gehalt bekommen trotz krankschreibung

13. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)
gehalt bekommen trotz krankschreibung

hallo,
ich bin etwas erstaunt und wollte fragen ob das so richtig ist.

ich habe einen neuen job angenommen, diesen aber unterschätzt.
nach der ersten woche hatte ich eine zerrung der rechten wade und konnte kaum laufen, dazu rückenschmerzen wo der orthopäde meinte ich habe mich verhoben.

wurde also krankgeschrieben.
habe dann mit der firma direkt gesprochen, das ich den job so leider nicht weiter machen kann.
die waren echt nett und haben mich dann fristgerecht gekündigt.

abrechnung erfolgt immer zum 15ten des nächsten monats.

nun das kuriose, ich seh eben auf mein konto und habe da noch eine gehaltszahlung der firma.
ich dachte wenn ich krankgeschrieben bin, erhalte ich kein geld da ich ja neu in der firma bin.

im web steht dazu:

quote:
Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.


bedeutet das nun die zeit vom 1 tag bis zur kündigung ?
angefangen habe ich am 1.6 und gekündigt wurde ich zum 22.7
gearbeitet aber nur 1 woche und es kann ja nicht sein das ich nun für die restlichen wochen gehalt bekomme, oder ?

zumal die abrechnung vom 1.6-15.6, weniger geld war als man mir nun überwiesen hat.

leider ist nun wochenende und ich kann nicht in der firma anrufen, daher hier der versuch mir das zu erklären.

danke!










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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Die Krankenkasse war innerhalb der ersten vier Wochen der Beschäftigung ab dem 01.06. zuständig. Danach muß der Arbeitgeber zahlen, auch wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und vorher nur eine Woche gearbeitet hat. Er muß dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen.

Waren Sie im Juli weiter krankgeschrieben?


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#2
 Von 
daniela.k
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antwort hamburgerin01,
das ist mir ja nun peinlich.
Dachte echt die haben sich vertan und nun steht fest ich habe Geld fürs nix tun bekommen.

Zu deiner Frage, ja ich bin bis heute Krank geschrieben und habe ein Stützkorsett wegen den Rückenschmerzen bekommen.
Der Arzt hat seine erste Diagnose mit einer MRT überprüft, der Termin dazu dauerte leider etwas lange.
Durch meinen alten Job habe ich Knorpel an zwei Wirbeln abgenutzt, was durch den neuen Job noch verschlimmert wurde und werde nun vermutlich operiert :(



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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2540x hilfreich)

Wenn die Kündigung aus krankheitbedingten Gründen erfolgte, dann muss der AG nach § 8 EntgFG die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt wird.

Ab wann waren Sie genau AU geschrieben? Haben Sie für die ersten 3 Wochen Krankengeld bei der KK beantragt?


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