fristlose Kündigung - füreinander gestempelt

24. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Redanka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung - füreinander gestempelt

Hallo!

Ein Kollege und ich sind fristlos gekündigt worden.Wie haben an einem Samstag für einander gestempelt.

Bei einer Regelarbeitszeit von 06.00 Uhr bis 16.00 Uhr wird uns eine Pause von 0,5 Stunden abgezogen.Da wir arbeitsbedingt des öfteren Minusstunden machen müssen wir diese durch Überstunden wieder reinholen.Wenn ich dann 1,5 Überstunden mache und so auf eine Arbeitszeit von 06.00 Uhr bis 17.30 Uhr komme wird mir 0,92 Stunden Pause abgezogen,dass heißt mir werden für 1,5 Überstunden zusätzlich noch 0,42 Stunden Pausen abgezogen.

Aus diesen Grund kamen wir auf die Idee für einander zustempeln um uns so die 0,42 Stunden wieder reinzuholen.Wir haben ja keine pause gemacht in den 1,5 Stunden.

Kann mir gesagt werden ob das wirklich ein fristloser Kündigungsgrund ist.

Danke
Redanka

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Redanka, das sagt dir das Arbeitsgericht, wenn du gegen die Kündigung klagst.

Wann habt ihr die schriftliche Kündigung erhalten?

MfG

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Ich denke mal, dass die ganze Rechnerei mit den Pausenabzügen (ob berechtigt oder nicht)noch lange keinen Betrug am Arbeitgeber rechtfertigt. Ebenso kann man sich ja nicht einfach was aus der Kasse nehmen, wenn der AG vermeintlich ungerechtigete Lohnabzüge vornimmt.

Außerdem ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Mindestdauer für unbezahlte Pausen von insgesamt 45 Minuten einzuhalten (bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit nur 30 Minuten). Diese Pausen müssen dann aber auch gewährt werden. Ein Pausenabzug von 45 Minuten wäre also korrekt. Keine Ahnung, wie man hier auf 0,92 Stunden, also 55,2 Minuten kommt.

Natürlich weiß ich nicht, wie das der zuständige Arbeitsrichter sehen wird, denke aber, der AG hat gute Chancen, bei einem derart offensichtlichen Betrug mit einer fristlosen Kündigung durchzukommen.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sorry, aber wenn Sie füreinander gegenseitig gestempelt haben, ist das glatter Betrug. Aus den allgemein gängigen Gleitzeitregelungen geht auch i.d.R. hervor, dass dieser Betrugsversuch zur fristlosen Kündigung führt.

Wenn man den Gedanken weiterdenkt, wer sagt dem Arbeitgeber, das einer von Ihnen nicht ständig zu Hause bleibt und der jeweils andere für ihn stempelt??

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#4
 Von 
Mausefrau
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 67x hilfreich)

Jede Manipulation an der Stechuhr kostet die Anstellung
Arbeitnehmer, die an einer Stechuhr manipulieren, können fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom November 2004 entschieden.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich kenne einen vergleichbaren Fall, da war die Kündigung rechtens. Es ist einfach Betrug. Wenn man mit den Pausenregelungen nicht einverstanden ist kann man protestieren, sich einen Anwalt nehmen oder den Betriebsrat bemühen. (Oder man kann in der Arbeitszeit einfach mal was privates erledigen, telefonieren oder nen Brief schreiben, man hat ja offiziell Pause). Aber beim Stempeln zu betrügen liegt einfach nicht drin.

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"Chylla"

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