gegekündigt, Krank geschrieben, Urlaub gebucht

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hefelump
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
gegekündigt, Krank geschrieben, Urlaub gebucht

Hallo Leute,

ich habe ein Problem.

mir ist heute die Kündigung überreicht worden obwohl ich mich schon die ganze Zeit mit Rückenschmerzen zur Arbeit gequählt habe.

Nun werde ich wohl am Montag mal zum Arzt gehen, allergings habe ich bereits für ende nächster Woche Urlaub gebucht.

Nun meine Frage darf ich den Urlaub machen auch wenn ich Krank geschrieben bin ?? kann mein Arbeitgeber mir da noch Probleme bereiten auch wenn ich bereits gekündigt bin ??

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Nun meine Frage darf ich den Urlaub machen auch wenn ich Krank geschrieben bin ??


Na entweder du bist krank oder du gehst in Urlaub. Bist du für Urlaub gesund genug dann auch für Arbeit, dann wieder für Urlaub. Wenn der Arzt dir nun attestiet das eine mehrstündige Flug oder Autoreise deiner Krankheit nicht schaden... und es keine Behandlung erforderlich ist....

Was willst du denn eigentlich, den Job bist du eh los

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

entweder......

du lässt dich vom arzt genau bis zu deinem urlaubsbeginn krankschreiben
und gehst dann in deinen genehmigten urlaub

oder..............

hängt von der "krankheit" ab
wenn es deine genesung nicht beeinträchtigt, was man vorher mit dem arzt absprechen sollte, kannst du auch während deiner krankschreibung alles mögliche unternehmen, auch wegfahren.......

natürlich könnte der AG ärger machen,
er könnte deine AU anzweifeln, was dir evtl. einen termin beim MDK einbringen könnte,
er könnte aus mehr oder weniger fadenscheinigen gründen den urlaub widerrufen
er könnte sich weigern, entgeltfortzahlung zu leisten
er könnte viele sachen machen, die wohl vor einem arbeitsgericht keiner überprüfung standhalten würde, was dich aber erstmal zwingt, entsprechende schritte einzuleiten, wenn du es nicht hinnehmen willst..............

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#3
 Von 
Hefelump
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

es geht ja darum das der urlaub bereits gebucht war und ich normalerweise in der Zeit Urlaub gehabt hätte
nun kommt jedoch die Kündigung und ich habe ja dadurch keinen Urlaubsanspruch mehr für dieses Jahr !



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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
nun kommt jedoch die Kündigung und ich habe ja dadurch keinen Urlaubsanspruch mehr für dieses Jahr


Einen "Urlaubsanspruch" hat man in der Vergangenheit erworben. Oder nimmst du einen "Urlaubsvorschuss" denn du nun durch ein paar Tage "Krankheit" heilen willst.

quote:
es geht ja darum das der urlaub bereits gebucht war und ich normalerweise in der Zeit Urlaub gehabt hätte


Mach doch nichts, dann bist du eben Arbeitslos im Urlaub.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.... urlaubsanspruch hast du schon, und zwar seit dem ersten januar 2010 für das ganze jahr. über den dann genommenen urlaub bekommst du eine bescheinigung ggf. für den nächsten AG.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

erzähl doch mal

wie lange bist du dort beschäftigt, wieviel mitarbeiter habt ihr,
hast du vor kündigungsschutzklage einzureichen
gibt es einen betriebsrat
weshalb wurdest du gekündigt ?
welche kündigungsfrist?


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#7
 Von 
Hefelump
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

ich glaube ich werde nicht richtig Verstanden !!!

also mein AG hat mir heute innerhalb der Probezeit gekündigt mir einer Frist von 14 Tagen.

der alte Urlaub also vom letzten Jahr wurde bis zum 31.12.09 aufgebraucht.

da ich nicht mit der Kündigung gerechnet habe wurden wir alle gebeten Urlaubswünsche für dieses Jahr einzureichen die dann wohl auch genehmigt wurden da ich bereits laut Dienstplan ab Samstag mit Urlaub eingetragen wurde.
Da ich mich bereits die letzten Tage schon mit schmerzen auf die Arbeit gequählt habe wollte ich nun nach der Kündigung am Montag mal zum Arzt gehen.
Sollte dieser mich nun die 14 Tage Krank schreiben in der die Kündigungsfrist läuft stellt sich mir die Frage was ich mit meinem gebuchten Urlaub ab Samstag machen soll ( heute in 1 Woche ) ???

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du willst sagen das du Urlaub beantragt hast obwohl du keinen Urlaubsanspruch hat. Daher wird der Urlaub dir einfach nicht bezahlt oder nicht gewährt. Wenn du jetzt krank wirst, dann bist du krank. Da du in den verbleibenden 14 Tagen keinen nennenswerten neuen Anspruch erwirbst....

Falls du mit den "Schmerzen" in den Urlaub willst solltest du den Arzt fragen.

Du solltes davon ausgehen das das Arbeitsamt auch nicht begeistert sein wird.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
Hefelump
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Urlaub sollte ja mit neuem Anspruch von diesem Jahr abgegolten werden.
Und mit der Kündigung hab ich ja nicht gerechnet !!

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der AG Dir mehr Urlaub genehmigt, als Dir eigentlich zusteht, dann ist das sein Problem. Voraussetzung ist natürlich, dass der Urlaub auch tatsächlich genehmigt wurde.

Allerdings alte ich Dein Verhalten, bereits während der Probezeit vorzeitig Urlaub zu nehmen ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung und Rücksprache mit dem Vorgesetzten schon für sehr dreist. Kann es sein, dass so ein Verhalten zur Kündigung während der Probezeit beigetragen hat?

Solltest Du trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren, dann droht Dir eine fristlose Kündigung. Eine unmittelbar auf eine Kündigung folgende Krankheit führt beim AG ohnehin schon zum dringenden Verdacht, dass die Krankheit vorgetäuscht ist.

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#11
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es wird teil unübersichtlicher, teils aber auch klarer.
also: in deinem ersten posting stand von probezeit nichts. deswegen musste der geneigte leser davon ausgehen, dass du die schon hinter dir hast. in der probezeit ohne ausdrückliche genehmigung urlaub zu buchen, ist schon ziemlich riskant. es sollte bekannt sein, dass man seinen anspruch auf urlaub i.d.r. erst nach der probezeit geltend machen kann. wenn du also auf eigenes risiko urlaub bereits gebucht hast, hast du in der tat ein problem. denn das kann ziemlich in die hose gehen, wenn du duch krank schreiben lässt, um in urlaub zu fahren.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wie kommt Ihr darauf, dass der Urlaub nicht bewilligt wurde?
Der Urlaub würde dann ja nicht im DP stehen, was einer Bewilligung gleichkommt. Es gibt keine Formvorschrift.

Hefelump:
"da ich nicht mit der Kündigung gerechnet habe wurden wir alle gebeten Urlaubswünsche für dieses Jahr einzureichen die dann wohl auch genehmigt wurden da ich bereits laut Dienstplan ab Samstag mit Urlaub eingetragen wurde."

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-- Editiert am 03.01.2010 09:30

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