fristlose Kündigung bei Datenschutzverletzung

5. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Drilling
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung bei Datenschutzverletzung

Hallo !
Meinem Mann droht die fristlose Kündigung da er sich ohne Berechtigung in ein Programm eingeloggt hat dass über die Gewinne des Unternehmens informiert. Droht Ihm dadurch eine Sperrzeit beim Arbeitsamt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Britta, eine Sperrzeit ist ziemlich wahrscheinlich.
Auf welche Art und Weise ist er denn da rein gekommen in das Programm?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drilling
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis!
Danke für Deine Antwort,das Passwort hat er von einem Kollegen.Ist ziemlich dumm gelaufen - aber da müssen wir wohl durch.

Viele Grüße
Britta

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Aber er hat doch keinen Schaden angerichtet. Oder?

Ich weiß nicht, wie die Hintergründe sind, aber müsste nicht auch der Kollege, der ihm (unberechtigterweise?) das PW gegeben hat mit den gleichen Konsequenzen rechnen?
Läuft da noch was (genaue Überprüfung des Sachverhalts) oder ist schon die fristlose Kü. ausgesprochen?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Tendiere auch eher dahin zu fragen, inwieweit wurde der Arbeitgeber geschädigt?
Und kann der AG deshalb überhaupt eine fristlose Kündigung aussprechen?

Dann wäre noch offen, ob der AG dem Mitarbeiter noch vertrauen kann.

Aber ob der dargestellte Sachverhalt eine fristlose Kündigung rechtfertigt, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt fragen. Wenn Ihr Mann sich nicht juristisch gegen die fristlose Kündigung innerhalb der Frist (3 Wochen nach Zugang der Kündigung) gerichtlich wehrt, erkennt er die Schuld an und wird vermutlich gesperrt.

In welche Fällen in der Regel eine fristlose Kündigung juristisch bestätigt wird, kann man gut unter folgender Webseite nachlesen:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/fristlose_kuendigung_arbeitsvertrag.htm

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Drilling
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise, geschädigt wurde der AG dadurch nicht. Morgen findet noch ein abschließendes Gespräch statt. Und da wird es dann entschieden ob eine fristlose Kündigung erfolgt. Der Kollege der das PW (unberechtigt) weiter gegeben hat ist übrigens schon entlassen.
Wir müssen jetzt erst mal den morgigen Tag abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Drilling
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise, geschädigt wurde der AG dadurch nicht. Morgen findet noch ein abschließendes Gespräch statt. Und da wird es dann entschieden ob eine fristlose Kündigung erfolgt. Der Kollege der das PW (unberechtigt) weiter gegeben hat ist übrigens schon entlassen.
Wir müssen jetzt erst mal den morgigen Tag abwarten.

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