fristlose Kündigung Diebstahl Geld

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
fristlose Kündigung Diebstahl Geld

Hallo;
Ich weiß dieses Thema ist hier schon öfters behandelt worden- aber immer mit unterschiedlichen Ausführungen und Ergebnissen.
zu meinen Fall.

eine Bekannte arbeitet in einem Bäckereiverkauf im Schichtbetrieb und oft auch alleine :
folgender Vorgang: Sonntags Bekannte und eine Kollegin machen die Abrechnung und verschließen den Geldbeutel und legen ihn in den Tresor ( lt. Info von der Bank kann der nur geöffnet werden wenn er aufgeschnitten wird oder bei der Bank.
2 Tresore in einem die Tageseinnahmen im anderen die Kasse ( mit Schlüssel zu dem Tresor für Tageseinnahmen:
am nächsten Tag hat Bekannte Frühschicht nimmt nur die Kasse raus
vom 2. Tresor ( 1.Tresor wird nicht angerührt ) Mittags kommt Kollegen und holt Tageseinnahmen > bringt zur Bank ( hier wird 3 Tage danach festgestellt - Geldbetrag fehlt
"mit fortlaufender Nummern sind die Geldbeutel ausgestattet"
da hier mehrere Kolleginnen eine Schlüssel haben meint Ihr Chef da sie die Schlüsselgewalt hat ist Sie verantwortlichund auch Zugriff zum Tresor wurde der Bekannten die Fristlose Kündigung geschickt obwohl sie beteuert dieses Geld nie genommen zu haben.
wie soll die Bekannte hier weiter vorgehen -
und gibt es überhaupt Erfolgsaussichten ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Es ist nur durch die Schlüsselgewalt noch nicht gewiesen, daß der Diebstahl durch die Bekannte erfolgt ist.

Möglicherweise war es ja auch die Kollegin, die in einem unbeobachteten Moment den Griff in die Tasche gewagt hat.

Möglicherweise gibt es einen 2. Schlüssel für den Tresor!?

Auf alle Fälle Kündigungsschutzklage einreichen und den Fall vor dem Arbeitsgericht klären, wenn die Bekannte wirklich nichts gemacht hat.

Bei so einem Fall lieber einen Anwalt mit einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

sehe keinen grund für eine fristlose, bei der verdachtskündigung fehlt die anhörung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
wie soll die Bekannte hier weiter vorgehen


Sich an einen Anwalt wenden. Immerhin gibts nicht nur ne Kündigung, es steht auch ein schwerer Vorwurf im Raum.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn damit gemeint ist, unter Anhörung:
mit ihrem Chef, wurde Sie auf eine Art Zusammenkunft mit Filialleiterin befragt bei und immer gesagt das sie es nicht gewesen sein kann , wurde Ihr trotzdem nur noch mitgeteilt das Sie im Verdacht ist und hier ihr der Strafprozess bzw auch die Kündigung folgt.
Das muss ich sagen, ist für mich keine Anhörung bei der nur noch der Vorwurf zählt und keine Gegenargumente

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Nachtrag:

ist nicht auch der Zeitraum wichtig wann es passiert ist und wann die Anhörung gemacht wird ?

-- Editiert von Charman am 29.08.2008 13:34:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was für eine Freistellung? Und wann bekam die Bekannte die fristlose Kündigung genau?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

vorfall am 3. / am 7. Info von der bank/ am 26. anruf Filialleiterin und sagte ihr das sie freigestellt ist bis die Sache geklärt am 28 mündlich gesagt das ihr schriftlich die fristlose kündigung geschickt wird

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Handelt es sich eigentlich um einen Fehlbetrag oder das Fehlen des gesamten Betrages?

Die Bank kann auch einen Fehler gemaacht haben oder sogar den Dieb bei sich haben!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

in dem Beutel für die Bank
war die gesamte Tageseinnahme
und die Scheine fehlten es war nur noch Kleingeld vorhanden !?!?! aber lt.ihrem Chef müsste es jemand aufgeschnitten haben und es in eine neue Tüte verfrachtet haben , bei der Sie seiner Meinung nach nur in Frage kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Vorliegend handelt es sich offensichtlich um eine Beweisfrage. Sollte der Arbeitgeber die Vorwürfe nicht beweisen können, bzw. die Arbeitnehmerin das Gegenteil, sieht es für die Erfolgschancen Ihrer Bekannten schon ziemlich gut aus.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ganz genau der Spitzbube.
Darüber hinaus ist auch die 14-tagesfrist des § 626 BGB fraglich für die fristlose, die aber ausnahmsweise bei einer Aufklärung/Anhörung gedehnt werden kann. So auch im SB-Recht. Aber Fallfrage und nicht beliebig.
Vermutlich ist die fristlose schon deshalb weg.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charman
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für alle die mich bis hier unterstützt haben
und danke für alle Tipps. Auch dem Amtsrichter ist der Fall sehr suspect vorgekommen - Das Urteil lautete: das die Firma einen Teil des Geldes auszahlen muss und sollte eine Einstellung des Strafverfahrens sein, ( das zur Zeit noch läuft) der Restbetrag der ausstehenden Zahlung zu leisten ist.
Meine Frage dazu denn diese Teilauszahlung ist bis dato nicht geleistet worden - weil die Fa. entweder das von sich aus verzögert oder was auch immer. welche Möglichkeiten bestehen hier denn auch Anrufe in der Fa. verpuffen. Können hier Fristen gesetzt werden ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen