fristlos gekündigt wegen unbeweisbaren lügen

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.02.2009 18:59:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
fristlos gekündigt wegen unbeweisbaren lügen

hallo habe da mal ein paar fragen.und zwar habe ich als filialleiter bei der firma x gearbeitet.meine vorgesetzten waren immer mit mir zufrieden.in meiner firma war eine mitarbeiterin die meinte kommen und gehen zu müssen wann sie es will.nach mehreren abmahnungen hatte ich beantragt das frau s.gekündigt werden solle,da sie nicht tragbar für die firma ist.als meine kollegin davon erfuhr,die gleichzeitig auch die freundin von frau s.war davon erfuhr ging der terror los.plötzlich sollte eine teambesprechung eingerufen werden.eigendlich ok.ich als chef meine beiden kolleginen und mein vorgesetzter waren dabei.leider war eine andere kollegin verhindert.es wurde erzählt das ich mich an der kasse bereichert hätte und heimlich waren(getränke)hinten im lager ausleeren würde und dann über 0 ware abschreiben würde.es wurde nur schlecht über mich gesprochen!mein chef hörte es sich an und gut.das hat den beiden anscheinend nicht gepasst.den am nächsten morgen haben sie den obersten chef angerufen und wieder lügen erzählt.der hat es geglaubt und mich sofort entlassen.und gesagt das ich froh sein könnte keine anzeige zubekommen.wegen einer cola die ich nie getrunken habe!was nun?kann ich die zwei kolleginen anzeigen?wegen ruf schädigung?ich war auf diesen job angewiesen wegen familie!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Wenn der Arbeitgeber seine Behauptungen nicht beweisen kann, würde ich umgehend Kündigungsschutzklage einreichen. Das geht allerdings nur innerhalb von drei Wochen nach Kündigung.

Daher mein Rat: nicht hier im Forum aufhalten - schnell zum Anwalt, idealerweise zum Fachanwalt für Arbeitsrecht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.02.2009 18:59:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

geht das auch wenn amn in der probe zeit war?ich mein es wurde sich nie über mich beschwerd,im gegenteil.bis dann sowas kam!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

In der Probezeit wird grundlos gekündigt. Jetzt müsste man nachweisen das die üble Nachrede Grund der Kündigung wäre um Schadenersatz von den Kollegen zu erhalten. Das wird fast unmöglich.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.02.2009 18:59:54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

der oberste hat ja selbst gesagt das ich wegen diebstahl raus bin.so steht es auch in meinem aufhebungsvertrag.es fing ja erst an als die 2 damen terror gemacht haben!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, das gilt nicht in der Probezeit.
Ich würde die Frage mal unter Strafrecht stellen. Üble Nachrede, Rufschädigung, keine Ahnung, wofür Sie noch die Mitarbeiterinnen anzeigen können.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

In der Probezeit kommt es entscheidend auf die vertraglichen Bedingungen an. Sind Zeugen vorhanden, die bestätigen können, dass die fristlose Kündigung aufgrund der unbeweisbaren Lügen erfolgte?

Ansonsten wird es vermutlich schwer.

Der Arbeitgeber ist in der Probezeit oft nicht verpflichtet, einen Kündigungsgrund zu nennen. Es ist daher zu befürchten, dass behauptet wird, man hätte Sie aus einem anderen Grund gekündigt...

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Dann sollten Sie dort einmal nachfragen, ob Sie sich - vielleicht sogar kostenlos - anwaltlich beraten lassen dürfen.

Ansonsten bin ich auf die Meinungen der anderen Forumsmitglieder gespannt...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wie Aufhebnungsvertrag ! Das ist eine Vereinbarung zwischen AG und AN. Na wenn man sich einig ist - dann ist man sich eben einig.

Und was soll denn "ble Nachrede, Rufschädigung, keine Ahnung" bringen wenn Aussage gegen Aussage steht.

K.


Anbei ein Satz Großbuchstaben AHSDHDJSADAJDKLASD und mehrere Leerzeichen .


-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Haben Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben? Dann sieht es sehr schlecht aus...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Der Arbeitgeber muß gar keinen Grund haben, Sie zu kündigen.
Nach dem Gesetzt kündigt er einfach. In der Probezeit gilt:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Aber gegen die Anschuldigung: Diebstahl würde ich mich wehren, deshalb mein Verweis auf das Strafrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Was will man damit noch erreichen. In einem Strafverfahren wäre die Kollegin Zeuge, in einem Zivielprozess max Aussage gegen Aussagen.

Egal was dabei rum kommt - keine Gewinnprämie für twillight-princess24 - der Job ist weg


K.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.084 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen