher, dass Sie das richtig verstanden haben? Wenn ja: Können Sie das beweisen?
Normalfall ist: Wenn die alte Krankschreibung endet, muss man entweder zur Arbeit erscheinen oder sich vor Arbeitsbeginn melden, dass sich die Krankschreibung verlängert.
Zitatkeine meldung, also hieß es eigentlich :
Sicherer fährst du, wenn du dich an die allgemein gültigen Vorgaben hältst.
Dazu https://www.test.de/Krankmeldung-beim-Arbeitgeber-5271679-0/#question-0
Zitatdie rede vom arbeitgeber war, falls ich wieder anwesend bin, DANN sollte ich mich melden. :
Dann sieht man doch, dass sie wieder an ihrem Arbeitsplatz sind.
ja ich bin mir sicher, das ich alles richtig gehört habe, weil der vorgesetzter zur mir kam da ich ohne zu anrufen auf der arbeit erschien.
Und was soll nun dein arbeitsrechtliches Problem sein?
Warst du HEUTE persönlich beim AG, um die Folgebescheinigung abzugeben?
Oder um zu arbeiten?
Erstmal abwarten, bis du das lesen kannst.Zitataber da ich die firma nicht heute MORGEN angerufen habe, wollen sie mir ein fehltag schreiben. :
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