hallo freunde,
folgende sachlage:
der AN ist als reinigungskraft in einem objekt für den AG tätig und hat eine verantwortungsvolle aufgabe, nämlich die schlüsselgewalt. die verantwortung ist dem AN aber zu groß. hals über kopf kündigt er fristlos und gibt den schlüssel nicht beim AG sondern direkt beim kunden ab. darüber hinaus beschwert sich der AN beim kunden des AG über die arbeitszustände.
daraufhin kündigt der kunde dem AG fristgerecht. die begründung dazu ist das verhalten des AN und die damit verbundene nicht geleistete arbeit. der AG hat von dem vorfall (schlüssel zurück an den kudnen) erst 3 tage später erfahren.
laut tarfivertrag und arbeitsvetrag hat der AG das recht dem AN den lohn bis zur pfändungsfreigrenze bei fristloser kündigung zu kürzen. ebenfalls droht der AG mit der weiterleitung von schadenersatzansprüchen wegen dem verlorenen auftrag. im selben schreiben schreibt aber der AG, dass er mit der fristlosen kündigung einverstanden ist.
bei der gehaltsabrechnung stellt der AN nun aber fest, dass der AG die kürzung bis zur pfändungsfreigrenze durchgeführt hat.
nun die frage:
darf der AG trotz zustimmung zur fristlosen kündigung diese kürzung vornehmen?
hat der AG bei schadenersatzansprüchen in höhe von ca. 15t€ eine chance beim AN der mittlerweile arbeitslos ist und sowieso viele schulden hat?
kann bei einem prozess die kürzung gegen den ersatzanspruch aufgehoben werden?
vielen dank an alle antwortschreiber
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fristlose Kündigung / Lohn einbehalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



die fristlose kündigung seitens des AN war ja offenkundig unberechtigt, weil für eine frsitlose nichts vorlag. für diesen fall greift wohl die klausel mit der vertragsstrafe. m.e. ändert es nichts an dieser berechtigung, dass der AG die kündigung dennoch annimmt.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
hallo nochmal,
und danke für die schnelle antwort. nutzt es da auch nichts, wenn der AN eine offizielle beschwerde geschrieben hat, die auf 2 seiten die "arbeitssituation" als unerträglich schildert?
warum sieht das ein arbeitsgericht anders und gibt der klage des AN statt, in der nun der AN vom AG die volle lohnzahlung fordert?
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... ich würde antworten, dass unterschiedliche ebenen betroffen sind. unerträgliche arbeitsbedingungen fordern als erstes änderung der zustände. dann erst, wenn diese versuche gescheitert sind, kommt kündigung infrage. an die fristlose sind - von beiden seiten im übrigen - strenge bedingungen geknüpft.
nicht auszuschließen ist auch, dass ein arbeitsgericht so eine klausel etwa als unangemessene benachteiligung wertet und als ungültig qualifiziert. es könnte z.b. sein, dass die klausel zu kunspezifisch ist, wenn sie jede fristlose kündigung - also auch eine ggf. berechtigte - zum anlass für die konventionalstrafe erklärt./ das hatte ich oben stillschweigend vorausgesetzt, dass es um selbstverschuldete oder ungerechtfertigte fristlose kündigung ging./
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
naja die klausel im vertrag ist nicht etwa herbeigedichtet... es handelt sich um arbeitsverträge, die von der innung gefertigt werden und mit dem tarifvertrag konform sind.
es geht in der klageschrift zur gütevereinbarung um die aufklärung des sachverhaltes. zudem liegt dem gericht keine arbeitsvertrag der klägerin vor. das steht so ebenfalls in der klageschrift.
evtl. kann man die güteverhandlung mit zusendung des av´s schon verhindern, da sich der aufwand für den AG als ein sehr großer darstellt.
der AG ist nur sehr verwundert, dass ein arbeitsgericht einer güteverhandlung zustimmt auf grund von äußerungen, ohne die vertraglichen grundlagen zu hinterfragen.
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