fristlose Kündigung Kleinbetrieb -

29. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
SBreu1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung Kleinbetrieb -

Hallo,
ich arbeitete bis vor ein paar Tagen in einem Kleinbetrieb (3 Festangestellte, 2 auf 25 Std/Woche). Ich war Assistentin der Geschäftsführung und u.a. für die Buchhaltung zuständig. Der Kleinbetrieb ist eine GmbH und hat 4 Gesellschafter wovon einer als geschäftsführender Gesellschafter eingesetzt ist.
Du meine Buchhaltungstätigkeit ist mir bereits seit mehreren Monaten aufgefallen, das mein Chef private Dinge (Essengehen mit der Freundin, Romantikausflüge mit der Freundin, sein Privat Fahrzeug, Aussenleuchten für sein Eigenheim) über die Firma abrechnet bzw. mit der Firmenkreditkarte bezahlt. Auf den Essensrechnungen mit seiner Freundin schreibt er für den Steuerberater die Namen von mir und anderen Mitarbeitern drauf. Dann treibt er Unwesen mit dem Firmenkonto usw. das alles habe ich in Kopie. Das haben ich und meine Vertriebsleiterin an die anderen Gesellschafter übergeben, damit das endlich aufhört.
Nach ersten Rechnungen ist bis jetzt ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro entstanden. Unser Chef hält 33% an der Firma und die restlichen Gesellschafter teilen sich die restlichen 67%, sind aber alle der Meinung das unser Chef entlassen wird.
Nun habe ich und meine Vertriebsleiterin die fristlose ersatzweise ordentliche Kündigung von meinem Chef erhalten.
Begründung: Wir hätten Firmenunterlagen abfotografiert und an Dritte weiter gegeben.
Jetzt tobt in der Firma ein "Krieg" zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter.
Abgesehen davon muss ich aber jetzt gegen meine fristlose Kündigung vorgehen.

Nun zu meiner Frage: Ich weiß das in Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Kann ich trotzdem gegen die Kündigung vor gehen? Wenn ja, wie?
Und wenn ich zum Amtsgericht gehe und gegen die Kündigung vor gehe, erfährt das Amtsgericht automatisch von den illegalen Machenschaften meines Chefs. Leitet das Gericht dann automatisch strafverfolgende Schritte gegen ihn bzw. die Firma ein?

Vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Zwar gilt in Kleinbetrieben das KSchG nicht, gegen willkürliche Kündigungen und gegen fristlose kann AN gleichwohl vorgehen - und in deinem Fall, denke ich, durchaus mit Erfolg(saussichten). Und nix da Amtsgericht - das Arbeitsgericht ist zuständig. Und klärt die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung, aber nicht mehr. Für Strafverfolgung gibt es andere Gerichte und einen Automatismus gibt es gleich gar nicht, weil Veruntreuung, Unterschlagung .. und was sonst noch infrage käme, Antragsdelikte sind. Da müssten aber die Geschädigten tätig werden. (Ob du dich dagegen wehren kannst, wenn dein Name auf Quittungen auftaucht bei Ereignissen, an denen du nicht beteiligt bist/warst, weiß ich nicht.)

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#2
 Von 
SBreu1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das mit dem Amtsgericht war mein Fehler, ich meinte natürlich Arbeitsgericht.

Wenn Ich Sie richtig verstanden haben, müsste ich diese Verstöße zur Anzeige bringen?
Bin ich dazu verpflichtet diese Verstöße zu melden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nein, das musst du nicht. Niemand muss in Deutschland zwingend bei Kenntnis von Straftaten auch Anzeige erstatten. Tus im Interesse Deiner eigenen beruflichen Zukunft auch nicht. Es wissen genug Leute von der Geschichte, das kann die Firma vielleicht auch intern regeln.

Du solltest Dich auf Deinen Fall konzentrieren. Ob das fertigen von Kopien rechtens war, das kann ich hier nicht abschätzen. Dazu sind zu wenig Infos da. Einfach auch darüber, wie die Wege in dieser Firma sind. Denn wenn du die Unterlagen an den Steuerberater weiter leitest, dann hätte man ja auch das Ganze mit einem Zusatzvermerk abgeben können, dass dieses Essen mit Dir nie stattgefunden hätte.

Also, ab zum Arbeitsgericht. Die fristlose Kündigung ist auf jeden Fall ungerechtfertigt. Wie es dann weiter geht, das kann ich beim besten Willen nicht voraussagen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Für Strafverfolgung gibt es andere Gerichte und einen Automatismus gibt es gleich gar nicht, weil Veruntreuung, Unterschlagung .. und was sonst noch infrage käme, Antragsdelikte sind. Nö. Das sind Offizialdelikte, die jeder anzeigen kann. Man muß die allerdings in der Tat nicht zur Anzeige bringen.

-- Editiert von muemmel am 29.09.2016 13:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

@muemmel: Nö zu deinem Nö.
Ein Offizialdelikt ist eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörden aus eigenem Antrieb und gemäß ihrem Auftrag verfolgen müssen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Offizialdelikt

-- Editiert von blaubär+ am 29.09.2016 14:30

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#6
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Zum Thema der angeblichen Straftat: Wenn am Jahresende der Steuerberater die Privatkosten gegen das Gesellschafterkonto bucht, sieht das alles schon besser aus. Insbesondere wenn Sie für die Buchhaltung zuständig sind und trotz ihrem Wissen die privaten Rechnungen geschäftlich buchen sollte man auch aufpassen..

Und ich würde auch Mitarbeiter entlassen, die Firmenunterlagen kopieren und durch die Gegend zeigen..

Der "Chef" ist also Geschäftsführer und Gesellschafter?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ blaubär: es ging doch nicht darum, ob die Staatsanwaltschaft etwas verfolgen muss. Es ging darum, ob eine Pflicht zur Strafanzeige besteht. Und die besteht nun mal nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

@wirdwerden: habe ich auch nicht behauptet; es ist schon ein Nachteil, dass so ein Bildschirm immer nur einen Ausschnitt zeigt.
Genese:
@sbreu hatte gefragt gehabt, ob das Arbeitsgericht 'automatisch' strafrechtliche Schritte gegen den GF einleitet, wenn es von den Machenschaften erfährt. Das habe ich verneint und darauf hingewiesen, dass es sich um Antragsdelikte handelt. Woraufhin @muemmel meinte, es seien doch Offizialdelikte.
Ist aber ohnehin alles nur Randgeplänkel.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ein Offizialdelikt ist eine Straftat, die die Strafverfolgungsbehörden aus eigenem Antrieb und gemäß ihrem Auftrag verfolgen müssen. Das ist mir bekannt. Und woher meinen Sie jetzt zu wissen, daß Untreue und Unterschlagung nicht zu den Offizialdelikten gehören? In den mir bekannten Fassungen der §§ 246 und 266 StGB steht nirgends "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt" - wo also haben Sie das gelesen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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