hallo,
in meinem arbeitsvertrag steht der folgende absatz:
die ersten sechs monate der beschäftigung gelten als probzeit. für die kündigung innerhalb der probezeit gilt § 9.3 mtv. demnach beträgt die kündigugnsfrist innerhalb der ersten drei monate eine, danach zwei wochen.
was ist unter der einen woche zu verstehen? eine kaldenderwoche, sieben tage, 5 werktage? leider ist dies weder im mtv noch im vertrag erklärt. könnte ich wohl morgen zu nächster woche dienstag kündigen?
fristberechnung
2. Juli 2007
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Frage vom 2. Juli 2007 | 14:31
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 0x hilfreich)
fristberechnung
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#1
Antwort vom 2. Juli 2007 | 15:32
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. wenn eine kalenderwoche gemeint wäre, würde es auch so heißen - also von montag auf montag, dienstag auf dienstag .. aber es hindert dich niemand heute auf den freitag der nächsten woche zu kündigen, es geht nur um die mindestfristen.
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