mal angenommen:
Situation:
Person x arbeitet als KFZ Mechaniker.
Person x hat eine 30% anerkannte Behinderung. (Behinderungsgrad anfang 2020 zugesprochen - bipolare Störung)
Der Chef von Person x weiß von der Behinderung.
Person x hat Kündigungsschutz aufgrund der Behinderung (Chef weiß bescheid).
Es liegen keine vorhergehenden Abmahnungen vor.
aktuelle Lage:
Person x kam auf Arbeit, hat 5h gearbeitet. Der Tag verlief soweit normal. Im laufe des Tages kam der Chef auf Person x zu. Person x wurde vorgeworfen das eine Reparatur an einem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde so das laut dem Chef die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Person x hat gelegentlich auf Arbeit darum gebeten die eigene Arbeit durch einen Vorgesetzten kurz prüfen zu lassen um eigene Fehler auszuschließen da sich Person x um den eigenen Zustand sehr bewusst ist.
Aufgrund dieses Ereignisses hat der Chef Person x die fristlose Kündigung vorgelegt. Nach einem Gespräch zwischen Person x und dem Chef wurde seitens dem Chef Person x ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Diesen hat die völlig überrumpelte Person x im Zuge des Stresses unterschrieben.
Frage:
Ist das überhaupt ok?
Hätte Person x eine Chance sich erfolgreich zu wehren?
fristlose Kündigung / Aufhebungsvertrag ohne vorherige Abmahnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn einer so ungeschickt ist, einen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit und ohne Prüfung zu unterschreiben, ist freilich Hopfen und Malz verloren. "Stress" ist an dieser Stelle wohl nur eine lahme Ausrede für die eigene Kopflosigkeit.
Gegen die fristlose Kündigung hätte die Person sich wehren können, weil auch ein schwerwiegender Fehler nicht wirklich ein Grund ist für eine fristlose Kündigung
ZitatDiesen hat die völlig überrumpelte Person x im Zuge des Stresses unterschrieben. :
Das ist schlecht - denn der gilt erst mal.
ZitatIst das überhaupt ok? :
Juristich gesehen ja - es sein denn Person X könnte für den Zeitpunkt der Unterschrift eine "Geschäftsunfähigkeit" nachweisen.
ZitatHätte Person x eine Chance sich erfolgreich zu wehren? :
Kommt darauf an, ob man 1% als Chance sieht ...
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Zitat:ZitatDiesen hat die völlig überrumpelte Person x im Zuge des Stresses unterschrieben. :
Das ist schlecht - denn der gilt erst mal.
ZitatIst das überhaupt ok? :
Juristich gesehen ja - es sein denn Person X könnte für den Zeitpunkt der Unterschrift eine "Geschäftsunfähigkeit" nachweisen.
ZitatHätte Person x eine Chance sich erfolgreich zu wehren? :
Kommt darauf an, ob man 1% als Chance sieht ...
Danke für die sehr gute Zusammenfassung. Ihr Kommentar hilft mir weiter.
Danke für die Mühe.
Nur eine kleine Anmerkung. Kündigungsschutz besteht erst ab einem Grad von 50 %. Oder besteht eine Gleichstellung ?
Obwohl die Frage sich wohl in dem Fall erübrigt hat.
Anwalt mal fragen ?
Lg Artep
Er wurde ja auch nicht gekündigt - er hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben...
Hallo,
ja das habe ich schon verstanden.
Ich wollte nur den Irrtum erklären den der Fragesteller aufgesessen ist. Er schrieb ja er hätte einen Grad con 30 % und es bestände Kündigungsschutz was ja nicht der Wahrheit entspricht. Wie gesagt es sei den es besteht eine Gleichstellung.
Lg Artep
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