ich habe eine arbeitsrechtliche Frage:
Ich bin Logopädin von Beruf und habe die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges bekommen.
Konkret:
ich traf beim Hausbesuch einen Patienten nicht an und Ich rechnete dies als Therapie ab!
Dies rechtfertigt den Bertrugsversuch und somit meine fristlose Kündigung.
Das weiß ich aber:
Nun meine Frage:
Wir wurden in der Praxis immer dazu angewiesen, bei solch unentschuldigtem Nicht - antreffen, also
kommt ein Patient nicht zum Termin oder ist beim Hausbesuch nicht anzutreffen, dies als "unentschuldigt" im Wochennachweis einzutragen.
Das Gleiche galt für sog. "kurzfristig entschuldigte" Patienten, welche per Tel-Anruf nicht mindestens 24 h vorher absagten.
Ich wuirde dann mündlich durch meine Chefin angewiesen die Unterschrift trotzdem einzuholen.Das habe ich auch so gemacht.
Das Datum wurde und wird auf den Rezepen immer mit Bleistift eingetragen und dann geschoben.
Nun hatte ich Güteverhadlung und der Betrugsvorwurf blieb bestehen.
Hintergrund:
Meine Chefin fand eine billigere Arbeitskraft und suchte vermutlich schon seit längerem nach einem Grund für meine fistlose Kündigung.
Das ist der Praxis übliche Verhalten wurde mir also zum Verhängnis.
Ich erhalte nun 3 Monate Sperre und ein sehr schlechtes Arbeitszeugnis.
Der Weg in eine Neuanstellung ist mir damit verbaut.
Ich könnte innerhalb von 2 Wochen noch in Widerspruch gehen.
Was meint ihr dazu?
Gibt es hier Angestellte, welche auch schon mal in dieser Lage waren oder sind?
Ich empfinde meine Lage nämlich so, dass man sich eines unerwünschten Angestellten mit Hilfe eines Betrugsvorwurfes immer und jeder Zeit entledigen kann.
Man führt diese Regel also mündlich ein und wendet sie bei Bedarf gegen den Angestellten an.
Wozu brauchen wir dann eigentlich noch Arbeitsverträge?
Bin für jeglichen Rat dankbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
31. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 31. Juli 2009 | 13:47
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
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#1
Antwort vom 31. Juli 2009 | 14:34
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2001x hilfreich)
.. wenn ich deine ausführungen richtig verstehe, hättest du nach dem vergeblichen außentermin ebenfalls 'unentschuldigt' eintragen müssen, hast aber tatsächlich eingetragen, die leistung erbracht zu haben. das betrifft deine arbeitszeit.
m..e ist es eine ganz andere baustelle, wie dann sozusagen wirtschaftlich mit den 'unentschuldigten' verfahren wird. der aufwand/die bereitstellung seitens der firma war ja da, und das berechtigt wohl eine entschädigung, als sei die leistung erbracht worden. jedenfalls kenne ich diese regel als patient entsprechender einrichtungen.
dein lamentieren 'wieso brauchen wir dann noch av' verstehe ich nicht.
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