bin bei einem neuen firma angefangen, da gibt es noch kein betriebsrat. hab da schon vieles gesehen...
zu meine frage. einmal die woche haben wir donnerstag oder freitag frei, aber am samstag muss gearbeitet werden. anfang januar gab es ein FEIERTAG, deshalb mussten wor am unser freien tag arbeiten.
hat der Arbeitgeber
recht darauf wegen der feiertag unser freien tag zu ersetzen?
wegen der freie tag haben wir auch keine überstunde, da es angeblich 5tage die woche gearbeitet haben, sagte er!
freie tag gestrichen wegen feiertag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
anfang januar gab es ein FEIERTAG, deshalb mussten wor am unser freien tag arbeiten Und das war jetzt welcher Feiertag? Weder Neujahr noch der Dreikönigstag fielen auf Samstag...
Der 1. Januar war ein Dienstag. Deswegen musste der Fragesteller wohl Donnerstag und Freitag arbeiten, obwohl er sonst immer einen dieser beiden Tage frei hat.
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Mein Gott, ist die neue Stelle dem Fragesteller so auf die Psyche gedrückt, dass er sein fließendes Deutsch verlernt hat?
wirdwerden
ja tur mir leid habe mit deutsche sprache probleme. bitte nur dann schreiben wer hier mir weiter helfen kann.
über die deutsche sprache will ich hier nicht diskutieren
Die Anzahl der freien Tage hat sich dadurch nicht geändert - die Zahl der Arbeitstage auch nicht. Ist also ersmtal kein Problem.
Wie sind die freien Tage denn genau festgelegt - was steht im Arbeitsvertrag?
Im Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz1 können Sie genau nachlesen, weshalb die ausgefallenen Arbeitsstunden zu bezahlen und von Ihnen nicht nachzuarbeiten sind.
Vielleicht verstehen das auch Ihre Kollegen, dann ist ein gemeinsames Gespräch mit dem Chef fällig.
Zitatbitte nur dann schreiben wer hier mir weiter helfen kann. :
Das fällt schwer, wenn man solche sprachlichen Trümmerhaufen bekommt:
Zitatdeshalb mussten wor am unser freien tag arbeiten. :
Als erstes müsste man mal wissen, was genau zum Thema Arbeitszeit / freie Tage in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Nochmal, wenn man üblicherweise 5 Tage arbeitet und 1 Arbeitstag ausfällt, weil dieser auf einen Feiertag fällt, dann muss man den Tag nicht nacharbeiten. Steht im Entgeltfortzahlungsgesetz.
Im Vertrag dürfte dazu auch nichts anderes stehen
-- Editiert von altona01 am 19.01.2019 23:53
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