fristlose Kündigung aus betriebsbedingten Gründen bei Azubi

30. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Unruhigklaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung aus betriebsbedingten Gründen bei Azubi

Hallo!

Ist eine "fristlose Kündigung aus betriebsbedingten Gründen" bei einem Azubi möglich??? Weitere Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden, sind in der Kündigung nicht genannt.

Welche Schritte sind gegen diese Kündigung möglich?

Wie lange dauert sowas vor Gericht, zumal die Ausbildung im Februar 2006 zu Ende wäre/ist.

-- Editiert von Unruhigklaus am 30.05.2005 23:04:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Bin zwar kein Experte, aber ein betriebsbedingte Kündigung bei einem Auzubi?
Das Einzige, was da wohl rechtens ist, ist Insolvenz.
Sonst kann ein Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit nur bei schwerwiegenden Gründen (Diebstahl, betriebsschädigendem Verhalten, schwere Verletzung von AN-Pflichten usw.) gekündigt werden.
Was meint denn Deine Gewerkschaft?

Kassandra

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Eine fristlose Kündigung kann immer nur mit einer nachvollziehbaren und beweisbaren Begründung ausgesprochen werden.
Das Wischi-Waschi mit betriebsbedingt geht nie bei einer fristlosen Kündigung, bei einem Azubi schon gar nicht.
Der Kündigung sofort schriftlich widersprechen und gleichzeitig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Die Fristen bis zur Verhandlung beim Arbeitsgericht sind je nach Größe des Gerichtsbezirks zwischen wenigen Wochen und vielen Monaten.

Außerdem musst du deine Arbeitskraft sofort weiter deinem Arbeitgeber anbieten.
Eine Vorsprache bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer oder IHK) wäre auch noch anzuraten.

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