Hallo Zusammen!
Ich hatte vor einigen Tagen schon einmal meine Situation beschrieben. Folgendes:
Ich habe am 04.01.2006 eine Kündigung mit Termin zum 31.01.2006 erhalten, wo die Kündigung in Kraft treten sollte. Daraufhin habe ich, da in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart ist, einen Einspruch geschrieben. In diesem stand, das die Kündigung nicht fristgerecht sei und ich bis zum 18.01.2006 von ihm eine Antwort erwarte, in der Hinsicht, das mein Chef die Kündigung fristgerecht zum 28.02.2006 ausstellt. Ansosnten würde ich Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Heute erhalte ich ein Einwurf-Einschreiben, in dem ich "aus gegebenem Anlass" zu der ordentlichen Kündigung auch noch die fristlose ausserordentliche Kündigung von ihm bekomme.
Meine Frage nun ist, ob das so zulässig ist. Einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht habe ich am kommenden Montag. Wäre aber für jede Info im Vorfeld äußerst dankbar!
Schönen Gruß
fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung erhalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Wasm heist hier aus "gegebenem Anlass" mein Stand ist, dass der Anlass deutlich beschrieben werden muss, so ein schwammiger Bezug reicht nicht aus. Und ein Widerspruch ist dein gutes Recht, es sei denn, es wurden Beleidungen und Gewaltandrohungen damit geäußert.
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"Chylla"
Hallo Chylla!
Natürlich habe ich keinerlei Androhungen in meinem Einspruch gemacht. Ausser, das ich nach Fristablauf, welche ich gesetzt habe, meine Klage beim Arbeitsgericht einreichen werde.
Der Grund war wirklich (Zitat) "aus gegebenem Anlass"...
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aus gegebenen Anlass ist kein Grund.
Geh gleich am Montag zum Anwalt und verklag deinen Chef.
Sowas braucht sich keiner gefallen zu lassen
das denke ich auch!
Vielen Dank für Deine Meinung!
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen. Für eine ausserordentliche, fristlose Kündigung muss schon ein sehr wichtiger Grund vorliegen. Ob dieses der Fall ist, kannst nur Du selber beurteilen. Da dieses aber - nach Deiner Schilderung - wohl nicht der Fall ist, solltest Du tatsächlich Klage einreichen. Und bitte daran denken; Du musst weiterhin Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Also nicht einfach zuhause bleiben, sondern zur Arbeit gehen und sehen, ob, und wenn ja, wie, der Chef auf Deine Anwesenheit reagiert.
Gruss,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Hallo Axel!
Danke auch für deine Mitteilung.
Da ich von der Arbeit freigestellt worden bin (in der 1.ten Kündigung), bin ich nicht mehr seit dem 04.01.2006 im Betrieb gewesen.
Gruss
Marcel
-- Editiert von profilneurotiker am 14.01.2006 18:26:35
Kuendigungsschutzklage auch gegen die ausserordentliche Kuendigung erheben (3 Wochen Frist beachten, auch bei der ordentlichen!). Grund fuer die ausserordentliche Kuendigung muss in der Kuendigung selbst nicht genannt werden, dem Gekuendigten aber auf Verlangen mitgeteilt werden. Kuendigungsgrund fuer die ordentliche Kuendigung muss dem Gekuendigten hingegen auch auf Anfrage nicht mitgeteilt werden, kommt aber dann beim Arbeitsgericht sowieso auf den Tisch.
Gruss
CAM
Hallo CAM!
Vielen Dank auch für Deine Info. Bedeutet das also, das ich von meinem AG verlangen kann, mir den Grund für die ausserordentliche, fristlose Kündigung zu nennen? Worauf kann ich mich da berufen, gibt es einen Paragraphen oder Ähnliches?
-- Editiert von profilneurotiker am 15.01.2006 12:33:00
Siehe BGB § 626
. Da ist das mit der schriftlichen Nennung des Grundes geregelt.
MfG
Danke @ Venitus...werd ich morgen mal für den anwaltstermin vorbereiten...
Der dürfte im www zu finden sein. Falls nicht -> http://bundesrecht.juris.de/bgb/
(Was bin ich froh, dass ich kein Jurist bin! Wer die Schwarte lernen muss, der ist ja schon damit ne Weile beschäftigt
Und jetzt?
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