fristlose Kündigung wg unentschuldigtem Fehlen

25. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
syracus18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose Kündigung wg unentschuldigtem Fehlen

Hallo,

ich habe heute per Mail erfahren, dass mein AG mir fristlos kündigen wird. Alternativ wurde mir ein Auflösungsvertrag angeboten.

Ich bin seit 01.05.2014 arbeitsunfähig, aufgrund von Depressionen.
Alle krankmeldungen liegen vor, außer die vom letzten Montag (23.06.)

Morgen soll ich zum Personalrat kommen, damit das alles "fix" gemacht werden kann.

Mittlerweile bin ich ja im Krankengeld und würde normalerweise gar keine AU vom Arzt mehr bekommen. Dies konnte ich aber soweit abklären, dass der Arzt mir eine Bestätigung gibt.

Meine Frage ist nun, ist hier eine fristlose Kündigung rechtens?
Was kann ich dagegen tun, falls dem nicht so wäre?

Grüße


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Mittlerweile bin ich ja im Krankengeld und würde normalerweise gar keine AU vom Arzt mehr bekommen. Dies konnte ich aber soweit abklären, dass der Arzt mir eine Bestätigung gibt. Natürlich kriegt man da eine AU. Haben Sie die inzwischen dem AG vorgelegt?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
syracus18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, diese nehme ich morgen zu meinem Termin mit, hab das heute.abgeklärt und kann die.Bestätigung morgen früh beim Arzt abholen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das dürfte vermutlich nicht für eine fristlose Kündigung reichen, da keine Abmahnung vorausging. Siehe hier (wo es eine Abmahnung gab): http://www.mosebach-partner.de/aktuelles/verspaetete-krankmeldung-kann-fristlose-kuendigung-rechtfertigen

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 25.06.2014 17:24

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#4
 Von 
syracus18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Kündigung, die ich gerade eben noch erhalten habe steht drin, ich wäre nach wiederholter Abmahnung nicht meinen Pflichten nachgekommen.

Ich habe aber nie eine Abmahnung erhalten.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Abmahnungen muss gegebenenfalls der AG belegen. Allerdings können Abmahnungen auch ausgesprochen sein, es gibt keine Formvorschrift, dass das nur schriftlich möglich sein soll. Und auch wenn Abmahnungen tatsächlich ausgesprochen worden sein sollten, ist die Fristlose keineswegs zwangsläufig und richtig.
Gegen die Fristlose vorzugehen, hast du meines Erachtens gute Aussichten. Gerade wegen deiner Krankheit. Das Ergebnis wird aber wahrscheinlich eine fristgerechte Kündigung sein oder die Aufhebung des AV

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#6
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Hast du dich denn auch beim AG gemeldet, dass du weiterhin krank bis?
Auch wenn du keine Arbeitsunfähikgeitsbescheinigung mehr bekommst hast du die Pflicht dem Arbeitgeber zu informieren wie lange du noch arbeitsunfähig bist.

Fristlos zu kündigen ist zu hart. Bei schon erteilten Abmahnungen könnte jedoch eine fristgerechte KÜndigung durch den AG möglich sein!

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