fristgerechte oder fristlose Kündigung?

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
fristgerechte oder fristlose Kündigung?

Hallo zusammen, würde mich sehr freuen, wenn mir einer helfen könnte.
Durch physische und psychische Gründe, die mir mein Arzt attestieren wird, kann ich in meinem bisherigen Job nicht weiter arbeiten. Ist es richtig, dass, wenn ich fristlos kündige, ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ich außerdem dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen muß? Wie sieht es aus, wenn ich die Kündigung fristgerecht einreiche? Steht mir mein Urlaub für 2009 bis zu meiner Kündigung zu?
Sorry, ganz viele Fragen. Aber ist mir wirklich wichtig. :crazy:
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
MfG
balti

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... für eine 'fristlose' sehe ich den grund nicht - deine krankheit/arbeitsunfähigkeit ist jedenfalls kein grund, von jetzt auf gleich das arbeitsverhältnis zu beenden. wenn schon, dann kommt eben die fristgerechte kündigung infrage.
anteiliger urlaub steht dir zu, bis du aus dem betrieb ausscheidest.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@balti

auch ich sehe keinen grund für eine fristlose.

quote:
Ist es richtig, dass, wenn ich fristlos kündige, ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ich außerdem dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen muß?


wer sagt sowas denn?

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
@balti

auch ich sehe keinen grund für eine fristlose.

quote: Ist es richtig, dass, wenn ich fristlos kündige, ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden und ich außerdem dieses Attest meinem Arbeitgeber vorlegen muß?

wer sagt sowas denn?

sunbee


Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.

Habe mir aber auch schon gedacht, dass es besser ist fristgerecht zu kündigen.
Hatte mir halt in den Kopf gesetzt, so schnell wie möglich weg da.

balti

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#4
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe da noch eine Frage. Ist es richtig, dass ich bei meiner fristgerechten Kündigung keinen Grund angeben muß? Die Kündigung dann wohl am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden oder?

Danke nochmal.

balti

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ist es richtig, dass ich bei meiner fristgerechten Kündigung keinen Grund angeben muß?


Das ist richtig.

quote:
Die Kündigung dann wohl am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden oder?


Bringt nachweismäßig nicht wirklich was. Der einzige wirkliche Nachweis, dass eine Kündigung zugestellt wurde, ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher.

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#6
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Die Kündigung dann wohl am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden oder?

Bringt nachweismäßig nicht wirklich was. Der einzige wirkliche Nachweis, dass eine Kündigung zugestellt wurde, ist die Zustellung über Gerichtsvollzieher.


Aha, und wie geht man da vor? Hatte noch nie eine Begegnung mit einem Gerichtsvollzieher. Ist das sehr teuer und lohnt sich der Aufwand?

balti

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein ebenso wirksamer Nachweis für die Zustellung ist die Übergabe vor einem Zeugen.
Der kann das im Zweifelsfall auch vor Gericht bestätigen.

Hat denn der Arbeitgeber ein Interesse, Sie weiter zu beschäftigen? Wenn nicht, dürfte ein Einschreiben ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@balti

quote:
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.


bitte um den link. das will ich genauer lesen. danke

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.

bitte um den link. das will ich genauer lesen. danke

sunbee


ich versuche das mal wieder zu finden und schicke dann den link.
balti

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Balti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Das habe ich gestern abend in diesem Forum gelesen. Hat ein Anwalt so geschrieben.

bitte um den link. das will ich genauer lesen. danke

sunbee


habe den link wo drin steht, dass ich meinem Arbeitgeber das Attest vorlegen muss:
http://www.frag-einen-anwalt.de/auerordentliche-k%C3%BCndigung-wegen-psycosomatische-erkrankungen-__f62449.html

hier ist ein link, wo drin steht, dass ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinden muss.
http://www.frag-einen-anwalt.de/%C3%84rztliches--Attest---m%C3%B6glicher-K%C3%BCndigungsgrund-__f62519.html

oder habe ich da was falsch verstanden?
Balti

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