fristlose küngigung

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
netmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
fristlose küngigung

Hallo, hab da mal eine Frage.

Herr B. ist seit 7 Jahren bei dieser Firma ( Sicherheitsfirma )beschäftigt und hat sich nie was zu schulden kommen lassen noch gab es je eine Abmahnung. Es bestand immer ein gutes verhältniss zwischen den AG und AN.

Herrn B. wurde am 03.01.2009 eine fristlose Kündigung zugesand mit der Begründung den Arbeitsplatz vorzeitig am 20. + 23.12.2008 verlassen zu haben
( jeweils 15 min. Arbeitzeit ging bis 23:00 Uhr ). Am 23.12.2008 waren sogar der Chef sowie die Geschftsführerin anwesend da Sie für die Ablösung die schon um 22:00 Uhr anwesend war, den Schlüssel für das Objekt benötigten. Sie verliessen sogar mit Herrn B. zusammen das Gebäude. Für Herrn B. begann dann ab den 24.12.2008 der Resturlaub bis zum 04.01,1009.
Herr B. fuhr dann am Fr. den 02.01.2009 während seiner Urlaubzeit in die Firma um zu fragen wann er am 05.01.2009 anfangen muss mit der Arbeit und wie das mit den Schlüssel ist. Die antwort war das er am 05.01.2009 um 15: Uhr anfangen muss und die Schlüssel dann vorbeigebracht werden.
Dann am 03.01.2009 wurde Herrn B. die fristlose Kündigung zu gestellt.
Es gab vorher kein gespräch und auch keine Abmahnung. Es wird Ihm Betrug vorgeworfen.
Es muss aber noch erwähnd werden das vor ein paar Monaten mal ein Rundschreiben an alle MA. verschickt wurden das die Arbeitzeiten eingehalten werden sollen mit der androhung einer sofortigen Kündigung. diese wurde mit der Post versand aber ohne Unterschrift.

Ist das rechtens?


netmaus







-- Editiert von netmaus am 06.02.2009 18:04

-- Editiert von netmaus am 06.02.2009 18:14

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

'Ist das rechtens?'

Der AN hätte da vermutlich mit einer Kündigungsschutzklage seinen Arbeitsplatz retten können (oder wenigstens eine fristgerechte Kündigung drauß machen können), aber der Zug ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits abgefahren. Eine Klage beim Arbeitsgericht hätte innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung erfolgen müssen.

MfG

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#2
 Von 
netmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein anwalt wurde schon ein geschaltet

netmaus

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'Ein anwalt wurde schon ein geschaltet'

Hat der innerhalb der Frist Kündigungsschutzklage eingereicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
netmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Anwalt wurde schon eingeschaltet

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
netmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hat er schon gleich nach den erhalt der Kündigung gemacht.

netmaus

-- Editiert von netmaus am 06.02.2009 18:25

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
netmaus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir noch jemand eine Antwort oder Rat auf meine Frage geben?


netmaus

-- Editiert von netmaus am 06.02.2009 19:32

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

hne die Info wann der Anwalt eingeschaltet wurde kann hier wohl keiner mehr helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

hne die Info wann der Anwalt eingeschaltet wurde kann hier wohl keiner mehr helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

'Kann mir noch jemand eine Antwort oder Rat auf meine Frage geben?'

Was ist da noch unbeantwortet?

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

was soll das: das ist schon ein anwalt am zuge, und dann die streitsache im laienforum posten? :staun:
in der sache gehört es zum eingemachten, dass es für eine 'fristlose' umstände braucht, die 'von jetzt auf gleich' die zusammenarbeit unmöglich machen. oder anders gesagt: verfehlungen im verhaltensbereich bedürfen regelmäßig der abmahnung.

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