Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Chef hat mich fristlos gekündigt im 2. Ausbildungsjahr.
Er hat Gründe genannt, die aber nicht stimmen.
Kann er aus willkührlichen Vermutungen eine fristlose Kündigung durchsetzen?
MfG Birte
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fristlose Kündigung in der Ausbildung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vermutungen dürften nicht ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Mehr Details würden eine Einschätzung leichter machen.
Mehr zur Kündigung im Ausbildungsverhältnis:
http://www.123recht.net/Die-K%C3%BCndigung-im-Ausbildungsverh%C3%A4ltnis-__a16083.html
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" Don`t feed trolls"
'fristlos' setzt voraus, dass weitere zusammenarbeit von heut auf morgen ausgeschlossen ist. also starker tobak.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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Erster Weg der Azubine:
Beim Schlichtungsausschuss der zuständigen Kammer einen Antrag auf Schlichtung stellen und zwar innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.
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