fristlos kündigen in der Ausbildung?

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
kira1985
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlos kündigen in der Ausbildung?

Hallo,

ich bin in der Ausbildung im dritten Lehrjahr zur Kauffrau im Einzelhandel. Habe im laufe der Ausbildung schon des öfteren Mobbing, angebliche Minusstunden, körperliche Gewalt , Androhungen wenn ich krank werde würde mir daraufhin meine Prüfungsvorbereitung gestrichen. Durch denn gleichbleibenden Sachverhalt habe ich Angst und Depressionen bekommen. Bin jetzt erstmal noch krank geschrieben.

Die Ihk meinte ich müsste einen Aufhebungsvertrag machen ,jedoch möchte ich das erstens nicht, und zweitens würde mir dann solange das Arbeiitslosengeld gestrichen. Zudem kommt noch das ich keinen Füß mehr in diesen Laden setzen kann. Bekomme Herzrasen und Schwindelgefühle . Außerdem würde ich kein Wort heraus bekommen. Wäre eine fristlose Kündigung zulässig?

Danke schonmal für die Antworten, bin nämlich in einer auswegslosen Situation...

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mobbing etc. rechtfertigen im prinzip schon sanktionen durch den AN, auch u.u. fristlose kündigung. 'fristlos' beinhaltet aber immer die bedingung, dass die fortsetzung des arbeitsverhälntisses unzumutbar sein muss. nicht einen tag länger! deswegen ist 'fristlos' immer an strenge regeln gebunden.
und das heißt: auch mobbing etc. müssen so nachgewiesen werden, dass auch fremde, d.h. ein gericht die mobbingabsicht erkennt. und daran hapert es meistens. penibel geführte mobbingtagebücher sind eine möglichkeit dazu.

neuerdings erleichtert das agg für einige fälle den nachweis insofern, als auch einzelne übergriffe geahndet werden können. dazu: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Gleichbehandlungsgesetz_Mobbing.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Was ist dann mit der Ausbildung?

Hättest Du schon was neues, wo Du die Ausbildung zuende bringen könntest?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. nochmal bei hensche:
Schmerzensgeld bei Mobbing: Beweislast. Mobbingopfern ist vor Gericht nach Ansicht des Landesarbeitsgericht Köln keine Beweiserleichterung für den Nachweis von Mobbing zuzugestehen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 21.04.2006, 12 (7) Sa 64/06 ). Damit weicht das Landesarbeitsgericht Köln von einem Urteil des Landesarbeitsgericht Thüringen vom 10.04.2001 ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Du MUSST keinen Aufhebungsvertrag machen. Das geht sowieso nur dann, wenn beide Seiten einig sind.

Du KANNST aber fristlos kündigen, unter Angabe der Gründe. Das ist so im Berufsbildungsgesetzt geregelt; also dein gutes Recht, wenn du wichtige Gründe hast. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind ein wichtiger Grund!

Die Sperre durch die Arbeitsagentur kann abgewendet werden, wenn die Weiterarbeit für dich nicht mehr zumutbar ist (Psych.BElastung). Sprich doch einfach mal mit der Arbeitsagentur; dein Arzt kann dich sicher mit einem Attest unterstützen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.281 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen