Hallo,
ich bin in der Ausbildung im dritten Lehrjahr zur Kauffrau im Einzelhandel. Habe im laufe der Ausbildung schon des öfteren Mobbing, angebliche Minusstunden, körperliche Gewalt , Androhungen wenn ich krank werde würde mir daraufhin meine Prüfungsvorbereitung gestrichen. Durch denn gleichbleibenden Sachverhalt habe ich Angst und Depressionen bekommen. Bin jetzt erstmal noch krank geschrieben.
Die Ihk meinte ich müsste einen Aufhebungsvertrag machen ,jedoch möchte ich das erstens nicht, und zweitens würde mir dann solange das Arbeiitslosengeld gestrichen. Zudem kommt noch das ich keinen Füß mehr in diesen Laden setzen kann. Bekomme Herzrasen und Schwindelgefühle . Außerdem würde ich kein Wort heraus bekommen. Wäre eine fristlose Kündigung zulässig?
Danke schonmal für die Antworten, bin nämlich in einer auswegslosen Situation...
fristlos kündigen in der Ausbildung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... mobbing etc. rechtfertigen im prinzip schon sanktionen durch den AN, auch u.u. fristlose kündigung. 'fristlos' beinhaltet aber immer die bedingung, dass die fortsetzung des arbeitsverhälntisses unzumutbar sein muss. nicht einen tag länger! deswegen ist 'fristlos' immer an strenge regeln gebunden.
und das heißt: auch mobbing etc. müssen so nachgewiesen werden, dass auch fremde, d.h. ein gericht die mobbingabsicht erkennt. und daran hapert es meistens. penibel geführte mobbingtagebücher sind eine möglichkeit dazu.
neuerdings erleichtert das agg für einige fälle den nachweis insofern, als auch einzelne übergriffe geahndet werden können. dazu: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gleichbehandlungsgesetz_Mobbing.html
Was ist dann mit der Ausbildung?
Hättest Du schon was neues, wo Du die Ausbildung zuende bringen könntest?
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.. nochmal bei hensche:
Schmerzensgeld bei Mobbing: Beweislast. Mobbingopfern ist vor Gericht nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Köln keine Beweiserleichterung für den Nachweis von Mobbing zuzugestehen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.04.2006, 12 (7) Sa 64/06
). Damit weicht das Landesarbeitsgericht Köln von einem Urteil des Landesarbeitsgericht Thüringen vom 10.04.2001 ab.
Du MUSST keinen Aufhebungsvertrag machen. Das geht sowieso nur dann, wenn beide Seiten einig sind.
Du KANNST aber fristlos kündigen, unter Angabe der Gründe. Das ist so im Berufsbildungsgesetzt geregelt; also dein gutes Recht, wenn du wichtige Gründe hast. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind ein wichtiger Grund!
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