fristlose Kündigung - habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung??

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Helmilinchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
fristlose Kündigung - habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung??

Habe mal ne Frage, mein AG hat mir fristlos gekündigt, allerdings hat er einen AV vom 28.01.2011 im Kündigungsschreiben angegeben, der schon normal arbeitsbedingt im Juni gekündigt wurde.
Nach einem Monat Hartz4 wurde am 23.07.2011ein neuer AV geschlossen, besteht der nun weiterhin, da davon nichts im Kündigungsschreiben steht, was soll ich tun.
Hatte meinen AG angeschrieben, aber der reagiert nicht, habe ich Anspruch weiter auf Lohnfortzahlung??
Vielen Dank für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Grundsätzlich haben fristlose Kdg. nicht selten größere negative Folgen für die weitere berufliche Laufbahn.

Daher sollte man grundsätzlich gegen eine solche vorgehen, Normalerweise sind diese Art der Kündigungen nur bei wirklich schwerwiegenden Vertragsverletzungen (Diebstahl o.ä.) rechtens.

Sollte so etwas nicht vorliegen, empfiehlt es sich daher Klage zum Arbeitsgericht zu erheben. Dies kann man erst mal selber, die Antragsstelle des Arbeitsgerichts ist da bei dem Aufsetzen der Klage behilflich.

Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kdg. beim Arbeitsgericht eingetroffen sein.

U.U können Sie beim Amtsgericht auch Prozesskostenhife beantragen.


Ob die Kündigung durch das falsche Datum unwirksam ist, glaube ich nicht. Vermutlich muss das Schreiben entsprechend ausgelegt werden. Auch das muss durch ein Arbeitsgericht erfolgen, so dass - da Ihre AG nicht reagiert - nur der Weg der Klage übrig bleibt.

Sie sollten auch beweissicher Ihre Arbeitsleistung anbieten.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 27.09.2011 07:42

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#2
 Von 
Helmilinchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort,aber der aktuelle AV wurde doch nicht gekündigt, sondern der bereits nicht mehr bestehende???

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20388 Beiträge, 7373x hilfreich)

arbeitsgerichte neigen nicht zur wortklauberei, sondern fragen nach dem willen der beteiligten. hier ist unverkennbar, dass der AG DIR kündigen will und nicht irgendeine vertragsposse reißt.

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#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
arbeitsgerichte neigen nicht zur wortklauberei, sondern fragen nach dem willen der beteiligten. hier ist unverkennbar, dass der AG DIR kündigen will und nicht irgendeine vertragsposse reißt.


Richtig, so war auch der vorletzte Abschnitt meiner Antwort zu verstehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#5
 Von 
Helmilinchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Die kündigung wurde am 15.09. geschrieben, mir postalisch am 19.09. zugestellt, was ist der Kündigungstermin??, da ich seit dem 19.9. krankgeschrieben bin, wer zahlt mir das Krankengeld???

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Entscheidend ist immer der Zugang der Kündigung.

Bei einer fristlosen Kdg. wäre also der Kündigungstermin der 19.9. Das ist unabhängig von Ihrer Krankschreibung.

Danach haben Sie nur noch weniger als 2 Wochen Zeit gegen diese rechtlich vorzugehen.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#7
 Von 
Helmilinchen
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort, trotzdem noch eine Frage, muß der AG nun das Krankengeld zahlen oder nicht,bin ja seit 19.09 krankgeschrieben, lohnt sich eine Kündigungsklage??VIelen Dank

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#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Danke für die Antwort, trotzdem noch eine Frage, muß der AG nun das Krankengeld zahlen oder nicht,


Wenn die Kündigung rechtens ist, nein.

quote:
lohnt sich eine Kündigungsklage??


Das kann nach der bisherigen Info hier niemand sagen.

Ist der Kündigungsgrund denn berechtigt? Wie gesagt berechtigen nur schwerwiegende Gründe (wie Diebstahl o.ä) die fristlose Kdg.. Aus meiner Sicht sollte man bei einer fristlosen immer klagen, damit die Kdg. zumindest in eine ordentliche umgewandelt werden kann.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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