fristlose kündigung während laufender au

9. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
knubbel333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose kündigung während laufender au

hallo,ich brauche dringend hilfe!!!!!
ich habe mir anfang des jahres2008 das bein gebrochen,mein arbeitsvertrag der im august 2008 auslief wurde nicht verlängert.ich habe mir dann einen neuen arbeitgeber gesucht.mitte august habe ich dann bei einen neuen AG mit einer wieder eingliederung (hamburger model)begonnen,die endete am 30.9.2008.der AG hat mich dann ab dem 1.10.2008 fest übernommen.aufgrund starker schmerzen bin ich am montag dem 20.10.2008 wieder zum artzt der der mich wieder krank schrieb.bin mittags zum chef gefahren und hab meine krankmeldung abgegeben.mein chef sagte mir dann das ich das bei der AOK direckt melden müsste da es sich ja um eine folge erkrankung handelt und mein krankengeld wieder eingesetzt werden müsste,dies habe ich getan.
die AOK teilte mir dann mit das mein chef trotz folgeerkrankung 6 wochen lohn fortzahlung tragen sollte.am 30.10.2008 kam dann die fristlose kündigung aber zurück datiert auf den 17.10.2008,das heist jetzt die AOK zahlt nicht weil der arbeitgeber den 17.10.2008 als kündigungstag eingestzt hat .die kasse sagt ich wär am tag der ausstellung der AU arbeitslos gewesen und somit das arbeitsamt für mich zustänndig wär.die sagen wiederum solang ich krank bin kann ich mich nicht beim arbeitsamt melden,

also ich weis nicht mehr weiter , BRAUCHE DRINGEND HILFE

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, hast du einen Nachweis dafür, dass die Kündigung bei dir erst am 30.10.08 ankam (Briefumschlag mit Poststempel z.B. aufgehoben?)?

MfG

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#2
 Von 
knubbel333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ne den umschlag habe ich leider nicht mehr,der anwalt vom chef hat die mir geschickt der anwalt hat den erst am 29.10.2008 geschrieben,das steht auch drauf .ich hab das erst am 30.10.erfahren das ich gekünndigt worden bin.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Da hilft nur Klage einreichen beim Arbeitsgericht. Die Frist von 3 Wochen ist ja noch nicht vorbei. Wenn du das nicht tust, wird die Kündigung wirksam und dann kannst du nichts mehr machen.

Steht eine Begründung drin, weswegen du fristlos gekündigt wurdest?

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#4
 Von 
knubbel333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ne steht nichts drin, der anwalt nervt weil der umbedingt ne bestätigung haben will.der ruft immer bei mir an und will das ich ihm wörtlich am tel. sage JA ICH AKZEPTIERE DIE FRISTLOSE KÜNDIGUNG das hab ich natürlich NICHT GESAGT

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo??
Was ist denn das für ne Pflaume? Als Anwalt sollte er eigentlich wissen, dass eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und keiner Bestätigung durch die andere Partei bedarf zu ihrer Wirksamkeit.

Schreibe an den Arbeitgeber (nicht an seinen Anwalt!), dass du eine Begründung für die fristlose Kündigung forderst und beziehe dich dabei auf Absatz 2 § 626 BGB .
'Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.'
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

Denn einfach so aus schlechter Laune oder ähnlichem kann der Arbeitgeber dich nicht fristlos kündigen, deshalb wäre es schon interessant zu wissen, was dir vorgeworfen wird.

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#6
 Von 
knubbel333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

der hat mir gesagt das er die fortzahlung nicht tragen will .die rechts abteilung der aok hat ihm gesagt das zahlen muss selbst wenn er mich kündigt da ich ja krank bin daruf hin hat er mir ja die kündigung auf dem 17.10.datiert

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das ist kein Grund zur fristlosen Kündigung.

Und der Rechtsanwalt schreibt auf ne fristlose Kündigung zum abgeblich 17.10 auch noch das richtige Datum vom 29.10. drauf. Was besseres als son Trottel von Anwalt bei der Gegenseite, kann dir nicht passieren.

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#8
 Von 
knubbel333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wollte morgen früh zum arbeitsgericht oder soll ich besser zum anwalt und wer weis wann ich einen termin bekomme?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Rückdatierte Kündigungen könnten als Betrugsversuch angesehen werden.
Anwalt fragen.

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knubbel

um die frist zu wahren, geh morgen z. arb.gericht und reich klage gg die fristlose ein, rechtspfleger hilft dir kostenlos.
dann sieh zu, dass du dir einen anwalt suchst, der im arb. und sozialrecht versiert ist.

meine vorredner haben recht, der anwalt der gegenseite scheint reichlich dämlich zu sein.

der gkv sende bitte die erhaltene kündigung mit dem datum 29.10. und stell erneut antrag auf kg. dieses schreiben sollte per einschreiben/ rückschein sein, denn die gkv muss zahlen. das hat für dich den vorteil, dass kg nach dem letzten netto gehalt (70% davon) berechnet wird und höher ist als alg1.

sollte die kasse sich weigern, musst du eine einstweilige anordnung b. sozialgericht beantragen.

stell bitte hilfsweise beim leistungsträger alg2 (hartz4) einen antrag (persönlich und auch hier wirst du dich durchbeissen müssen!). leistungen werden nur ab antrag gezahlt. auch wenn du nicht alle unterlagen zusammen hast, muss das amt den antrag annehmen. manche weigern sich und viele leistungsantragstellende lassen sich verunsichern: das amt ist VERPFLICHTET auch unvollständige anträge anzunehmen, nur die bearbeitung erfolgt dann eben nicht. wichtig ist der eingangstempel.

du mußt dich arbeitsLOS melden, nur arbeitSUCHEND geht nicht. ersteres ist auch bei einer laufenden au pflicht, zweites geht dann, wenn du genesen bist.
was jetzt, aufgrund des stresses natürlich nicht soooo schnell passieren wird;)

definitiv solltest du gegen die fristlose vorgehen, zum einen weil eine fristlose nur in ausnahmefällen möglich ist, zum anderen würde dir bei genesung eine 3 monatige alg1 sperre auferlegt. arbeitsplatz mutwillig riskiert wäre hierfür die begründung.

denk an die frist:3 wochen nach kenntnis der kündigung hast du zeit klage zu erheben.

sunbee



-- Editiert von Sunbee1 am 09.11.2008 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ein weiterer Grund gegen die fristlose Kündigung anzugehen, sind die stark eingeschränkten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn auf dem letzten Arbeitszeugnis ein krummes Datum steht, dann wird jeder potentielle Arbeitgeber vermuten,dass der AN Straftaten oder andere schwere Vertragsbrüche begangen hat.

Der Anwalt wird auch feststellen, ob es Kündigungsschutz gibt. Z.b. wenn die Probezeit rum ist und der Betrieb groß genug ist.

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