gekündigt probezeit ohne schriftlichen vertrag

6. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)
gekündigt probezeit ohne schriftlichen vertrag

Gudde aller seitz


Zur Info ;


Ich Habe am 01.10.14 eine neue Vollzeit Stelle anfangen in einen kleinen Betrieb mit Ca 5 angestellten es wurde nur ein mündlicher Vertrag abgeschlossen und folgendes beschlossen ;

Probezeit 3 Monate
Arbeitszeiten 7-15 oder auch mal länger
Urlaub 20 Tage
Gehalt bzw. Std. Lohn

Jetzt hatte ich am Freitag ein kurzes Gespräch mit der Chefin darin sprach sie mir die Kündigung aus das sie mich halt nur noch bis zum 19.12.14 beschäftigen kann aus wirtschaftlichen gründen.

Ich weiss das diese Kündigung nicht rechtskräftig ist , denke das ich am Montag eine schriftliche Kündigung erhalte werde.

Jetzt zu meiner Frage;

Gelten hier jetzt die zwei Wochen Kündigungsfrist oder doch die 4 Wochen Frist , da wir uns auf keine festgelegt hatten .

Rein therotisch wurde ja nichts schriftliches festgehalten wo überhaupt die Rede von einer Probezeit ist bzw. Wie lange die Kündigung sfrist wäre .

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der mündliche Arbeitsvertrag beinhaltet offenbar eine dreimonatige Probezeit – in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen . Lies Paragraf 622 BGB

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#2
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe aber auch dieses gefunden Bei verlängerter Kündigungsfrist

Bei verlängerter Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 2 BGB ) muss die Kündigung jeweils zum Letzten des Monats zugehen, der dem Beginn der x-monatigen Kündigungsfrist vorausgeht.

3. Bei Probezeitkündigung

Hier muss die Kündigung jeweils am 15. Tag vor dem beabsichtigten letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zugehen.


Ich bin halt etwas verwirrt



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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn sich der Arbeitnehmer z.b. nicht mehr daran erinnert, dass eine Probezeit vereinbart wurde, dann dürfte die gesetzliche Frist von 4 Wochen gelten. Denn dann hätte der Arbeitgeber nachzuweisen, dass eine Probezeit vereinbart wurde. Und dafür hätte er ja nun ganz einfach einen schriftlichen Vertrag machen können. Aber so :cool:

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#4
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Also können die mich jetzt erst zum 15 Januar kündigung , das schlechte daran ist das ich jetzt nur Ich so eingeteilt werde wie die mich brauchen am Freitag musste ich erst um 11 Uhr anfangen anstatt um 7 Uhr und bis um 15 Uhr das fahren nur 4 std. Anstatt 8 std. Und am Montag soll ich auch erst um 9 Uhr kommen da fehlen mir einige std. , kann ich mich dagegen auch irgend wie wehren ?

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du kannst dich natürlich in dem Sinne Viren, dass du darauf bestehst , so eingesetzt zu werden, wie es auch vereinbart ist, nämlich 7 bis 15:00 Uhr . Fehlende Stunden wiederum musst du nicht fürchten, weil es Sache des Arbeitgebers ist, dich entsprechend einzusetzen und dir Arbeit zuzuteilen.

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#6
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja die Sache ist das ich ihr zu teuer bin deshalb will sie mich kündigen und jetzt solange nur einsetzt wie ich gebraucht werde , ich werde es morgen ansprechen das ich auf meine std. Ein Recht drauf habe.
Es könnte so ausgehen das sie es akzeptiert oder mir sagt bleib du zuhause ich brauche dich dann garnicht mehr, weil sie mag es garnicht wenn man ihr wieder spricht oder seine Meinung vertreten will.




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#7
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Wieso hast du denn nicht auf einen Vertrag bestanden?

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-- Editiert Moderator am 09.12.2014 20:09

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#8
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja das Frage ich mich jetzt auch im Endeffekt , da ich bei dem letzten Job (5 Jahre ) auch keinen hatte und alles geklappt hat bin ich da jetzt etwas blauäugig ran gegangen .
Wird mir aber jetzt eine Lehre sein und bei dem.nächsten Job zu 100% auf einen schriftliche n Vertrag bestehen.

Mal hoffen das ich recht habe auf die verlängerte Kündigungsfrist von 4.Wochen da nichts ausgemacht wurde sowohl mündlich als schriftlich.

Weiss jemand wo man da nachfragen könnte eventuell Arbeitsamt oder Arbeitsgericht ?

Ein Anwalt würde leider zu teuer sein denke ich :(

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32903 Beiträge, 17273x hilfreich)

Weiss jemand wo man da nachfragen könnte eventuell Arbeitsamt oder Arbeitsgericht Beide Einrichtungen sind nicht für Rechtsauskünfte da. Wenn Ihnen nicht reicht, was Sie hier an Antworten kriegen, bleibt nur der Weg zum Anwalt oder Sie benutzen gleich hier die Frag-einen-Anwalt-Funktion.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/106769-muendlich-vereinbarte-probezeit---gueltig

quote:
Grundsätzlich kann eine Probezeit auch mündlich vereinbart werden. Einer Schriftform bedarf es nicht. Wenn Sie sich bei der Kündigung allerdings auf die Probezeit berufen und Ihr Arbeitgeber die Vereinbarung einer Probezeit bestreitet, wären Sie dafür beweispflichtig, dass tatsächlich eine Probezeit vereinbart wurde. [color=red]Sollten Sie keine Zeugen haben, die bestätigen können, dass mündlich eine Probezeit vereinbart wurde, dürfte dieser Beweis im Streitfall nicht zu erbringen sein, was letztlich für Sie nachteilig wäre.[/color]


Das gilt eben auch umgekehrt für den Arbeitgeber.

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#11
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich könnte die Probezeit nicht bezeugen weil beim Gespräch nur die zwei Chefs dran beteiligt waren (sind ein paar) .


Mir würde es ja zugunsten kommen wenn es nicht mehr bewiesen könnte das ich in der Probezeit bin aber wiederum Probezeit hin oder her da wir für die Probezeit keine verkürzte Kündigung sfrist von 2 Wochen vereinbart haben stehen mir doch die 4 Wochen Kündigungsfrist zu darum geht es mir und das ich auf meine Arbeitszeiten komme und Nicht noch in dieser Zeit nur noch 3-5 std. Täglich eingeteilt werde.

Bevor ich doch zu einen Anwalt greifen muss , werde ich sie morgen zur Rede stellen und erstmal alles ab klären.





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#12
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Du irrst nach wie vor. Die Vereinbarung einer Probezeit beinhaltet die verkürzte gesetzliche Probezeitkündigungsfrist. Da muss man nicht großartig herum konstruieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr schade ,

Und wann würde das hier gelten ;



Bei verlängerter Kündigungsfrist

Bei verlängerter Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 2 BGB ) muss die Kündigung jeweils zum Letzten des Monats zugehen, der dem Beginn der x-monatigen Kündigungsfrist vorausgeht.

3. Bei Probezeitkündigung

Hier muss die Kündigung jeweils am 15. Tag vor dem beabsichtigten letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zugehen.





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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ich weiß nicht, was du erneut mit diesem Teilzitat ohne Quellenangabe bezwecken möchtest. Dort stehen zwei unterschiedlich Dinge drin und es geht offensichtlich um den Zugang der Kündigung.
Welcher Teil ist Deiner Meinung nach relevant? Woher stammt das?

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#15
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Hier der Quelltext

http://m.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/kuendigungsfristen/index.html

Relevant wäre für mich ob die verlängerte Probezeit für mich in Frage kommen kann


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#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Irgendwie liest und verstehst Du die Quelle völlig falsch. Die Überschrift über den Abschnitt lautet Fristenberechnung und nicht verlängerte Probzeit. dann folgen 1., 2. und 3. mit den jeweiligen Hinweisen zur Fristenberechnung.

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#17
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Verlängerte Probezeit" ist doch in deinem Fall vollkommener Käse. Du sprichst anfangs von 3 Mon. Probezeit, die übliche ist 6 Monate - verlängert sein könnte also nur eine Probezeit, die darüber hinaus geht. Das kommt manchmal vor, wenn sechs Monate nicht zu einer verlässlichen Einschätzung reichen sollen.

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#18
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Man könnte auch die Kündigungsfrist während der Probezeit abweichend von der gesetzlichen länger vereinbaren, z.B. 2 Wochen zum Monatsende oder 1 Monat zum Monatsende. Das ist jetzt nicht so unüblich, aber im Ausgangsfall offensichtlich nicht vereinbart worden.

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#19
 Von 
Fuchstrifftaufhase
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 4x hilfreich)

Es waren nur 3 Monate Probezeit .


Ja ich habe das alles falsch gelesen bzw. Verstanden , sorry für mein Missverständnis dann wird wohl die Kündigung falls ich sie morgen schriftlich bekommen werde von einer Frist von 2 Wochen okay zu sein

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