fristlose Kündigung in der Ausbildung

6. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
birte1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung in der Ausbildung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Chef hat mich fristlos gekündigt im 2. Ausbildungsjahr.
Er hat Gründe genannt, die aber nicht stimmen.
Kann er aus willkührlichen Vermutungen eine fristlose Kündigung durchsetzen?

MfG Birte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'fristlos' setzt voraus, dass weitere zusammenarbeit von heut auf morgen ausgeschlossen ist. also starker tobak.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Erster Weg der Azubine:
Beim Schlichtungsausschuss der zuständigen Kammer einen Antrag auf Schlichtung stellen und zwar innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.

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