freistellung in der Kündigungsfrist

27. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
tani87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
freistellung in der Kündigungsfrist

Hallo!
Kann mir jemand helfen? Ich habe am 24.7.bei meinem Arbeitgeber gekündigt, mit Kündigungsfrist von 2 Wochen.war noch in der Probezeit..am 25.7. Hab ich eine krankmeldung abgegeben und am 26.7. Bekam ich ein Brief vom chef. Er würde mich ab sofort unwiderruflich von der Arbeit freistellen mit Anrechnung von eventuellem Rest Urlaub und mehrarbeitsstunden. Da steht auch nicht von einer lohnfortzahlung. Ist so was rechtens??

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38383 Beiträge, 13986x hilfreich)

Erste Frage: seit wann da? Weitere Fragen: wie lange krank geschrieben? Und hat der Chef erklärt, er würde nicht zahlen?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tani87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Bin seit knapp 5 1/2 Monaten da und bin bis 1.8. Krank geschrieben. Hab aber noch bis 7.8. Kündigungsfrist eigentlich. Es wurde nichts von Lohnfortzahlung formuliert!

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#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

die Krankschreibung erfolgte offenbar nach der Kündigung. Für die Zeit der Krankschreibung steht Ihnen Lohnfortzahlung zu. Sie müssen sich keine Anrechnung von Überstunden / Urlaub ect. gefallen lassen. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Sie Urlaubsabgeltung / Überstundenabgeltung für verbleibende Zeit geltend machen.



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#5
 Von 
tani87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke. Das habe ich mir auch gedacht.
Und die Zeit nach der krankmeldung?bekomme ich da Lohnfortzahlung bis KündigungsFrist Ende?

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Und die Zeit nach der krankmeldung?bekomme ich da Lohnfortzahlung bis KündigungsFrist Ende?


Ja!

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tani87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Automatisch, oder muss eine Lohnfortzahlung in dem schreiben vom chef formuliert sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Automatisch!


"Erst recht ist ei­ne ein­sei­ti­ge Frei­stel­lung un­ter Weg­fall des Vergütungs­an­spruchs un­zulässig.

Er­laubt ist ei­ne ein­sei­tig durch den Ar­beit­ge­ber erklärte Frei­stel­lung bei Fort­zah­lung der Vergütung, wenn das In­ter­es­se des Ar­beit­ge­bers an ei­ner (kurz­fris­ti­gen) Su­s­pen­die­rung das In­ter­es­se des Ar­beit­neh­mers an ei­ner ver­trags­gemäßen Beschäfti­gung über­wiegt."


Quelle: w.o.

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#9
 Von 
tani87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

OK.also hat die Freistellung keine Nachteile für mich?
Kann die krankmeldung Auslöser dafür gewesen sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
also hat die Freistellung keine Nachteile für mich?


Jedenfalls keine finanziellen Nachteile.


quote:
Kann die krankmeldung Auslöser dafür gewesen sein?


Ich bin kein Hellseher, aber vermutlich schon!?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
tani87
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Weisst du das genau? Ja gut, was könnten sonst noch Nachteile auf mich zukommen? Ne neue Arbeitsstelle hab ich ja schon..
Außerdem bin ich denk ich mal, im recht.

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#12
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Weisst du das genau?


So ist die Rechtslage!



quote:
Ja gut, was könnten sonst noch Nachteile auf mich zukommen?



Es ist durchaus möglich, dass zukünftige AG tel. beim ehemaligen AG nachfragen - dies erfährt man i.d.R. jedoch nicht.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Vermutlich.

Der Chef glaubt wohl sich damit den Lohnkosten entziehen zu können.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38383 Beiträge, 13986x hilfreich)

wo kommt denn diese Erkenntnis her? Häufig wird doch nach Kündigung freigestellt, einfach um das Heraustragen von Infos aus der Firma zu verhindern. Ist doch üblich.

wirdwerden

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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

quote:
Er würde mich ab sofort unwiderruflich von der Arbeit freistellen mit Anrechnung von eventuellem Rest Urlaub und mehrarbeitsstunden.


Um wieviel Resturlaub und wieviel Mehrarbeitsstunden geht es?

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