Guten Abend,
Mal angenommen A macht eine Ausbildung und wird danach übernommen.
In Arbeitsvertrag von A gibt es eine Regeldung, die da heisßen könnte:
Das Gehalt ist ein Pauschalgehalt für 40 Std./Woche
Es setzt sich wie folgt zusammen:
a) Tarifgehalt 1310 € brutto
b) freiwillige übertarifliche Zulage 590 € brutto
insgesamt 1900 € brutto
Wenn nun der Tarifvertrag besagt, dass das Grundgehalt 1450 € brutto betragen würde, je nach Berufserfahrung etc pp und Betriebszugehörigkeit. Und gilt die Betriebszugehörigkeit auch zur Ausbildung ?
Könnte diese eingefordert werden oder nicht? Und wie müsste das geschehen.[/B]
Weiterdessen folgender angenommener Fall dazu.
Die Probezeit beträgt 5 Monate?[/B]
Ist diese Rechtens? oder aufgrund der Ausbildung nicht?
MFG
gehalt,tarif,probezeit
26. Juli 2008
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Frage vom 26. Juli 2008 | 22:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
gehalt,tarif,probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 27. Juli 2008 | 08:40
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. also: bei uns gibt es keine probezeit bei der übernahme aus der lehrzeit. so steht es im tv - frage also, was bei euch gilt.
.. *betriebszugehörigkeit* ist ja an sich ein unmissverstädnliches wort. die zeit der ausbildung gehört selbstverständlich hinzu. fraglich kann allenfalls die behandlung von unterbrechungen in der kontinuität sein. eine ganz andere sache ist, was aus der (reinen) betriebszugehörigkeit folgt: deswegen gibt es bei uns eigens ausgewiesene anfangsangestellte. die jungen hähnchen (oder auch hühnchen) meinen mitunter, wunders was mit den flügeln schlagen zu müssen ..
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