freier tag/ urlaubsanspruch

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
chris1983GTH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
freier tag/ urlaubsanspruch

guten abend.
1.wenn ein freier tag auf einen feiertag fällt und dieser tag trotzdem als freier tag gezählt wird, ist das rechtens? würde dann nicht trotzdem an einem anderen werktag ein freier tag zustehen?
2. wenn man montag-freitag von 10-20uhr geöffnet,samstag von 10-14uhr, davon hat man einen freien tag in der woche. wenn man jetzt urlaub nimmt...zählt da der samstag mit seinen 4stunden als kompletter urlaubstag?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
würde dann nicht trotzdem an einem anderen werktag ein freier tag zustehen?


Nö. Wenn für Leute, die am SA u. SO frei haben ein Feiertag auf SA oder SO fällt, bekommen die deswegen doch auch nicht noch einen zusätzlichen freien Tag.

quote:
zählt da der samstag mit seinen 4stunden als kompletter urlaubstag?


Ja tut er. Halbe oder stundenweise Urlaubstage gibt es nicht.

MfG

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Ja tut er. Halbe oder stundenweise Urlaubstage gibt es nicht.


Kleine Ergaenzung: Selbst wenn samstags ueberhaupt nicht gearbeitet wird und arbeits- oder tarifvertraglich nichts abweichendes vereinbart wurde, ist der Samstag als Urlaubstag mitzurechnen. Das Bundesurlaubsgesetz drueckt den Urlaubsanspruch ausdruecklich in Werktagen aus und erklaert auch gleich, dass alle Tage ausser Sonn- und Feiertagen Werktage sind (also auch Samstage). Es unterscheidet hingegen nicht zwischen solchen Werktagen,an denen gearbeitet wird und solchen, an denen nicht.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ein ausweg kann sein, plusstunden an solchen tagen abzubauen (sofern vorhanden).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chris1983GTH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

aber dann verfällt ja der freie tag, zb wenn man an einem mittwoch frei hat und das ein feiertag ist, dann müssten ja die anderen in dem unternehmen an dem tag minusstunden bekommen?! denn die haben ja wenn ihr freier tag zb auf den darauffolgenden tag den auch noch....

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Nö, dann hat nur derjenige 'Pech' dessen freier Tag eben auf den Feiertag fällt. Der, der an dem Tag arbeiten müsste und für den die Arbeit durch den Feiertag ausfällt, bekommt Entgeltfortzahlung - keine Minusstunden!

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