Hallo,
eine kurze frage:
ein bekannter von mir wird beschuldigt, ein vergehen nach StGB (verkehrsstraftat, kein personenschaden) ausserhalb des arbeitsplatzes begangen zu haben. dieses vergehen hat mit seiner arbeitstätigkeit nicht im entferntesten zu tun und würde maximal bei einer verurteilung, die zum jetzigen zeitpunkt eher nicht wahrscheinlich ist, zu etwa 80 Tagessätzten verurteilt werden. der AG hat von entsprechenden beschuldigungen nichts bisher erfahren; ein ermittlungsverfahren ist am laufen.
das problem: mein bekannter ist im öffentlichen dienst tätig (kein Beamter, kein RA) und ist natürlich über den weiteren verlauf besorgt.
was kann man ihm raten?
den vorgang melden?
abwarten?
droht eine fristlose kündigung?
Gruss - Jack
fristlose kündigung bei drohendem strafverfahren?
21. Dezember 2004
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Frage vom 21. Dezember 2004 | 10:10
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose kündigung bei drohendem strafverfahren?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2004 | 23:17
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Ich wüßte nicht, warum ihr Bekannter zu seinem Vorgesetzten gehen sollte und ihm mitteilt, dass ein Strafverfahren gegen ihn läuft. Er ist nicht dazu verpflichtet.
Ab 3 Monaten Gefängnis (auch Bewährung) oder 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und hat einen Eintrag im Bundeszentralregister. Aber auch das erfährt ein Arbeitgeber doch nur, wenn er ein Führungszeugnis anfordert.
Fristlose Kündigung droht meines Wissens auf keinen Fall, die kann nur ausgesprochen werden, wenn im direkten Zusammenhang mit der Arbeit ein Vergehen vorliegt.
-- Editiert von hamburgerin01 am 22.12.2004 00:17:36
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