fristlose Kündigung Arbeitsvertrag durch AN

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
go289164-51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung Arbeitsvertrag durch AN

Hallo, ist eine fristlose Kündigung, mit der unten aufgeführten Begründung wirksam?

Nach aktuellen Arbeitsanweisungen wird gefordert, dass wir minutengenau zu Schichtbeginn einstempeln und das EDV-System bereits im Vorfeld hochfahren. Ebenso soll das EDV-System nach Arbeitsende ordentlich beendet werden. Diese Zeit ist eindeutig Arbeitszeit, welche nach Erwartung der XXXX, ohne Bezahlung verrichtet werden soll. Bei ca. 10 nötigen Programmen und einem sehr langsamen EDV-System beläuft sich das Starten des PC, das Starten und Einloggen in die Arbeitsprogramme sowie nach Arbeitsende das Herunterfahren der EDV auf 15 – 30 Minuten pro Arbeitstag.

Dazu kommt, dass es ständig Neuerungen in den Vertragsregelungen und dem Angebot von 1und1 gibt. Dazu gibt es täglich mehrmals E-Mails und Artikel über das Programm XXX. Um den Kunden qualifiziert beraten zu können, ist es nötig diese Artikel und E-Mails aufmerksam zu lesen. Dafür steht einem keine bezahlte Arbeitszeit zur Verfügung. Es wird erwartet, dass zu Arbeitsbeginn das Telefon auf „bereit" ist, auf das in der Regel auch direkt ein Gespräch eingeht. Dadurch ist das Lesen der Neuerungen vor dem ersten Gespräch nicht möglich. Da wir eine Nacharbeitszeit von 2,5 Minuten haben, in der das Gesprächsprotokoll geschrieben werden soll und in 3 Programmen das Gespräch zugeordnet werden muss, ist dies nach einem Gespräch ebenfalls nicht möglich.
Somit wird erwartet, dass der Kunde qualifiziert beraten wird, ohne dass man die Möglichkeit hat sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Dies bedeutet, dass das Lesen der Änderungen und Neuerungen vor der bezahlten Arbeitszeit erledigt werden muss um qualifizierte Beratung durchführen zu können.
Dabei handelt es sich ebenfalls noch einmal um ca. 15 Minuten unbezahlte Arbeit pro Arbeitstag.

Die internen Fachberater sind in der Regel nicht erreichbar. Die Anzahl der dafür eingesetzten Mitarbeiter ist weit unter dem Bedarf. Die Wissensdatenbank MIKE ist sehr unübersichtlich strukturiert und setzt voraus, dass man den richtigen Suchbegriff eingibt. Da dieser nicht immer logisch ausgesucht wurde, ist dieses Programm nur selten eine Hilfe.

Für fehlerhafte, unvollständige oder nicht nach den Kriterien des Auftraggebers durchgeführte Kundengespräche muss man gerade stehen. Dazu soll die Anruferhaltezeit so kurz wie möglich gehalten werden. Ebenso die Nacharbeitszeit. Dazu wird man mehrmals täglich per E-Mail oder persönlich durch Zuruf der Steuerung aufgefordert.
Bei einer so hohen Anzahl an Verträgen, Produkten, unterschiedlichen AGB`s und ständigen Änderungen ist eine qualifizierte Beratung der Kunden unter Ihren Vorgaben nicht möglich.

Ich bin nicht bereit täglich 15-45 Minuten unentgeltlich meine Arbeitsleistung zu erbringen.

Daher sehe ich mich gezwungen den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag fristlos zu beenden.

Ich fordere Sie auf, mir den bisher nicht bezahlten Teil meiner Arbeitszeit seit dem Tag meiner Einstellung nachzubezahlen. Dabei nehme ich als Grundlage zur Berechnung des mir noch zustehenden Arbeitslohnes das Minimum der benötigten Zeit zum Starten der EDV und Einloggen in die Arbeitsprogramme. Dabei handelt es sich um 15 Minuten pro Arbeitstag. Auf die Nachbezahlung der restlichen Arbeitszeit, die ich dazu vor Arbeitsbeginn benötigt habe, verzichte ich.


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-- Editiert am 18.04.2011 09:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

... keine chance für eine 'fristlose'.
die fristlose kündigung erfordert umstände, die die zusammenarbeit 'von jetzt auf gleich' unmöglich machen. die gründe, die du nennst, sind aber dauerhafter oder gar systematischer art.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Die Frage ist doch, ob Ihnen aus der eigenen Kündigung Nachteile entstehen, wie Sperre vom Arbeitsamt.
Sie können ja auch die Kündigungsfrist einhalten oder einen Aufhebungsvertrag aufsetzen.Dort könnten Sie einen Vergelich aufnehmen, sollte dies nicht klappen,müssten Sie dann noch das Arbeitsgericht bemühen. Wenn Sie sich nicht selber vertreten und sich anwaltlicher Hilfe bedienen, entstehen Kosten, auch wenn Sie im Prozess obsiegen.
Überlegen Sie sich alle weiteren Schritte gut.

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"Aus den Trümmern unserer Verzweiflung bauen wir unseren
Charakter"

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Ich fordere Sie auf, mir den bisher nicht bezahlten Teil meiner Arbeitszeit seit dem Tag meiner Einstellung nachzubezahlen.


In vielen Tarifverträgen verjährend die Forderungen nach 3 Monaten bereits wieder.

Verstehe eh nicht was das soll. Die "Anweisung" einfach nicht befolgen wäre doch die einfachste Option. Arbeitsbeginn ist der vorgeschriebene, an dem stempele ich, danach kann ich den Rechner hochfahren.

Da wäre es am AG aktiv zu werden.

Bei der fristlosen entstehen neben der ARGE Sperre auch Schadenersatzansprüche die teuer werden können.

Uwe

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