gefeuert ohne kündigung

12. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
gefeuert ohne kündigung

Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitgeber (große Agentur) unterzeichnet. Er war im ersten Monat einige Tage krank und schrieb eine Nachricht an den Arbeitgeber, in der er darum bat, der Krankenkasse die für die Berechnung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Und erhielt diese Antwort:
"Guten Tag Herr NN,
leider sind sie bei uns nicht mehr beschäftigt und um welche Krankengeldberechnung genau geht es, ich kann im System nichts erkennen.
Viele Grüße XX"

Der Arbeitnehmer weiß also nicht, ob er rechtlich Arbeitnehmer ist oder nicht, ob jemand für die Krankenversicherung aufkommt oder nicht.
Bei welchen Behörden kann sich der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber beschweren?

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16875 Beiträge, 6307x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Bei welchen Behörden kann sich der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber beschweren?
Mir ist keine Behörde bekannt, bei der AN sich über AG 'beschweren' könnten.
Anscheinend ist Grundlage für deine Anfrage, dass dir bekannt ist, dass es in den ersten 4 Wochen bei einem AG keine Entgeltfortzahlung durch den AG gibt, sondern Krankengeld. Das hättest bei deiner KK beantragen müssen und hast es vll. ja auch getan. Die Anfrage an den AG war also im Grunde überflüssig.
Die Antwort allerdings auch - auch in einer Agentur sollte bekannt sein, dass eine Kündigung zwingend der Schriftform bedarf; und das System lässt nicht erkennen, .... - mag ja sein.
Spannend wird die Sache, wenn du wieder gesund bist und wieder bei deinem AG aufschlägst. Denn einen AV hast du ja bekommen, wie du sagst.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Zunächst könnte sich der AN ja mal bei der Krankenkasse erkundigen, ob der AG ihn dort abgemeldet hat. Dann weiss er auch, ob jemand für die KV-Beiträge aufkommt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30578 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
ob jemand für die Krankenversicherung aufkommt oder nicht.
Ja sicher kommt jemand dafür auf.
Viel wichtiger dürfte sein, ob Herr NN tatsächlich gekündigt wurde.
Wer hat ihm denn da geantwortet?
So lange ihm die Kündigung nicht in Schriftform vorliegt, ist er beschäftigt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, ich denke auch, dass es eine gute Idee ist, dem Arbeitgeber am Ende der Krankheit mitzuteilen, dass der Arbeitnehmer arbeitsbereit ist.
Doch Arbeitnehmer sorgen sich um Krankenversicherung und Krankengeld. Nicht sicher, ob der Arbeitgeber an die Krankenkasse gezahlt hat.

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#5
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Abwarten und Bearbeitungszeit sowie Postlaufweg beachten. Möglicherweise trifft das Kündigungsschreiben erst noch ein.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37590 Beiträge, 13809x hilfreich)

Muss er ja noch nicht haben. Wenn ich mich recht erinnere, beträgt die Anmeldefrist für neue Mitarbeiter 6 Wochen nach Arbeitsaufnahme.

wirdwerden

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#7
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles wird interessanter: Der Arbeitgeber hat eine Nachricht gesendet, dass „Lieber Mitarbeiter, seit dem 01.06. haben Sie anderen Arbeitgeber (und den Titel einer anderen Agentur)". Aber der Mitarbeiter war seit Ende Mai krank, blieb zu Hause und unterschrieb mit niemandem etwas (Kundigung, gegenseitige Vereinbarung, neuer Arbeitsvertrag usw.).

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16462 Beiträge, 5808x hilfreich)

Dann schreib doch einfach mal zurück, dass da eine Verwechselung vorliegen muss.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mitarbeiter hat es bereits geschrieben. Es sieht so aus, als hätte jemand anstelle von ihm Unterschrift auf die Bekanntmachung, das gegenseitige Einvernehmen oder den neuen Arbeitsvertrag geschrieben.

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16875 Beiträge, 6307x hilfreich)

#7, #9 :???:
... verstehe ich richtig, dass dich oder deinen avatar 'Mitarbeiter' jemand sehr 'kreativ' von der einen Agentur, bei der du unterschrieben hast, zu einer anderen verschoben hat, die du gar nicht kennst? Mit gefälschter Unterschrift?
Da wird es ja richtig interessant - arbeitsrechtlich, aber wohl auch strafrechtlich.

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#11
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.. verstehe ich richtig, dass dich oder deinen avatar 'Mitarbeiter' jemand sehr 'kreativ' von der einen Agentur, bei der du unterschrieben hast, zu einer anderen verschoben hat, die du gar nicht kennst?


Genau.
P.S. Mitarbeiter hatt heute eine Lohnabrechnung vom Arbeitgeber erhalten: Alle Krankheitstage im Mai werden vom Arbeitgeber bezahlt (nicht von der Krankenkasse), aber sie sind nicht als „Krankheit", sondern als „Freischicht" gekennzeichnet.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16875 Beiträge, 6307x hilfreich)

... es wäre schön, wenn du das Forum auf dem Laufenden hältst. :bang:
Was da noch alles kommen mag ....

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16462 Beiträge, 5808x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Der Mitarbeiter hat es bereits geschrieben.
Nö, davon wurde vorher nix geschrieben.
Aber das scheint jetzt wirklich interessant zu werden.

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Mitarbeiter hatt heute eine Lohnabrechnung vom Arbeitgeber erhalten
Und von welchem Arbeitgeber kann die Lohnabrechnung?

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#15
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach Angaben des Arbeitgebers: 1. wurde also eine Kündigung verschickt und 2. ein neuer Vertrag unterzeichnet. 1. ist theoretisch möglich (obwohl alle Mails ordnungsgemäß in Mitarbeiter Postfach zugestellt werden), aber 2. bedeutet dies eine gefälschte Unterschrift.

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#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16875 Beiträge, 6307x hilfreich)

Stop!
Es ist belanglos, wann eine Kündigung verschickt wurde - entscheidend, wann sie angekommen resp. in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
Dann: "alle Mails ordnungsgemäß ..." :???: - Kündigung per Mail geht gar nicht; eine Kündigung bedarf der Schriftform, also des Briefes und der Original-Unterschrift des Berechtigten; Textform Mail genügt dem nicht.
... und solange existiert rechtlich keine Kündigung.

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und von welchem Arbeitgeber kann die Lohnabrechnung?
?!?!?

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30578 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Nach Angaben des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber hat die Kündigung in Schriftform zu versenden. Der AN muss sie auch in Schriftform erhalten.
Per Post oder persönliche Übergabe oder durch einen Boten.

Wenn an Fälschung gedacht wird, hat man evtl. gar keine Kündigung erhalten, wurde nicht gekündigt und hat keinen Vertrag bei AG Nr. 2.

Kannst du vielleicht mal konkret werden? Das Gekreisel bringt wirklich keinen Fortgang.




-- Editiert von User am 13. Juni 2023 15:55

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mitarbeiter hat die Kundigung nicht erhalten. Seine Meinung: Er ist immer noch Mitarbeiter der Firma#1.

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#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Wie wäre es, die gestellten Fragen zu beantworten?

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30578 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Seine Meinung: Er ist immer noch Mitarbeiter der Firma#1.
Dann sollte der AN mit seiner Meinung nach Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder bei seinem AG (1) zur Arbeit erscheinen.

Warum? Weil er keine Kündigung erhalten hat, weil die AU-Tage im Mai bezahlt wurden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat eine Kopie der Kundigung und des Stempel (einschreiben einwurf) der Deutschen Post geschickt. Das Datum auf Stempel ist Ende Oktober 2022. Viele Monate bevor Mitarbeiter den Arbeitsvertrag mit Firma #1 unterschrieben haben.

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#23
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und von welchem Arbeitgeber kann die Lohnabrechnung?


Von Firma Nr. 1, aber das ist die Gehaltsabrechnung vom Mai.

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#24
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Entweder stimmt bei den Abläufen beim Arbeitgeber irgendwas grundsätzlich nicht oder Du hast irgendwas falsch verstanden. Es handelt sich nicht zufällig um ein Zeitarbeitsunternehmen und Du hast nur verschiedene Einsatzpläne für verschiedene Arbeitgeber?

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30578 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Der Arbeitgeber hat eine Kopie der Kundigung und des Stempel (einschreiben einwurf) der Deutschen Post geschickt.
Das ist überhaupt keine Kündigung.
Das kann nur zu der (verlorenen) Kündigung vom letzten AG (in 2022) gehören.
Das würde zu deiner Frage von September 2022 passen.

Herr NN sollte wieder zum AG 1 zur Arbeit gehen, wenn der Arzt ---arbeitsfähig ab xDatum-- schreibt.

Kann es sein, dass du Ausländer bist oder du nur übersetzt, was Herr NN dir sagt?
Oder es ist eine PDL (PersonalDienstleistungen GmbH) mit mehreren Standorten/Niederlassungen?

...ich bin gleich fertig mit Rätselraten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Firma#1 ist die Agentur Zeitarbeit. Firma#2 ist eine weitere Zeitarbeit-Agentur.

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#27
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Oktober 2022 arbeitete der Mitarbeiter in einem anderen Bundesland bei einem anderen Arbeitgeber. Er vermutet, dass es sich bei der Kopie der Kundigung mit der Markierung Oktober 2022 um gewöhnliches Photoshop handelt.

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#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16462 Beiträge, 5808x hilfreich)

Ich habe es schon einmal geschrieben: Es scheint da eine Personen Verwechselung zu geben. Das solltest du abklären. Anders ist dieses Durcheinander nicht zu erklären. Eine Kündigung die vor dem Eintritt bereits zugestellt wurde schreit doch geradezu nach einer Verwechselung.

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#29
 Von 
Emigrant
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist die Kündigungsschutzklage die richtige Option? Es ist klar, dass der Mitarbeiter nicht mit einem solchen Arbeitgeber zusammenarbeiten wird, aber er möchte, dass das Arbeitsverhältnis auf ordnungsgemäße und rechtliche Weise beendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30578 Beiträge, 5455x hilfreich)

Zitat (von Emigrant):
Ja, Firma#1 ist die Agentur Zeitarbeit. Firma#2 ist eine weitere Zeitarbeit-Agentur.
Danke.
Dann lag @bostonxl fast richtig.
Zeitarbeitsfirmen können auch kündigen. Aber auch das hat mit einer Kündigung in Schriftform zu erfolgen. Und der gekündigte AN muss diese Kündigung auch erhalten---also in Händen halten und lesen.

Ja, Zeitarbeitsunternehmen haben auch in unterschiedlichen Bundesländern Niederlassungen.
Große PDL/ZAF zB wie --randstad-- haben viele Standorte in allen Bundesländern.

Was da mit Datum Oktober 2022 vorliegt, kann abgeheftet werden. Hat sich längst erledigt.

Zitat (von Emigrant):
Ist die Kündigungsschutzklage die richtige Option?
Nein. Bisher liegt dem Herrn NN keine Kündigung in Schriftform vor, oder inzwischen doch?
Zitat (von Emigrant):
Lieber Mitarbeiter, seit dem 01.06. haben Sie anderen Arbeitgeber (und den Titel einer anderen Agentur)"
Das ist keine Kündigung. Gegen solche Mitteilung kann nicht beim Arbeitsgericht geklagt werden.
Zitat (von Emigrant):
aber er möchte, dass das Arbeitsverhältnis auf ordnungsgemäße und rechtliche Weise beendet wird.
OMG. Dann sollte Herr NN selbst schriftlich und nachweisbar beim AG1 kündigen. Vorsichtshalber auch beim AG 2.

AG1 hat dem AN nicht gekündigt, hat nur zu AG 2 *versetzt/delegiert* o.s.ä.

Signatur:

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