geklautes Notstromaggregat, Firma Zahlung

27. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
herbert 123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
geklautes Notstromaggregat, Firma Zahlung

Hallo Forengemeinde,
Ich suche Rat zu folgender Angelegenheit.
Ich arbeitete als Praktikant für die Firma XX. Es handelt sich um ein Unternehmen welches Veranstaltungen organisiert. Eine schriftliche Vereinbarung gab es bis dahin nicht, dies sollte später erledigt werden, da wir uns nicht in der Firma getroffen haben sondern am Ort der Veranstaltung. Ich war der erste vor Ort und wurde gleich mit der Aufgabe vertraut, ein Notstromaggregat von einer Vermietung zu holen. Bei der Vermietung war das Gerät schon reserviert von Firma XX. Ich habe also auch gesagt Firma XX ist der Mieter und die Rechnungsadresse. Ich als Abholer sollte allerdings meinen Personalausweis kopieren lassen und auch unterschreiben. Das habe ich natürlich auch gemacht.
Im Laufe der nächsten Tage wurde das Aggregat dann gestohlen. Ich wandte mich an den Vorarbeiter, da ich ja "Abholer" war. Er meinte sie regeln das alles, ich solle mir keine Sorgen machen. Zum dem Aggregat gab es noch einiges an Zubehör. Dies wurde nicht entwendet und ich übergab dies natürlich auch dem Vorarbeiter, welcher zusagte das Zubehör dann dort abzugeben.

Nach kurzer Zeit hatte ich dann telefonischen Kontakt mit der Vermietung und man teilte mir mit, dass bis jetzt keine Kommunikation seitens der Firma XX erfolgte. Die Vermietung bot an, dass wir ein gebrauchtes Ersatzgerät beschaffen und die Sache sei dann erledigt. Ich leitete die Informationen weiter.

Nach einiger Zeit erreichte mich dann ein Schreiben der Vermietung in dem stand, dass sich die Firma XX nicht zur Übernahme der Kosten für ein Gerät bereiterklärt und man die Forderungen nun an mich richtet da ich ja unterschrieben hätte…

Was soll ich denn jetzt tun? Gibt es irgendeine Möglichkeit da was zu unternehmen? Ich verstehe die Vermietung voll und ganz. Die wollen ihre Kosten ersetzt. Aber das man mich seitens der anderen Firma so hängen lässt, ist wirklich traurig. Muss ich nun selbst die Kosten tragen (was ich nicht kann, da ich kein Geld besitze)?

Vielen Dank für eure Hilfe

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
man die Forderungen nun an mich richtet da ich ja unterschrieben hätte


Wenn du offenkundig nur Erfüllungsgehilfe deines AG warst, bist du aus der persönlichen Haftung gegenüber dem Eigentümer raus.

Ich stelle mir gerade vor, eine der Luxuslimousinen, die ich überführe, wird gestohlen und der Eigentümer will von mir persönlich die halbe Million haben... :crazy:

Kritisch könnte nur sein, wenn es *keinerlei* Anhaltspunkt dafür gibt, daß dein AG der Mieter gewesen sein sollte. Aber eine solche Firma vermietet ja wohl nicht an Privatpersonen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Bei der Vermietung war das Gerät schon reserviert von Firma XX."

Das halte ich durchaus für einen Anhaltspunkt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen