hallo,
ich bin etwas erstaunt und wollte fragen ob das so richtig ist.
ich habe einen neuen job angenommen, diesen aber unterschätzt.
nach der ersten woche hatte ich eine zerrung der rechten wade und konnte kaum laufen, dazu rückenschmerzen wo der orthopäde meinte ich habe mich verhoben.
wurde also krankgeschrieben.
habe dann mit der firma direkt gesprochen, das ich den job so leider nicht weiter machen kann.
die waren echt nett und haben mich dann fristgerecht gekündigt.
abrechnung erfolgt immer zum 15ten des nächsten monats.
nun das kuriose, ich seh eben auf mein konto und habe da noch eine gehaltszahlung der firma.
ich dachte wenn ich krankgeschrieben bin, erhalte ich kein geld da ich ja neu in der firma bin.
im web steht dazu:
quote:
Voraussetzung für den Anspruch ist jedoch, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
bedeutet das nun die zeit vom 1 tag bis zur kündigung ?
angefangen habe ich am 1.6 und gekündigt wurde ich zum 22.7
gearbeitet aber nur 1 woche und es kann ja nicht sein das ich nun für die restlichen wochen gehalt bekomme, oder ?
zumal die abrechnung vom 1.6-15.6, weniger geld war als man mir nun überwiesen hat.
leider ist nun wochenende und ich kann nicht in der firma anrufen, daher hier der versuch mir das zu erklären.
danke!
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