fristlose Kündigung - wie verhalten?

10. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
rainy
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
fristlose Kündigung - wie verhalten?

Hallo zusammen

Ich habe vor wenigen Tagen im Krankenstand die fristlose Kündigung erhalten. Natürlich wurde jetzt auch eine Kündigungsschutzklage eingereicht, aber ich weiß jetzt nicht genau, wie ich mich in dieser Zeit am Besten verhalten soll, während diese Klage läuft.

Soll ich mich schon offiziell von meinen Kollegen verabschieden, oder würde ich damit die Kündigung nur akzeptieren? Es gibt viele Kollegen die mir am Herzen liegen und jetzt weiß ich nicht genau, wie ich damit umgehen soll.
Ist es besser damit zu warten bis die Verhandlung vorbei ist?
Und wenn ich es erzähle, darf ich auch Details nennen?
Es ist nämlich so, dass mir mein Arbeitgeber aus total unsinnigen Gründen gekündigt hat. Diese Kündigung wird vor Gericht auch nicht durchkommen sagte mein Anwalt.
Ich habe allerdings die Sorge, dass der Arbeitgeber trotz besseren Wissens diesen Unsinn in der Firma rumerzählt.
Deshalb würde ich mich dazu gegenüber meinen Kollegen schon gerne selbst äußern. Zumindest bei denen die ich mag.
Und das werde ich auf jeden Fall noch tun, aber ich weiß nicht, ob ich das jetzt tun soll, oder wenn die Sache abgeschlossen ist?

Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen.








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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

warum denn verabschieden ?

eine Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, eine Kündigung als unwirksam feststellen zu lassen, und auf Weiterbeschäftigung abzuzielen

im übrigen ist es für die Klage völlig egal, ob du dich von Kollegen verabschiedest oder nicht

eine Verabschiedung würde allerdings die Aussagen eines AG unterstützen, der bekanntgibt, man hätte dich gefeuert,
obwohl noch eine Klage läuft, die nach Aussage deines Anwalts ja positiv verlaufen soll

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... und von eigenen Dingen kannst du immer berichten. Aufpassen musst du bei Äußerungen über Dritte, auch über den AG. Insgesamt rate ich sehr zur Zurückhaltung - du willst ja wieder dort arbeiten.

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#3
 Von 
rainy
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

quote:
warum denn verabschieden ?


Weil ich ja nicht zu 100% sagen kann, wie es aussgeht.
Und so wie ich die Arbeitgeberseite kenne haben die es schon rumerzählt.
Ich möchte nicht, dass deren Unwahrheiten als Tatsachen im Raum stehen, weil ich mich nicht selbst dazu geäußert habe.
Des weiteren sind einige Kollegen dabei die ich mag.

Aber stimmt schon...ich will ja eigentlich da bleiben. Ich werde erstmal die Verhandlung abwarten.


quote:
... und von eigenen Dingen kannst du immer berichten. Aufpassen musst du bei Äußerungen über Dritte, auch über den AG. Insgesamt rate ich sehr zur Zurückhaltung - du willst ja wieder dort arbeiten.


Ich würde nicht über meinen Arbeitgeber lästern oder Unwahrheiten behaupten.
Ich würde nur den Grund der Kündigung klarstellen.
Der Grund der Kündigung ist wie gesagt absolut irrsinnig und stellt mich in ein total falsches und schlechtes Licht. Das will ich richtig stellen.

Darf ich denn u.A. erwähnen, dass der Arbeitgeber gelogen hat? Es ist keine Vermutung von mir, sondern das haben mein Anwalt und ich sogar mehrfach schwarz auf weiß.




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#4
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

was soll das alles bringen ?

wenn du mit Arbeitskollegen privaten Kontakt hast, kann dir niemand verbieten, zu erzählen, was du willst

ich würde mich aber darauf beschränken, zu erzählen, daß die Kündigung nun gerichtlich überprüft wird

alles andere hilft dir nicht, im Gegensatz, es wird die innerbetriebliche Gerüchteküche anheizen

vielleicht wird es im Endeffekt eine gütliche Einigung verhindern, weil der AG sein Gesicht nicht verlieren will

ich schätze mal, dein Fall wird so ausgehen wie die meisten Kündigungsschutzklagen, man einigt sich auf eine ordentliche Kündigung, vielleicht noch eine Abfindung, und das Thema ist gegessen





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