fristlose Kündigung / Aufhebungsvertrag ohne vorherige Abmahnung

14. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
bppaul12
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung / Aufhebungsvertrag ohne vorherige Abmahnung

mal angenommen:


Situation:

Person x arbeitet als KFZ Mechaniker.
Person x hat eine 30% anerkannte Behinderung. (Behinderungsgrad anfang 2020 zugesprochen - bipolare Störung)
Der Chef von Person x weiß von der Behinderung.
Person x hat Kündigungsschutz aufgrund der Behinderung (Chef weiß bescheid).
Es liegen keine vorhergehenden Abmahnungen vor.


aktuelle Lage:

Person x kam auf Arbeit, hat 5h gearbeitet. Der Tag verlief soweit normal. Im laufe des Tages kam der Chef auf Person x zu. Person x wurde vorgeworfen das eine Reparatur an einem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde so das laut dem Chef die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.

Person x hat gelegentlich auf Arbeit darum gebeten die eigene Arbeit durch einen Vorgesetzten kurz prüfen zu lassen um eigene Fehler auszuschließen da sich Person x um den eigenen Zustand sehr bewusst ist.

Aufgrund dieses Ereignisses hat der Chef Person x die fristlose Kündigung vorgelegt. Nach einem Gespräch zwischen Person x und dem Chef wurde seitens dem Chef Person x ein Aufhebungsvertrag angeboten.

Diesen hat die völlig überrumpelte Person x im Zuge des Stresses unterschrieben.


Frage:

Ist das überhaupt ok?
Hätte Person x eine Chance sich erfolgreich zu wehren?



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn einer so ungeschickt ist, einen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit und ohne Prüfung zu unterschreiben, ist freilich Hopfen und Malz verloren. "Stress" ist an dieser Stelle wohl nur eine lahme Ausrede für die eigene Kopflosigkeit.
Gegen die fristlose Kündigung hätte die Person sich wehren können, weil auch ein schwerwiegender Fehler nicht wirklich ein Grund ist für eine fristlose Kündigung

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von bppaul12):
Diesen hat die völlig überrumpelte Person x im Zuge des Stresses unterschrieben.

Das ist schlecht - denn der gilt erst mal.



Zitat (von bppaul12):
Ist das überhaupt ok?

Juristich gesehen ja - es sein denn Person X könnte für den Zeitpunkt der Unterschrift eine "Geschäftsunfähigkeit" nachweisen.



Zitat (von bppaul12):
Hätte Person x eine Chance sich erfolgreich zu wehren?

Kommt darauf an, ob man 1% als Chance sieht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bppaul12
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von bppaul12):
Diesen hat die völlig überrumpelte Person x im Zuge des Stresses unterschrieben.

Das ist schlecht - denn der gilt erst mal.



Zitat (von bppaul12):
Ist das überhaupt ok?

Juristich gesehen ja - es sein denn Person X könnte für den Zeitpunkt der Unterschrift eine "Geschäftsunfähigkeit" nachweisen.



Zitat (von bppaul12):
Hätte Person x eine Chance sich erfolgreich zu wehren?

Kommt darauf an, ob man 1% als Chance sieht ...




Danke für die sehr gute Zusammenfassung. Ihr Kommentar hilft mir weiter.
Danke für die Mühe.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
artep06.06
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur eine kleine Anmerkung. Kündigungsschutz besteht erst ab einem Grad von 50 %. Oder besteht eine Gleichstellung ?
Obwohl die Frage sich wohl in dem Fall erübrigt hat.
Anwalt mal fragen ?



Lg Artep

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Er wurde ja auch nicht gekündigt - er hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
artep06.06
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja das habe ich schon verstanden.

Ich wollte nur den Irrtum erklären den der Fragesteller aufgesessen ist. Er schrieb ja er hätte einen Grad con 30 % und es bestände Kündigungsschutz was ja nicht der Wahrheit entspricht. Wie gesagt es sei den es besteht eine Gleichstellung.

Lg Artep

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