fristlose Kündigung wegen Aussage im Internet?

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
RedWraith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung wegen Aussage im Internet?

Guten Tag,

ich habe soeben ein Schreiben meiner Firma erhalten, in dem eine ordentliche, fristgerechte in eine fristlose Kündigung umgewandelt wird.
Als Grund wird angeführt, dass ich in der Internetplatform "studiVZ" nach dem Erhalt meiner Kündigung die Nachricht "meine Firma hat mir gekündigt, die verdammten *******e" eingestellt hatte.
Diese Äußerung war sicherlich sehr unbedacht, und ich habe sie auch nach einigen Stunden wieder entfernt, außerdem habe ich an keiner Stelle den Namen der Firma oder des Arbeitgebers verwendet. Der Arbeitgeber muss mir schon aktiv nachgeforscht haben, um diese Nachricht überhaupt sehen zu können, und für Außenstehende wäre ohnehin nicht ersichtlich gewesen, wen ich mit "meine Firma" meine.

Dennoch schreibt mein Arbeitgeber, er habe die Beleidigung persönlich zur Kenntnis nehmen müssen, somit liege der Tatbestand einer schwerwiegenden Beleidigung vor, welche die fristlose Kündigung rechtfertige.

Außerdem werden mir weitere Sanktionen angedroht, wenn ich den Eintrag nicht entferne (was bereits geschehen war, bevor die fristlose Kündigung in die Post ging), oder ich mich erneut ähnlich äußere.


Meine Frage nun, ist mein Arbeitgeber im Recht? Ist seine Reaktion auf meine Handlungen angemessen? Hat er tatsächlich die Möglichkeit, bei einer meiner Ansicht sehr vagen Aussage gegen mich vorzugehen? Halten Sie ein Entschuldigungsschreiben für sinnvoll?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Gegen Ihre Kündigung sollten Sie Kündigungsschutzklage einreichen.Ich hoffe das Sie zu dazu schon lange genug im Betrieb sind und Ihr Betrieb hat mehr als 10 Arbeitnehmer.Aus einer fristgerechten Kündigung kann natürlich eine fristlose Kündigung werden.Hier sehe ich aber keinen Grund dafür.Da Sie im Internet lediglich Ihre Verbitterung zum Ausdruck gebracht haben, aber nicht Ihren Betrieb gegenüber, sondern haben Sie nur Ihre Meinung geäußert. Da Sie den Betrieb ja nicht direkt angesprochen haben und diesen ja auch nicht genannt haben. Wenn sich nun Ihr Chef angesprochen fühlt, ist es seine Sache.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn du nicht 'Ross und Reiter' genannt hast, dürfte das schwerlich als Beleidigung zu werten sein. Wenn auch der Chef offenbar richtig erkannt hat, wer da gemeint sein muss. Ansonsten ... s.o. slavonia

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RedWraith
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Auskünfte, diese haben mir meine Position schon einmal deutlicher gemacht.
Mein weiteres Vorgehen plane ich nun so, dass ich mich noch einmal beim Bürgertelefon des BMAS informieren und dann das Arbeitsgericht aufsuchen werde.

Noch einige Fragen:
@Slavonia: Was genau bedeutet "lange genug angestellt"? Was ist da maßgeblich? Ich war 14 Monate im fraglichen Betrieb angestellt, und der Betrieb hat mehr als 10 Angestellte. In welcher Weise ist dies von Belang?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Für die Frage, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, spielt die Betriebszugehörigkeit nur im Ausnahmefall eine Rolle und die Zahl der Mitarbeiter gar keine Rolle.

Hinsichlich der fristgerechten Kündigung ist das Kündigungsschutzgesetz nur bei Betrieben mit mehr als 10 MA anwendbar und nur ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten. Das hatte slavonia wohl gemeint.

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