fristlose Kündigung in Probezeit

15. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
hilfenötige
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung in Probezeit

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich arbeite im Büro, komme aber psychisch damit nicht mehr klar. War auch schon bei einem Psychologen, welcher mir geraten hat den Job da zu kündigen um meinen Gesundheitszustand nicht noch weiter zu verschlechtern. Bin aufgrund der Symptome auch von meinem Hausarzt krank geschrieben worden.

Nun habe ich auch die Kündigung eingereicht mit wie im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des Monats. Habe jetzt eine Nachricht von meinem Arbeitgeber bekommen, dass er eine sofortige fristlose Kündigung möchte ohne auch für die restlichen zwei Wochen zu bezahlen.

Kann der Arbeitgeber das so machen, obwohl ich zu Recht krank geschrieben bin und somit ja auch die Kündigungsfrist einhalte.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Kann der Arbeitgeber das so machen, obwohl ich zu Recht krank geschrieben bin und somit ja auch die Kündigungsfrist einhalte.


Na klar kann der AG Sie um eine fristlose Kündigung bitten. Nur warum sollten Sie dem nachkommen?

Aber auch die fristgerechte Kündigung war aus meiner sicht keine sonderlich gute Idee. Wenn Sie keinen neuen Job finden, dann würde mich nicht wundern, wenn die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt oder war die bereits über die Kündigung informiert?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Habe jetzt eine Nachricht von meinem Arbeitgeber bekommen, dass er eine sofortige fristlose Kündigung möchte ohne auch für die restlichen zwei Wochen zu bezahlen."

Der Knabe hat `nen Sockenschuss.
Soll er doch selber fristlos kündigen :devil: Das wird dann aber teuer.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Das wird dann aber teuer.


Für den AG? Eher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hilfenötige
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem Arbeitsamt habe ich alles geklärt ist auch nicht Sinn meiner Frage.

Mir geht es darum, dass Arbeitgeber mir für die letzten zwei Wochen kein Gehalt geben möchte obwohl es mir ja eigentlich zusteht, da ich ja Fristgemäß selbst gekündigt habe und eine Krankschreibung vorweisen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@1000 kleine sachen,
wieso wird eine fristlose Kündigung für den AG nicht teuer`?

@hilfenötige,
bei einer fristgerechten Kündigung.
Dann soll der AG mal klagen.....

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mir geht es darum, dass Arbeitgeber mir für die letzten zwei Wochen kein Gehalt geben möchte obwohl es mir ja eigentlich zusteht, da ich ja Fristgemäß selbst gekündigt habe und eine Krankschreibung vorweisen kann.


Im ersten Beitrag stand, dass der AG eine fristlose Kündigung möchte.
Natürlich muss der AG weiter bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten.

quote:
Mit dem Arbeitsamt habe ich alles geklärt ist auch nicht Sinn meiner Frage.


Dann ist ja alles so weit bestens.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
wieso wird eine fristlose Kündigung für den AG nicht teuer`?


Was hat er zu verlieren? Der kann doch nur gewinnen. Im Worst Case zahlt er das, was er sowieso zahlen müsste plus ne mini-Gerichtsgebühr, wenn er es auf ein Urteil im Kammertermin ankommen lässt.

Wieviele AN versemmeln hingegen die 3-Wochen-frist für die Kündigungsschutzklage?

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