fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

26. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
moritz der sundsovielte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

Hallo liebe Teilnehmer, vielleicht ist ja jemand so freundlich und erklärt mir das :
Arbeitgeber hat im Mai zum Monatsende gekündigt.
Für den Mai keinen Lohn gezahlt.
Also ab vor das Arbeitsgericht.
Nun erhalte ich die fristlose Kündigung, rückwirkend zum 14. Mai.
Geht sowas überhaupt ?




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Nein, soweit mir bekannt ist, geht das nicht.

Man kann wohl beides - einmal eine fristgerechte, aber auch eine fristlose Kündigung - erhalten, aber nie rückwirkend.

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#2
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

Frustlose Kündigungen können außerdem nur aus besonderem Grund erfolgen. Die frostlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Gurdes erfolgen.

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#3
 Von 
Urska
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Erst einmal muß geklärt werden:
Hat der Arbeitgeber während der Probezeit gekündigt?
Wie heißen die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag?

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#4
 Von 
moritz der sundsovielte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Probearbeit vom 01.11.03 bis 30.11.03

AV vom 01.12.03

Kündigung vom 18.05.04, eingegangen 24.05.04

Fristlose Kündigung vom 23.06.04, rückwirkend zum 14.05.04, eingegangen am 26.06.04 bei gleichzeitiger Rücknahme der ordentlichen Kündigung vom 18.05.04

Hoffe, das ist jetzt nicht zu verwirrend

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#5
 Von 
Sam2nd
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Totaler Quatsch!
1. außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund und Umstandsabwägung. Die Kündigung kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Kündigungsgrund fristlos ausgesprochen werden. Allerdings gilt es, daß vorher eine schriftliche Abmahnung verhängt werden muss. Nachträglich geht überhaubt nicht!
Die außerordentliche Kündigung wird dich auf keinen Fall betreffen, es sei denn du hast dem Chef goldene Löffel geklaut.
(§626 BGB )
Die normale Kündgungsfrist beträgt in deinem Fall 4 Wochen zum 30. eines Monats, also zum 30.06.04
(§622 BGB )
Wenn du die Möglichkeit hast, ab vors Arbeitsgericht. Allerdings musst du die Kosten für die erste Instanz selber zahlen. Du hast drei Wochen Zeit die Klage einzureichen. Anspruch auf deinen Lohn hast du auch, sogar noch bis zum 30.06.04
In den Gerichten gibts noch die Rechtspfleger die werden dir zur Not weiterhelfen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Da kannst Du Dich jetzt schon einmal auf das dumme Gesicht Deines Arbeitgebers beim Arbeitsgericht freuen.

Dein Arbeitgeber kennt sich mit dem Schreiben von Kündigungen offensichtlich überhaupt nicht aus. So blöd kann ein Arbeitgeber doch eigentlich gar nicht sein.

Bei der ordentlichen Kündigung wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, denn sie beträgt in der Probezeit 2 Wochen. Diese 2 Wochen werden aber ab Eingang der Kündigung bei Dir gerechnet. Eine rückwirkende Kündigung ist sowieso nicht möglich.

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#7
 Von 
moritz der sundsovielte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zunächst einmal vielen dank für Eure raschen und einhelligen Antworten.

Bin ich denn nun gekündigt ?

Und vor allem zu welchem Termin ?

Verwirrte Grüße :-)

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#8
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>> Die Kündigung kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Kündigungsgrund fristlos ausgesprochen werden. Allerdings gilt es, daß vorher eine schriftliche Abmahnung verhängt werden muss.<<
Völliger Quatsch. Die 14 Tägige Frist gilt ab Kenntnis. Eine Abmahnung muss es natürlich vorher NICHT geben.

>>Bei der ordentlichen Kündigung wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, denn sie beträgt in der Probezeit 2 Wochen. <<
Nur ist die Probezeit bei dem AN abgelaufen. -> Normale Kündigungsfrist.

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#9
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>> Die Kündigung kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Kündigungsgrund fristlos ausgesprochen werden. Allerdings gilt es, daß vorher eine schriftliche Abmahnung verhängt werden muss.<<
Völliger Quatsch. Die 14 Tägige Frist gilt ab Kenntnis. Eine Abmahnung muss es natürlich vorher NICHT geben.

>>Bei der ordentlichen Kündigung wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, denn sie beträgt in der Probezeit 2 Wochen. <<
Nur ist die Probezeit bei dem AN abgelaufen. -> Normale Kündigungsfrist.

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#10
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>> Die Kündigung kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Kündigungsgrund fristlos ausgesprochen werden. Allerdings gilt es, daß vorher eine schriftliche Abmahnung verhängt werden muss.<<
Völliger Quatsch. Die 14 Tägige Frist gilt ab Kenntnis. Eine Abmahnung muss es natürlich vorher NICHT geben.

>>Bei der ordentlichen Kündigung wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, denn sie beträgt in der Probezeit 2 Wochen. <<
Nur ist die Probezeit bei dem AN abgelaufen. -> Normale Kündigungsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>> Die Kündigung kann in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen ab Kündigungsgrund fristlos ausgesprochen werden. Allerdings gilt es, daß vorher eine schriftliche Abmahnung verhängt werden muss.<<
Völliger Quatsch. Die 14 Tägige Frist gilt ab Kenntnis. Eine Abmahnung muss es natürlich vorher NICHT geben.

>>Bei der ordentlichen Kündigung wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten, denn sie beträgt in der Probezeit 2 Wochen. <<
Nur ist die Probezeit bei dem AN abgelaufen. -> Normale Kündigungsfrist.

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#12
 Von 
Maverich
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 131x hilfreich)

>>Allerdings musst du die Kosten für die erste Instanz selber zahlen.<<

Seit wann muss der Verlierer nicht mehr bezahlen?

>>Du hast drei Wochen Zeit die Klage einzureichen. << Wo steht, dass man nur 3 Wochen Zeit hat? Lasse mich gerne belehren.

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#13
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Frist für Kündigungsklage

Künftig muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung klagen, wenn er mit der Entlassung nicht einverstanden ist. Bislang galt das nur, wenn eine Kündigung als sozialwidrig angesehen wurde, nicht aber bei einem Verstoß gegen das Mutterschutz- oder Betriebsverfassungsgesetz. Neu ist auch, dass die Frist für Betriebe mit fünf oder weniger Mitarbeitern gilt.


gefunden auf
http://www.postbank.de/1073396141786/Postbank-Page-Seite_1073395982252.jsp?trackingID=ql-gk_bu0104-gesetze-2004

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#14
 Von 
blaupipi111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Mann arbeitet seit fünf Jahren in der selben Firma.Hat stehts sein LKW mit nach hause nehmen dürfen,wie die anderen 100 Fahrer auch.Pötzlich darf er nicht mehr sein LKW mit nach hause nehmen.Hat unter schiedliche Arbeitzeiten und kein Auto.Jetzt hat er schon zwei Abmahnungen bekommen.und unser Anwalt will warten auf die Kündigung.Ist das normal?Was sollen wir tun??????

-- Editiert von blaupipi111 am 29.06.2004 11:27:16

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#15
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 107x hilfreich)

@blaupipi: eigenen Beitrag aufmachen!

Zurück zu unserem Fall:
Wenn die Probezeit bis 31.05.04 läuft, dann kann der Arbeitgeber doch auch noch am letzten Tag kündigen, muss aber die 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten, oder!?
Insoweit wäre die erste Kündigung meines Erachtens okay gewesen, nur muss der Arbeitgeber dann auch das volle Mai-Gehalt zahlen.

Die fristlose Kündigung ist nach dieser langen Zeit völliger Quatsch.
Wie geschrieben wurde, hat der AG allerdings in diesem neuen Schreiben die ordentliche Kündigung zurückgezogen. Mich würde nun interessieren, ob dieser Tatbestand nun trotzdem anerkannt wird, auch wenn die fristlose Kündigung nicht wirksam ist. Besteht das Arbeitsverhältnis vielleicht aus diesem Grund noch???

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#16
 Von 
moritz der sundsovielte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Das schoss mir auch schon durch den Kopf.
Eigentlich hat er ja nur die Kündigung zurückgenommen, oder liege ich flasch ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Wenn ich das alles richtig lese, würde ich vermuten, dass derzeit keine Kündigung wirksam ist !?

Die fristlose Kündigung ist unwirksam, da sie vordatiert wurde und somit nicht gültig. Die "fristgerechte" Kündigung wurde zurückgezogen!. Also hin und Arbeit anbieten!!! wenn er sich darauf einlässt, bist du ungekündigt!

Aber auf jeden Fall rate ich zum Rechtsanwalt zu gehen, wenn man den ganzen Schriftwust vor sich liegen hat blickt dieser dann sicherlich durch ;)
In der Regel ist es mittlerweile bei Arbeitsprozessen, dass es zuerst zu einer Vergleichsverhandlung kommt, dann tragen beide Parteien ihre eigenen Kosten.

Je nachdem wie du bei Kasse bist kannst du vielleicht auch eine Prozesskostenübernahme beantragen, aber da kenn ich mich nicht so mit aus.

Gruß
Marion

-- Editiert von MarionH am 29.06.2004 16:41:18

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#18
 Von 
moritz der sundsovielte
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

So, wie versprochen hier ein kurzer Bericht:
Beim heutigen Kammertermin wegen meines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der sofortigen Lohnzahlung aus dringender wirtschaftlicher Notlage hat der vorsitzende Richter dankenswerterweise gleich das ganze Verfahren abgearbeitet!
Da mein Ex-AG sowieso keine Chance hatte, was ihm Richter und Schöffen auch glaubhaft dargelegt haben, schlug der Richter einen Vergleich vor. Aus diesem Vergleich geht hervor, dass ein Ex-AG unverzüglich den mir lt. Lohnabrechnung zustehenden Lohn abzüglich einer Einmalzahlung seitens des Sozialamtes in Höhe von 397,10€ aus dem Monat Juni zu zahlen hat. Ferner hat er sich zur Ausstellung eines wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses verpflichtet und das Gericht hat die Kündigung als ordentliche fristgerechte Kündigung eingestuft, womit ich also auch dem Arbeitsamt gegenüber eindeutig darlegen kann, dass ich mich nicht arbeitsvertragswidrig verhalten habe.

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