Hallo,
Alle Mitarbeiter (Handelsunternehmen mit ca. 40 Mitarbeiter) haben heute ein Rundschreiben bekommen und sollen dieses unterschreiben.
folgend ein Auszug aus dem Rundschreiben:
"Grundsätzlich kann der Arbeitgeber
keinen Einfluß auf Privatreisen nehmen. Das gilt auch wenn Mitarbeiter allgemein in Länder reisen, in denen das Corona-Virus auftritt. Treten Mitarbeiter jedoch wissentlich eine private Reise in eine betroffene Region (z.B. Italien) an, ohne die entsprechenden aktuellen Bedingenungen und Verbote zu beachten, behalten wir uns als Arbeitgeber vor, wegen erhöhter Infektionsgefahr die Mitarbeiter freizustellen und bei deren Verschulden keine Lohnfortzahlung zu leisten. Bei Quarantäne oder Ausreiseverbot an Urlaubsorten außerhalb von Deutschland besteht auch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung...….
….
Wir bitten alle Mitarbeiter um Verständnis und sorgfältiges Handeln nach den Anweisungen. Wir fordern auch alle Mitarbeiter auf[b], keine Massenveranstaltungen mehr zu besuchen (z.B. Messen, Fußballspiele, Großveranstaltungen). Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
Mitarbeiter/in Kenntnis genommen...………....…….(Unterschrift)
o Ja oNein Ein derzeitiges Risiko ist mir nicht bekannt.
o Ja o Nein Eine Reise in ein Risikogebiet hat in den letzten 2 wochen stattgefunden bzw. soll in den nächsten 2 Monaten stattfinden."
Nun meine Fragen:
Nehme ich mit meiner Unterschrift nur Kenttnis von diesem Rundschreiben oder akzeptiere ich damit gleichzeitig dessen Inhalt?
Wieso muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wohin ich in den nächten 2 Monaten verreisen möchte?
Heißt die Aufforderung, keine Großveranstalungen zu besuchen, auch eigenes Verschulden und keine Lohnfortzahlung?
Ich unternehme natürlich alles um mich nicht absichtlich bzw. leichtsinnig mit dem Virus anzustecken, allerdings finde ich dieses Rundschreiben einen Eingriff in mein Privatleben.
Ich freue mich auf baldige Antworten.
LG Schrubbeline
.
firmeninternes Rundschreiben Corona-Virus Lohnfortzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da ist derzeit so viel in Bewegung ...
Das Schreiben zeugt einerseits davon, dass sich der AG einen Kopf macht, was ggf. zu tun sein könnte, es zeugt zugleich von einer etwas ausufernden Fantasie hinsichtlich seiner Möglichkeiten.
Derzeit würde ich das Schreiben jedenfalls nicht unterschreiben. Es ist schon einigermaßen übergriffig.
Bei Quarantäne oder Ausreiseverbot an Urlaubsorten außerhalb von Deutschland besteht auch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung...…. Bei Quarantäne in D besteht allerdings Anspruch auf Entschädigung durch die zuständigen Behörden: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
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Hast du das schon gemacht? Sind deine Unklarheiten noch nicht geklärt worden?ZitatBei Unklarheiten wenden Sie sich bitte persönlich an uns. :
Es steht dort Kenntnis genommen. Wenn du das Schreiben gelesen hast und unterschreibst, hast du Kenntnis genommen.ZitatNehme ich mit meiner Unterschrift nur Kenttnis von diesem Rundschreiben :
Du kannst den Inhalt für totalen Blödsinn halten, aber Kenntnis hast du genommen, wenn du unterschreibst.
Freundlicherweise hat der AG schon eine weitere Auswahl getroffen...
Dort kannst du ankreuzen. Bei den beiden Fragen sehe ich eigentlich keinen Eingriff in deine Privatsphäre. Vielleicht sehr vorsichtige Fürsorgepflicht des AG? Für den Fall der Fälle? Es will ja jeder inzwischen vorbereitet sein, auch, wenn gar nix passiert. Evtl. ist es ne Anordnung von weiter oben? Vielleicht ein Job im sensiblem Bereich?
Vorbeugen ist immer besser als heulen.
Du musst es doch nicht mitteilen.ZitatWieso muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, :
Das ist eine Aufforderung. Und es ist ein Vorbehalt des AG, so oder so zu reagieren.ZitatHeißt die Aufforderung, keine Großveranstalungen zu besuchen, auch eigenes Verschulden und keine Lohnfortzahlung? :
Wobei siehst du den ?Zitateinen Eingriff in mein Privatleben. :
Anami - alles richtig analysiert. 'Wir' - sage ich Mal - wir sind eher geschult /geübt darin, solche Verlautbarungen genau zu lesen und einzuordnen. Gleichwohl können wir auch anerkennen oder wenigstens in den Blick nehmen, dass / wenn solche Rundschreiben Eindruck machen, dass AN sich bedrängt fühlen und verunsichert sind.
Und Dramatik: da wird Unterschrift verlangt! Aufforderung dies zu tun und das zu unterlassen. Die Intonation 'wissentlich ... unterlassen .. gegen Regeln verstoßen ... Verschulden ... ' usw.
Da steigt schon Dampf auf und vernebelt die Sicht. Und fürs Erste sind es doch nur Schattenspiele an der Wand.
Mag sein.
Jetzt wurde hier noch nachgefragt. Jetzt wurde hier erklärt.
Kann auch gern noch erweitert werden...falls noch Unklarheiten bestehen.
Ich denke, auch viele AG können nicht genau, konkret und zielgenau mit der Situation umgehen. Wie denn auch?
Aber: Man erkennt ja leider nicht mal die Schattenspiele an der Wand--- sondern verbittet sich sogar den Eingriff ins Privatleben.
...hortet evtl. trotzdem schon mal Nudeln,Reis und Clopapier....Ist ja jedermanns Freiheit...
Hören bzw. sehen die Fragesteller denn nicht, was gerade losgeht? Wird doch stündlich getrötet bis zum Erbrechen...
Danke für die "ausführlichen" Antworten.
Zitat:Aber: Man erkennt ja leider nicht mal die Schattenspiele an der Wand--- sondern verbittet sich sogar den Eingriff ins Privatleben.
...hortet evtl. trotzdem schon mal Nudeln,Reis und Clopapier....Ist ja jedermanns Freiheit...
Hören bzw. sehen die Fragesteller denn nicht, was gerade losgeht? Wird doch stündlich getrötet bis zum Erbrechen...
ZitatMan erkennt ja leider nicht mal die Schattenspiele an der Wand--- sondern verbittet sich sogar den Eingriff ins Privatleben. :
Und das vollkommen zu Recht.
Ich würde da erstmal nichts unterschreiben. "Kenntniss" bedeutet durchaus auch "Anerkenntnis".
Klären ob was an Lohnfortzahlung zusteht ob den Mitarbeiter ein verschulden trifft oder nicht, das kann man dann später.
ZitatWieso muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wohin ich in den nächten 2 Monaten verreisen möchte? :
Wer verlangt das denn mit welchen Worten genau?
Grundsätzlich lautet die Antwort NEIN - unter Umständen muss man dann aber die negativen Folgen der Entscheidung tragen.
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