freie tag gestrichen wegen feiertag?

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
freie tag gestrichen wegen feiertag?

bin bei einem neuen firma angefangen, da gibt es noch kein betriebsrat. hab da schon vieles gesehen...
zu meine frage. einmal die woche haben wir donnerstag oder freitag frei, aber am samstag muss gearbeitet werden. anfang januar gab es ein FEIERTAG, deshalb mussten wor am unser freien tag arbeiten.
hat der Arbeitgeber recht darauf wegen der feiertag unser freien tag zu ersetzen?
wegen der freie tag haben wir auch keine überstunde, da es angeblich 5tage die woche gearbeitet haben, sagte er!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

anfang januar gab es ein FEIERTAG, deshalb mussten wor am unser freien tag arbeiten Und das war jetzt welcher Feiertag? Weder Neujahr noch der Dreikönigstag fielen auf Samstag...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Der 1. Januar war ein Dienstag. Deswegen musste der Fragesteller wohl Donnerstag und Freitag arbeiten, obwohl er sonst immer einen dieser beiden Tage frei hat.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Mein Gott, ist die neue Stelle dem Fragesteller so auf die Psyche gedrückt, dass er sein fließendes Deutsch verlernt hat?

wirdwerden

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#4
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

ja tur mir leid habe mit deutsche sprache probleme. bitte nur dann schreiben wer hier mir weiter helfen kann.
über die deutsche sprache will ich hier nicht diskutieren

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7145 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Anzahl der freien Tage hat sich dadurch nicht geändert - die Zahl der Arbeitstage auch nicht. Ist also ersmtal kein Problem.

Wie sind die freien Tage denn genau festgelegt - was steht im Arbeitsvertrag?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz1 können Sie genau nachlesen, weshalb die ausgefallenen Arbeitsstunden zu bezahlen und von Ihnen nicht nachzuarbeiten sind.
Vielleicht verstehen das auch Ihre Kollegen, dann ist ein gemeinsames Gespräch mit dem Chef fällig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
bitte nur dann schreiben wer hier mir weiter helfen kann.

Das fällt schwer, wenn man solche sprachlichen Trümmerhaufen bekommt:
Zitat (von prinzselo):
deshalb mussten wor am unser freien tag arbeiten.




Als erstes müsste man mal wissen, was genau zum Thema Arbeitszeit / freie Tage in den vertraglichen Vereinbarungen steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nochmal, wenn man üblicherweise 5 Tage arbeitet und 1 Arbeitstag ausfällt, weil dieser auf einen Feiertag fällt, dann muss man den Tag nicht nacharbeiten. Steht im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im Vertrag dürfte dazu auch nichts anderes stehen :cool:


-- Editiert von altona01 am 19.01.2019 23:53

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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