Hallo zusammen, würde mich sehr freuen, wenn mir einer helfen könnte.
Durch physische und psychische Gründe, die mir mein Arzt attestieren wird, kann ich in meinem bisherigen Job nicht weiter arbeiten. Ist es richtig, dass, wenn ich fristlos kündige, ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ich außerdem dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen muß? Wie sieht es aus, wenn ich die Kündigung fristgerecht einreiche? Steht mir mein Urlaub für 2009 bis zu meiner Kündigung zu?
Sorry, ganz viele Fragen. Aber ist mir wirklich wichtig.
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
MfG
balti
fristgerechte oder fristlose Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... für eine 'fristlose' sehe ich den grund nicht - deine krankheit/arbeitsunfähigkeit ist jedenfalls kein grund, von jetzt auf gleich das arbeitsverhältnis zu beenden. wenn schon, dann kommt eben die fristgerechte kündigung infrage.
anteiliger urlaub steht dir zu, bis du aus dem betrieb ausscheidest.
@balti
auch ich sehe keinen grund für eine fristlose.
quote:
Ist es richtig, dass, wenn ich fristlos kündige, ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ich außerdem dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen muß?
wer sagt sowas denn?
sunbee
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quote:
@balti
auch ich sehe keinen grund für eine fristlose.
quote: Ist es richtig, dass, wenn ich fristlos kündige, ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ich außerdem dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen muß?
wer sagt sowas denn?
sunbee
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.
Habe mir aber auch schon gedacht, dass es besser ist fristgerecht zu kündigen.
Hatte mir halt in den Kopf gesetzt, so schnell wie möglich weg da.
balti
Habe da noch eine Frage. Ist es richtig, dass ich bei meiner fristgerechten Kündigung keinen Grund angeben muß? Die Kündigung dann wohl am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden oder?
Danke nochmal.
balti
quote:
Ist es richtig, dass ich bei meiner fristgerechten Kündigung keinen Grund angeben muß?
Das ist richtig.
quote:
Die Kündigung dann wohl am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden oder?
Bringt nachweismäßig nicht wirklich was. Der einzige wirkliche Nachweis, dass eine Kündigung zugestellt wurde, ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher.
quote:
Die Kündigung dann wohl am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden oder?
Bringt nachweismäßig nicht wirklich was. Der einzige wirkliche Nachweis, dass eine Kündigung zugestellt wurde, ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher.
Aha, und wie geht man da vor? Hatte noch nie eine Begegnung mit einem Gerichtsvollzieher. Ist das sehr teuer und lohnt sich der Aufwand?
balti
Ein ebenso wirksamer Nachweis für die Zustellung ist die Übergabe vor einem Zeugen.
Der kann das im Zweifelsfall auch vor Gericht bestätigen.
Hat denn der Arbeitgeber ein Interesse, Sie weiter zu beschäftigen? Wenn nicht, dürfte ein Einschreiben ausreichen.
@balti
quote:
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.
bitte um den link. das will ich genauer lesen. danke
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
quote:
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.
bitte um den link. das will ich genauer lesen. danke
sunbee
ich versuche das mal wieder zu finden und schicke dann den link.
balti
quote:
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.
bitte um den link. das will ich genauer lesen. danke
sunbee
habe den link wo drin steht, dass ich meinem Arbeitgeber das Attest vorlegen muss:
http://www.frag-einen-anwalt.de/auerordentliche-k%C3%BCndigung-wegen-psycosomatische-erkrankungen-__f62449.html
hier ist ein link, wo drin steht, dass ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinden muss.
http://www.frag-einen-anwalt.de/%C3%84rztliches--Attest---m%C3%B6glicher-K%C3%BCndigungsgrund-__f62519.html
oder habe ich da was falsch verstanden?
Balti
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